Höhenfestpunkte - Auskunft beantragen am Standort Stadtentwicklungsamt - Vermessung

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Kontakt

  • Bezirksamt Treptow-Köpenick
  • Stadtentwicklungsamt - Vermessung
  • Freiheit 16 12555 Berlin
  • Ansprechpartner

  • Herr Schmidt
  • Tel.: (030) 90297-3841
  • Fax: (030) 90297-2005

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      09:00-12:00 Telefonsprechzeit
  • Donnerstag

      14:00-18:00 Telefonsprechzeit

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Bis auf weiteres bietet das Stadtentwicklungsamt keine persönlichen Sprechstunden an.

Telefonischen Sprechzeiten
Der Fachbereich Vermessung ist telefonisch erreichbar. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ein persönliches Erscheinen im Stadtentwicklungsamt zu vermeiden und uns per Telefon oder E-Mail zu kontaktieren. Auch Außendiensttermine werden weiterhin auf das unbedingt erforderliche Ausmaß reduziert.

Alternative Kommunikationswege
Alle Möglichkeiten Dienstgeschäfte telefonisch oder digital zu erledigen sollen genutzt werden. Bitte senden Sie Antragsunterlagen nach Möglichkeit per Post. Bitte beachten Sie, dass das Amt nicht in Gänze besetzt ist, die Belegschaft des Stadtentwicklungsamtes versucht, trotz der widrigen Umstände die maximal mögliche Produktivität zu gewährleisten.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Höhenfestpunkte - Auskunft beantragen

Amtliche Höhenfestpunkte (Nivellementpunkte) sind über das Land Berlin verteilte dauerhaft, zumeist an Bauwerken, befestigte Vermarkungen. Sie bilden ein einheitliches Höhenbezugssystem und dienen als Grundlage für weitere Vermessungen, z.B. für den Wohnungs- und Verkehrswegebau.

Das zuständige Vermessungsamt stellt Ihnen Informationen zu Höhenfestpunkten zur Verfügung.

Eine Übersicht zu den Höhenfestpunkten erhalten sie auch im Geoportal Berlin.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • Es bestehen keine Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Auskunft aus dem Höhenfestpunktfeld
    Sie können den Antrag ausschließlich online einreichen.

Gebühren

Für die Auskunft der Höhenfestpunkte entstehen folgende Gebühren:

  • 10,40 Euro für den ersten Punkt
  • 3,30 Euro für jeden weiteren Punkt
  • 16,00 Euro: Festpunktübersicht je Seite der ersten Ausfertigung
Für gleichzeitig beantragte Mehrausfertigungen beträgt die Gebühr jeweils 50% der Ausgangsgebühr.

Hinweise zur Zuständigkeit

Zuständig ist das Vermessungsamt, in dem gemessen werden soll.

Bürgertelefon 115

Bürgertelefon 115 - Ihr telefonischer Zugang zur Verwaltung: (030) 115; Montag - Freitag, 07:00 - 18:00 Uhr
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