Höhenfestpunkte - Auskunft beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Vermessung und Geoinformation

 große Karte

Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer über den Eingang Donaustraße

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      10:00-13:00 Uhr
  • Donnerstag

      10:00-13:00 Uhr

Hinweise zu Öffnungszeiten

Sowie nach telefonischer Vereinbarung

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Höhenfestpunkte - Auskunft beantragen

Amtliche Höhenfestpunkte (Nivellementpunkte) sind über das Land Berlin verteilte dauerhaft, zumeist an Bauwerken, befestigte Vermarkungen. Sie bilden ein einheitliches Höhenbezugssystem und dienen als Grundlage für weitere Vermessungen, z.B. für den Wohnungs- und Verkehrswegebau. Eine Übersicht zu den Höhenfestpunkten erhalten sie im Geoportal Berlin (mehr unter "Weiterführende Informationen").

Verfahrensablauf
  1. Stellen Sie einen Antrag auf Erstellung von Auszügen aus dem Lage- und Höhenfestpunktfeld. Den Antrag können Sie online einreichen.
  2. Das zuständige Vermessungsamt stellt Ihnen anschließend schriftlich Informationen zu Höhenfestpunkten zur Verfügung.
  3. Die schriftliche Auskunft und den Gebührenbescheid erhalten Sie per Post.
  4. Alternativ besteht die Möglichkeit der kostenfreien online Auskunft über das Portal "Geobasisdaten Online" (nur mit persönlichem Zugang nutzbar).

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Auskunft aus dem Höhenfestpunktfeld
    Den Antrag können Sie online einreichen.

Gebühren

  • keine: Wenn Sie die Online-Auskunft über das Portal "Geobasisdaten Online" beantragen.
  • 10,40 Euro: bei schriftlicher Auskunft für den ersten Punkt
  • 3,30 Euro: bei schriftlicher Auskunft für jeden weiteren Punkt
  • 16,00 Euro: bei schriftlicher Auskunft für die Festpunktübersicht je Seite der ersten Ausfertigung
Für gleichzeitig beantragte Mehrausfertigungen beträgt die Gebühr jeweils 50% der Ausgangsgebühr.

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Vermessungsamt, in dem gemessen werden soll.