Aktuelle Sprache: ru
Grundstück - Grundstücksnummer/Hausnummer beantragen в месте Stadtentwicklungsamt - Vermessung
Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
большая карта Контакт
- Bezirksamt Pankow
- Stadtentwicklungsamt - Vermessung
- Storkower Straße 97 , 10407 Berlin
- Тел.: (030) 90295-4303
- Факс: (030) 90295-4302
- E-Mail: vermessung@ba-pankow.berlin.de
- Домашняя страница
Время работы
-
-
nach telefonischer Vereinbarung
-
Вторник
-
09:00-12:00 Uhr
nur nach telefonischer Vereinbarung -
Среда
-
nach telefonischer Vereinbarung
-
Четверг
-
15:00-18:00 Uhr
nur nach telefonischer Vereinbarung -
Пятница
-
nach telefonischer Vereinbarung
Транспорт
-
Bus
-
Kniprodestr./Storkower Str.
- 156
- 158
- 200
-
Kniprodestr./Storkower Str.
Варианты оплаты
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Grundstück - Grundstücksnummer/Hausnummer beantragen
Grundstücke sind mit Grundstücksnummern zu versehen, um die Orientierung und das schnelle Auffinden zu gewährleisten. Sie sind bei Notfalleinsätzen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (für Polizei, Feuerwehr, Rettungs- und Entstörungsdienste) unverzichtbar.
Grundstücksnummern müssen bei Dunkelheit durchgängig beleuchtet sein. Das Anbringen von beleuchteten Grundstücksnummern ist Pflicht der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie von Personen mit grundstücksgleichen Rechten (zum Beispiel Erbbaurecht oder Wohnungseigentum).
Für die Beschaffenheit und die Art des Anbringens müssen die Rechtsgrundlagen beachtet werden. Nicht ordnungsgemäß angebrachte Grundstücksnummern stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie beim zuständigen Vermessungsamt einen Antrag auf Festsetzung einer Grundstücksnummer/Hausnummer. Das können Sie online erledigen.
2. Das Vermessungsamt prüft Ihren Antrag und führt bei Notwendigkeit ein mündliches, telefonisches oder schriftliches Anhörungsverfahren bzgl. der Abstimmung der Grundstücksnummer durch.
3. Anschließend wird die Grundstücksnummer, unter Abwägung Ihrer Stellungnahme, festgesetzt. Über die Festsetzung erhalten Sie schriftlich einen Bescheid.
4. Das zuständige Vermessungsamt veröffentlicht die Festsetzung der Grundstücksnummer im Amtsblatt von Berlin.
Grundstücksnummern müssen bei Dunkelheit durchgängig beleuchtet sein. Das Anbringen von beleuchteten Grundstücksnummern ist Pflicht der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie von Personen mit grundstücksgleichen Rechten (zum Beispiel Erbbaurecht oder Wohnungseigentum).
Für die Beschaffenheit und die Art des Anbringens müssen die Rechtsgrundlagen beachtet werden. Nicht ordnungsgemäß angebrachte Grundstücksnummern stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie beim zuständigen Vermessungsamt einen Antrag auf Festsetzung einer Grundstücksnummer/Hausnummer. Das können Sie online erledigen.
2. Das Vermessungsamt prüft Ihren Antrag und führt bei Notwendigkeit ein mündliches, telefonisches oder schriftliches Anhörungsverfahren bzgl. der Abstimmung der Grundstücksnummer durch.
3. Anschließend wird die Grundstücksnummer, unter Abwägung Ihrer Stellungnahme, festgesetzt. Über die Festsetzung erhalten Sie schriftlich einen Bescheid.
4. Das zuständige Vermessungsamt veröffentlicht die Festsetzung der Grundstücksnummer im Amtsblatt von Berlin.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Требования
-
Antragsberechtigung
- Eigentümerinnen und Eigentümer,
- Erbbauberechtigte,
- sonstige Personen mit grundstücksgleichen Rechten
- und deren Bevollmächtigte
- Bei Vertretung: Vollmacht
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Festsetzung von Grundstücksnummern/Hausnummern
Online möglich
- Für die Online-Antragstellung: Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 30 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein. Die Datei darf in den zulässigen Dateiformaten JPG, JPEG, PNG und PDF hochgeladen werden.
-
Lageplan/Skizze
Empfehlung: Lageplan/Skizze mit Kennzeichnung der Hauseingänge und der Zufahrten/Zugänge von der Straße. - Bei Vertretung: Vollmacht
Гонорары
- 85,00 Euro: je festgesetzter Grundstücksnummer
- keine: für die Zuordnung bereits festgesetzter Grundstücksnummern, Umnummerierungen aus Anlass von Straßenumbenennungen, Umnummerierungen zur Bereinigung der Nummerierungsreihenfolge oder zur Aufhebung überzähliger Grundstücksnummern
Законодательная база
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das jeweilige Vermessungsamt, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.