Grundstücksnummer/Hausnummer beantragen am Standort Vermessung Charlottenburg-Wilmersdorf

Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Nur nach telefonischer Vereinbarung.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Grundstücksnummer/Hausnummer beantragen
Das Anbringen der beleuchteten Grundstücksnummern ist Pflicht der Grundstückseigentümer und Inhaber grundstücksgleicher Rechte (zum Beispiel Erbbauberechtigte oder Wohnungseigentümer).
Grundstücksnummern werden festgesetzt, sobald es zum Auffinden und Unterscheiden von Grundstücken aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung notwendig ist. Im Zusammenhang mit der Bebauung eines Grundstücks wird den Bauherren die zukünftig vorgesehene amtliche Grundstücksnummer mitgeteilt. Die Festsetzung der Grundstücksnummer erfolgt zeitnah zur Fertigstellung des Bauvorhabens.
Alle Grundstücke sind mit so vielen Grundstücksnummern zu versehen, wie es für die Ordnung und Sicherheit notwendig ist. Nicht ordnungsgemäß angebrachte Grundstücksnummern stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Hierzu kann ein Bußgeld verhängt werden.
Für die Beschaffenheit und die Art des Anbringens müssen die Rechtsgrundlagen beachtet werden. Grundstücksnummern müssen bei Dunkelheit beleuchtet sein, damit die Orientierung und das schnelle Auffinden gewährleistet sind.
Online-Abwicklung
Voraussetzungen
-
Sie sind Grundstückseigentümer / Inhaber grundstücksgleicher Rechte
zum Beispiel Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer
Erforderliche Unterlagen
-
Antrag auf Festsetzung von Grundstücksnummern (Hausnummern)
online möglich
-
Vollmacht des Eigentümers
Ist der Antragsteller nicht der Eigentümer, ist eine Eigentümervollmacht mitzusenden.
-
Lageplan/Skizze
Empfehlung: Lageplan / Skizze mit Kennzeichnung der Hauseingänge und der Zufahrten / Zugänge von der Straße.
Gebühren
- 70,00 Euro: Festsetzung einer Grundstücksnummer
- keine: Zuordnung bereits festgesetzer Grundstücksnummern, Umnummerierungen aus Anlass von Straßenumbenennungen, Umnummerierungen zur Bereinigung der Nummerierungsreihenfolge, Aufhebung überzähliger Grundstücksnummern
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Berliner Vermessungsamt, in dem das Grundstück liegt.
Kontakt
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Vermessung Charlottenburg-Wilmersdorf
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