Straßenverzeichnis - Auskunft und Einsicht am Standort Straßen- und Grünflächenamt

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Контакт

  • Bezirksamt Treptow-Köpenick
  • Straßen- und Grünflächenamt
  • Neue Krugallee 4 ,  12435 Berlin
  • Ansprechpartner

  • Fachbereich Verwaltung
  • Тел.: (030) 90297-5823
  • Факс: (030) 90297-664268
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein bedingt rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Пояснення символів

Zugang für Rollstuhlfahrer hinter dem Haus

години роботи

  • понеділок

      nach telefonischer Vereinbarung
  • Вівторок

      nach telefonischer Vereinbarung
  • середа

      nach telefonischer Vereinbarung
  • Четвер

      nach telefonischer Vereinbarung
  • п'ятниця

      nach telefonischer Vereinbarung

Verkehrsanbindungen

варіанти оплати

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Straßenverzeichnis - Auskunft und Einsicht

Das Straßenverzeichnis ist ein öffentliches Verzeichnis, in das alle öffentlich gewidmeten Straßen eingetragen sind. Geführt werden darin Angaben über die Widmung der Straße. Eine "Widmung" ist ein Hoheitsakt, der für Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße begründet und zugleich ihre Zweckbestimmung festlegt. Allgemein ist die Widmung eine Erklärung mit dem Inhalt, dass eine bestimmte Sache einen bestimmten öffentlichen Zweck dienen soll.

Передумови

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.
    Auskunft und Einsicht kann von jeder Person beantragt werden.

Необхідні документи

  • Es werden keine Unterlagen benötigt.

збори

  • keine: Einsicht in das Straßenverzeichnis
  • Keine: mündliche Auskunft aus dem Straßenverzeichnis
  • 30,00 Euro: schriftliche Auskunft aus dem Straßenverzeichnis

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Einsichtnahme in das öffentliche Straßenverzeichnis ist in den Bezirken Mitte, Neukölln, Spandau und Tempelhof-Schöneberg bei den Vermessungsämtern möglich, in den übrigen Bezirken bei den Straßen- und Grünflächenämtern.