Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz - Bescheinigung am Standort Gesundheitsamt - Lebensmittelpersonalberatung

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Aktuelle Information
- SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Termine müssen online über diese Webseite gebucht werden
Neue Termine werden regelmäßig freigeschaltet – langfristige Termine werden nicht angeboten. Die Terminangebote liegen von Montag bis Freitag zwischen 8 und 14 Uhr.
Zusätzliche Termine werden nicht per e-Mail, telefonisch oder direkt in der Lebensmittelpersonalberatung vergeben
Nicht pünktlich wahrgenommene Termine verfallen.
Während des Aufenthaltes in den Räumen der Lebensmittelpersonalberatung (gilt im gesamten Gebäude) muss ständig eine medizinische FFP2 Gesichtsmaske* (Nase und Mund müssen vollständig abgedeckt sein) getragen und angemessene Abstände (mind. 1,5 Meter) zwischen den Personen müssen beim Warten eingehalten werden.
Ergänzender wichtiger Hinweis
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass der Betrieb der Lebensmittelpersonalberatung unter bestimmten Umständen sehr kurzfristig eingestellt werden muss. Aus diesem Grund wird darum gebeten, dass Sie sich am Tag, kurz vor dem online vereinbarten Termin auf dieser Webseite davon überzeugen, dass der Betrieb der Lebensmittelpersonalberatung nicht eingestellt wurde. Gehen Sie bitte immer davon aus, dass vereinbarte Termine in diesem Fall nicht von der Lebensmittelpersonalberatung abgesagt werden.
Eine medizinische Gesichtsmaske im Sinne der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist eine aus speziellen Materialien hergestellte Maske, die den Anforderungen der europäischen Norm EN 14683:2019+AC:2019 entspricht oder die den Anforderungen der europäischen Norm EN 149:2001+A1:2009 entspricht, wobei die Maske jedenfalls nicht über ein Ausatemventil verfügen darf.
Weitere wichtige Erklärungen / Informationen zu Gesichtsmasken finden Sie auf den Webseiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie des Robert Koch-Institutes (RKI).
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Schulen können sich für befristete Praktikumsbescheinigungen sowie Großunternehmen für Bescheinigungen gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG), ab einer Gruppengröße von 9 Personen, per e-Mail mit der Lebensmittelpersonalberatung im Gesundheitsamt Mitte von Berlin zur Terminvereinbarung in Verbindung setzen.
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Hinweis für Terminkunden
Bitte erscheinen sie mindestens 20 Minuten vor Ihrem Termin !!
Bearbeitungszeit ca. eine Stunde!
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz - Bescheinigung
Bestimmte ansteckende Krankheiten und Krankheitserreger können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Das Infektionsschutzgesetz sieht daher Regelungen vor, die das Risiko dieses Übertragungsweges minimieren sollen.
Wenn Sie im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder in der Gastronomie tätig werden wollen, benötigen Sie eine Bescheinigung.
Die Bescheinigung ist nur dann lebenslang gültig, wenn Sie innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Erstbelehrung ihre Tätigkeit bei Ihrem Arbeitgeber aufgenommen haben.
Auch Personen, die sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten oder sonstigen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen aufhalten, müssen an einer Belehrung teilnehmen.
Inhalt der Bescheinigung ist, dass Sie über die gesetzlichen Pflichten belehrt wurden, insbesondere darüber, bei Vorliegen welcher ansteckenden Erkrankung es Ihnen untersagt ist, im Lebensmittelbereich tätig zu sein. Außerdem müssen Sie für die Bescheinigung nach der Belehrung schriftlich erklären, dass Ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind. Unter Umständen kann ein zusätzliches ärztliches Zeugnis für die Bescheinigung erforderlich werden.
Voraussetzungen
- Persönliche Vorsprache ist erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis (wenn nicht vorhanden Schülerausweis)
- oder Pass mit Anmeldebestätigung
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Einverständniserklärung
Jugendliche unter 18 Jahren benötigen eine von den Eltern unterschriebene Einverständniserklärung
(entsprechende Vordrucke finden sie auf der entsprechenden Homepage des Bezirkes) -
Kopie des Praktikumsvertrages (wenn zutreffend)
Schulpraktikanten der 9. / 10. Klassen einer Oberschule bringen bitte zur Beantragung der Bescheinigung für ihr Praktikum eine Fotokopie des Praktikumvertrages der Schule mit. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz der Schule, NICHT nach dem Sitz der Praktikumsstelle.
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Nachweis des Arbeitgebers/Vereins bei ehrenamtlicher Tätigkeit
Daraus muss ersichtlich sein, dass der Mitarbeiter keinerlei Aufwandsentschädigung erhält
Gebühren
Einzelbelehrung: 36,00 Euro (nur auf Nachfrage, in der Sprechstunde meist nicht möglich)
Duplikat: 13,00 € (Austellung, wenn die Erstbelehrung nicht länger als 2 Jahre her und nur möglich im Gesundheitsamt, in dem die Erstbelehrung durchgeführt wurde)
Gebührenfrei: 1. Belehrung und Bescheinigung für Schüler- und Betriebspraktikantinnen/Schüler- und Betriebspraktikanten als tätiges Personal beim Umgang mit Lebensmitteln, wenn die Bescheinigung für die Dauer des Praktikums zeitlich befristet wird.
2. Belehrung und Bescheinigung für die Tätigkeit freiwilliger Helferinnen und Helfer in Schulkantinen
jeglicher Art.
Eventuelle weitere Tatbestände zur Gebührenbefreiung erfragen Sie bitte beim zuständigen Gesundheitsamt!
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Bei großem Kundenaufkommen kann es auch etwas länger dauern
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Arbeitsort. Sollte noch kein Arbeitsort bekannt sein, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Bezirk in dem sich der Wohnort des Antragstellers befindet.
- Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin,
Spandau
Tempelhof-Schöneberg
Steglitz-Zehlendorf
- Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Gesundheitsamt, ist zuständig für die Bezirke
Marzahn-Hellersdorf
Treptow-Köpenick
Neukölln
- Das Bezirksamt Mitte von Berlin, Gesundheitsamt, ist zuständig für die Bezirke
Friedrichshain-Kreuzberg
Pankow
Reinickendorf
Kontakt
Bezirksamt Mitte
Gesundheitsamt - Lebensmittelpersonalberatung
Nahverkehr
U-Bahn Turmstr.: U9
U-Bahn Birkenstr.: U9
Bus M27 Havelbergstr.
Bus 123, 187 Turmstr./Lübecker Str.