Personalausweis abholen am Standort Bürgeramt Tempelhof

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Wir bemühen uns stetig, unser Terminangebot auszuweiten, um Ihre Anliegen noch effizienter zu bearbeiten.

Dafür werden wir testweise unsere personellen Kapazitäten vom Tresen nutzen. Der Tresen wird in seiner jetzigen Form zeitnah nicht mehr vorhanden sein.

Einen separaten Raum für die Ausgabe von Dokumenten gibt es selbstverständlich weiterhin und die Abholung ist ohne Termin möglich.

Wir bitte um Ihr Verständnis.

Ihre Mitarbeitenden am Standort Tempelhof/ Schöneberg

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Ein ebenerdiger Zugang ist nur am Hintereingang des Rathauses über den Parkplatz erreichbar.

Das Bürgeramt Tempelhof ist über eine Rampe erreichbar (rechter Seiteneingang).

Ein Fahrstuhl ist über den Hintereingang des Rathauses erreichbar.

Behindertenparkplätze sind vor dem Rathaus vorhanden.

Es sind behindertengerechte WC im Untergeschoss vorhanden.

Für hörbehinderte Menschen können mobile Ringschleifen angeboten werden.

Öffnungszeiten

  • Montag

      08.00 bis 15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      10.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      08.00 bis 15.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      10.00 bis 18.00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08.00 bis 13.00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Ohne Termin erfolgt keine Bearbeitung Ihres Anliegens.

Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist ein Termin zu buchen, möglichst unter Angabe aller Ihrer Anliegen!

Terminbuchungen sind
möglich.

Bitte geben Sie hier den Wunschstandort und mehrere Zeitfenster und Tage an.

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Rathaus Tempelhof: 184 Alt-Tempelhof: M46, 140, 246 (jeweils mit Fußweg)
S-Bahn
  • S+U Tempelhof: S41, S42, S46, S47 (mit 10 Min. Fußweg)
U-Bahn
  • Alt-Tempelhof: U6 Kaiserin-Augusta-Straße: U6

Sonstige Hinweise zum Standort

Folgende Dienstleistungen können schriftlich (Post, Fax, E-Mail) beantragt werden:

  1. Bewohnerparkausweis
  2. Wegzug ins Ausland
  3. Abmeldung einer Nebenwohnung
  4. Meldebescheinigung
  5. Gewerbezentralregisterauszug
  6. Führungszeugnis
  7. Melderegisterauskünfte
  8. Anforderung der Steueridentifikationsnummer
  9. Anzeige des Verlustes von Dokumenten
  10. Befreiung von der Ausweispflicht
  11. Nachreichung einer Wohnungsgeberbescheinigung.

Für die Anträge unter 1 bis 10 sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • ausgefüllte und unterschriebene Anträge
  • Kopie des Ausweises oder Reisepasses

Für die Anträge unter 4 bis 7 außerdem:

  • Nachweis der Zahlung der Gebühr (z. B. Kontoauszug)

Die Antragsformulare, Zahlungshinweise, Postanschrift, Faxnummer und E-Mail-Adresse ist auf der
https://service.berlin.de/dienstleistungen/ zu finden.

Folgende Dienstleistungen können Sie auch online abwickeln:

  1. Bewohnerparkausweis
  2. Melderegisterauskunft
  3. Führungszeugnis
  4. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Bitte beachten Sie dazu die notwendigen Voraussetzungen unter: Service-Portal Berlin - bei der entsprechenden Dienstleistung.

Menschen mit Behinderung, werdende Mütter und Eltern mit Kleinkindern können, sich mit Blick auf einen wertschätzenden Umgang, gern an die Mitarbeitenden am Informationstresen wenden.

Wir danken Allen für Ihr Verständnis.

Wir bitten die Kundinnen und Kunden mit Termin um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 3 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im Wartesaal Platz nehmen.

Der Aufruf zum Sachbearbeitenden erfolgt optisch und mit Signalton über die Aufrufanlage.

Ergänzend kann am Standort mit Debit- und Kreditkarten (credit/debit) VISA, Vpay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Personalausweis abholen

Sie haben die Ausstellung eines Personalausweises beantragt. Nach ca. 3-4 Wochen ist Ihr neuer Personalausweis fertig und kann abgeholt werden.

Um Ihnen die Planung zur Abholung in Ihrem Bürgeramt zu erleichtern, können Sie den Bearbeitungsstatus im Internet einsehen. Sie können sich für eine Benachrichtigung mit Ihrer E-Mailadresse registrieren lassen. Sie werden informiert, sobald Ihr Personaldokument zur Abholung bereit liegt.

Für Wohnungslose: Da Sie keine Meldeanschrift haben, wird der PIN-Brief zur Pass- und Ausweisstelle gesandt.

Für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland: Sie haben bei Beantragung die Möglichkeit zu wählen, ob der Versand des PIN-Briefes an Ihre Anschrift im Ausland oder an die Pass- und Ausweisstelle (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten) erfolgen soll.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

  • Bearbeitungsstatus online abfragen
    Bitte halten Sie die Seriennummer bereit, sofern Ihnen diese bei der Beantragung des Dokumentes mitgeteilt wurde.
    Wenn Sie automatisch über den Bearbeitungs-Status informiert werden wollen, können Sie Ihre eMail-Adresse hinterlegen.

Voraussetzungen

  • Persönliches Erscheinen (Vertretung möglich)
    Bitte holen Sie Ihren Personalausweis persönlich ab. Falls Sie Ihren Personalausweis nicht selbst abholen können, haben Sie die Möglichkeit eine andere Person schriftlich mit einer besonderen Erklärung zu bevollmächtigen.
    • Achtung: Sollten Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben, können Sie nur persönlich den Personalausweis abholen.
    • Um den Personalausweis Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16 Jahre oder älter ist.
  • ggf. Seriennummer
    Dieses Schreiben mit der Seriennummer wurde nur nach Kundenwunsch bei der Beantragung des Dokumentes ausgehändigt.

Erforderliche Unterlagen

  • ggf. Bearbeitungsstatus online abfragen
    (unter "Online-Abwicklung")
    Sie benötigen die Seriennummer, wenn Sie eine Online-Abfrage zum Bearbeitungsstand machen möchten.
  • Falls vorhanden: Ihr alter Personalausweis
    Bitte bringen Sie Ihren alten Personalausweis mit, falls Sie ihn noch haben. Sollte dieser in der Zwischenzeit in Verlust geraten sein, müssen Sie persönlich eine Verlustanzeige abgeben, um den neuen Ausweis zu erhalten.
  • Bei Vertretung: Vollmacht
    Falls jemand anderes den Personalausweis für Sie abholt, geben Sie dieser Person bitte die „Vollmachtserklärung zur Abholung des Personalausweises“ mit. Andere Vollmachten können nicht anerkannt werden. Diese Person muss sich ebenfalls identifizieren.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

etwa 10 Minuten

Hinweise zur Zuständigkeit

die Behörde, bei der Sie den Personalausweis beantragt haben