Personalausweis abholen am Standort Ausbildungsbürgeramt (Alt- Hohenschönhausen) - Abholung von Dokumenten
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Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Ausbildungsbürgeramt (Alt- Hohenschönhausen) - Abholung von Dokumenten
- Große-Leege-Str. 103 , 13055 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90287154
- E-Mail: post.buergeramt@lichtenberg.berlin.de
Öffnungszeiten
-
-
07:30 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Dienstag
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07:30 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Mittwoch
-
07:30 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Donnerstag
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07:30 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
-
Freitag
-
Geschlossen
bzw. nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Sonderregelung bis 23.02.2023
Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- 256
- Tram
-
- Oberseestr. M 5
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Personalausweis abholen
Sie haben die Ausstellung eines Personalausweises beantragt. Nach ca. 3-4 Wochen ist Ihr neuer Personalausweis fertig und kann abgeholt werden.
Um Ihnen die Planung zur Abholung in Ihrem Bürgeramt zu erleichtern, können Sie den Bearbeitungsstatus im Internet einsehen. Sie können sich für eine Benachrichtigung mit Ihrer E-Mailadresse registrieren lassen. Sie werden informiert, sobald Ihr Personaldokument zur Abholung bereit liegt.
Für Wohnungslose: Da Sie keine Meldeanschrift haben, wird der PIN-Brief zur Pass- und Ausweisstelle gesandt.
Für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland: Sie haben bei Beantragung die Möglichkeit zu wählen, ob der Versand des PIN-Briefes an Ihre Anschrift im Ausland oder an die Pass- und Ausweisstelle (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten) erfolgen soll.
Um Ihnen die Planung zur Abholung in Ihrem Bürgeramt zu erleichtern, können Sie den Bearbeitungsstatus im Internet einsehen. Sie können sich für eine Benachrichtigung mit Ihrer E-Mailadresse registrieren lassen. Sie werden informiert, sobald Ihr Personaldokument zur Abholung bereit liegt.
Für Wohnungslose: Da Sie keine Meldeanschrift haben, wird der PIN-Brief zur Pass- und Ausweisstelle gesandt.
Für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland: Sie haben bei Beantragung die Möglichkeit zu wählen, ob der Versand des PIN-Briefes an Ihre Anschrift im Ausland oder an die Pass- und Ausweisstelle (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten) erfolgen soll.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
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Bearbeitungsstatus online abfragen
Bitte halten Sie die Seriennummer bereit, sofern Ihnen diese bei der Beantragung des Dokumentes mitgeteilt wurde.
Wenn Sie automatisch über den Bearbeitungs-Status informiert werden wollen, können Sie Ihre eMail-Adresse hinterlegen.
Voraussetzungen
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Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich)
Bitte holen Sie Ihren Personalausweis persönlich ab. Falls Sie Ihren Personalausweis nicht selbst abholen können, haben Sie die Möglichkeit eine andere Person schriftlich mit einer besonderen Erklärung zu bevollmächtigen.
- Achtung: Sollten Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben, können Sie nur persönlich den Personalausweis abholen.
- Um den Personalausweis Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16 Jahre oder älter ist.
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ggf. Seriennummer
Dieses Schreiben mit der Seriennummer wurde nur nach Kundenwunsch bei der Beantragung des Dokumentes ausgehändigt.
Erforderliche Unterlagen
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ggf. Bearbeitungsstatus online abfragen
(unter "Online-Abwicklung")
Sie benötigen die Seriennummer, wenn Sie eine Online-Abfrage zum Bearbeitungsstand machen möchten. -
Falls vorhanden: Ihr alter Personalausweis
Bitte bringen Sie Ihren alten Personalausweis mit, falls Sie ihn noch haben. Sollte dieser in der Zwischenzeit in Verlust geraten sein, müssen Sie persönlich eine Verlustanzeige abgeben, um den neuen Ausweis zu erhalten. -
Bei Vertretung: Vollmacht
Falls jemand anderes den Personalausweis für Sie abholt, geben Sie dieser Person bitte die „Vollmachtserklärung zur Abholung des Personalausweises“ mit. Andere Vollmachten können nicht anerkannt werden. Diese Person muss sich ebenfalls identifizieren.
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
etwa 10 Minuten