Aktuelle Sprache: en
Residence for attending a language course
+++ The following information is partly no longer current and is being revised. Please use the information in the German version.
However, the online application is available to you (see "Online processing") +++
Für den Besuch eines Sprachkurses zum Erlernen der deutschen Sprache, der nicht der Vorbereitung auf ein Studium dient, kann eine Aufenthaltserlaubnis für maximal ein Jahr erteilt werden.
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Beschäftigung für bis zu 20 Stunden je Woche. Eine selbständige Tätigkeit ist damit nicht gestattet.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis zu Sprach- und Studienzwecken“
3. Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache. Bringen Sie bitte zum Termin vor Ort alle im Einladungsschreiben genannten Unterlagen mit.
However, the online application is available to you (see "Online processing") +++
Für den Besuch eines Sprachkurses zum Erlernen der deutschen Sprache, der nicht der Vorbereitung auf ein Studium dient, kann eine Aufenthaltserlaubnis für maximal ein Jahr erteilt werden.
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Beschäftigung für bis zu 20 Stunden je Woche. Eine selbständige Tätigkeit ist damit nicht gestattet.
Verfahrensablauf
1. Stellen Sie den Online-Antrag „Aufenthaltserlaubnis zu Sprach- und Studienzwecken“
- Bitte halten Sie dafür alle erforderlichen Dokumente möglichst im PDF-Format bereit. Sie können die Dokumente aber auch noch im Antragsprozess mit Ihrem Smartphone oder Tablet fotografieren und hochladen. Folgende Dateiformate sind zugelassen: PDF, JPG, JPEG, und PNG. Die Gesamtgröße Ihrer Dateien darf 50 MB nicht überschreiten. Eine einzelne Datei darf maximal 5 MB groß sein.
- Bevor Sie den Antrag absenden können, müssen Sie die Bearbeitungsgebühr bezahlen.
- Am Ende erhalten Sie ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihr aktueller Aufenthaltstitel (nationales D-Visum oder Aufenthaltserlaubnis) über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. (Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie ein Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen.)
- Für Angehörige der nach § 41 Aufenthaltsverordnung (siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“) begünstigten Staaten gilt: Sie sind vor weniger als 91 Tagen eingereist und beantragen nun erstmals eine Aufenthaltserlaubnis? Dann gilt Ihr Aufenthalt in Deutschland bis zur Entscheidung über Ihren Antrag als erlaubt. Sie können dadurch bereits den Sprachkurs beginnen. Die Aufnahme einer Beschäftigung ist jedoch noch nicht gestattet.
- Bitte speichern Sie sich die Bestätigung Ihres Antrages deshalb unbedingt ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
- Hinweis: Ihr Ehepartner und Ihr Kind leben mit Ihnen in Berlin und benötigen eine Aufenthaltserlaubnis? Dann stellen Sie für diese bitte keinen eigenen Antrag. Tragen Sie Ihre Familienangehörigen einfach an den entsprechenden Stellen mit in den Online-Antrag ein. Das Landesamt für Einwanderung (LEA) wird sich wegen der Aufenthaltserlaubnisse für Ihre Familienangehörigen bei Ihnen melden.
3. Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache. Bringen Sie bitte zum Termin vor Ort alle im Einladungsschreiben genannten Unterlagen mit.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online processing
Prerequisites
-
Intensivsprachkurs zum Erlernen der deutschen Sprache
Ein Intensivsprachkurs setzt voraus, dass seine Dauer von vornherein zeitlich begrenzt ist, in der Regel täglichen Unterricht (mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche) umfasst und auf den Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse gerichtet ist.
Abend-, Wochenend- und Fernkurse erfüllen diese Voraussetzungen nicht. -
Gesicherter Lebensunterhalt
Erforderlich sind ausreichende Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes. Ausreichende Mittel stehen dann zur Verfügung, wenn sie dem BAföG-Förderungshöchstsatz entsprechen.
Für einen Aufenthalt zum Besuch eines Sprachkurses muss monatlich ein Betrag von 934,00 Euro zur Verfügung stehen, also 11.208,00 Euro pro Jahr (aktueller Wert für das Jahr 2024). -
Krankenversicherung
Sie sind in Deutschland krankenversichert, entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer vergleichbaren privaten Krankenversicherung.
Für die Dauer des Sprachkurses genügt auch eine Reisekrankenversicherung. -
Hauptwohnsitz in Berlin
Sie wohnen in Berlin. Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht nicht aus. -
Aktuelle E-Mail-Adresse
Das Landesamt für Einwanderung wird über Ihre aktuelle E-Mail-Adresse Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig auch Ihren Spam-Ordner. -
Für die Online-Antragstellung: Zustimmung zum elektronischen Bezahlverfahren
Folgende Zahlungsmethoden stehen Ihnen zur Verfügung:
- Kreditkarte (Visa, Mastercard)
- Paypal
Documents required
-
Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zu Sprach- und Studienzwecken
- ausschließlich online möglich
- Sie erhalten ein PDF-Dokument als Bestätigung Ihres Antrags. Damit wird bescheinigt, dass Ihr aktueller Aufenthaltstitel (nationales D-Visum oder Aufenthaltserlaubnis) über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus im Bundesgebiet weiter gültig bleibt. (Dies gilt nicht, wenn Sie ein Schengen-Visum (C-Visum) für einen kurzfristigen Aufenthalt besitzen.)
- Für Angehörige der nach § 41 Aufenthaltsverordnung (siehe Abschnitt „Weiterführende Informationen“) begünstigten Staaten gilt: Sie sind vor weniger als 91 Tagen eingereist und beantragen nun erstmals eine Aufenthaltserlaubnis? Dann gilt Ihr Aufenthalt in Deutschland bis zur Entscheidung über Ihren Antrag als erlaubt. Sie können dadurch bereits den Sprachkurs beginnen. Die Aufnahme einer Beschäftigung ist jedoch noch nicht gestattet.
- Bitte speichern Sie sich dieses Dokument deshalb unbedingt ab und drucken es zudem auch nach Möglichkeit aus.
- Bei Antragstellung durch Bevollmächtigte: Vollmacht mit Angabe des Verfahrensgegenstands
-
Passkopien (in Farbe)
Es werden Kopien von folgenden Seiten Ihres Passes benötigt:
- immer: Datenseiten (mit Ihrem Foto und den Daten zu Ihrer Person)
- wenn Sie eingereist sind und erstmals eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, zusätzlich: Einreisestempel sowie Visum für die Einreise oder Aufenthaltstitel eines anderen EU-Staates im Pass (wenn vorhanden)
- Wenn Sie bereits eine Aufenthaltserlaubnis für einen Sprachkurs oder einen anderen deutschen Aufenthaltstitel besitzen: Kopie Ihres Aufenthaltstitels
- Nachweise über Krankenversicherung: Versicherungskarte, Vertrag
-
Nachweis über den Hauptwohnsitz in Berlin
- Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung) oder
- Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
-
Nachweis über den Lebensunterhalt
zum Beispiel Sperrkonto bei einer deutschen Bank / Verpflichtungserklärung auf amtlichem Vordruck / Stipendienbescheinigung / notariell beglaubigte Erklärung der Eltern, für die Dauer des Studiums den Lebensunterhalt zu sichern mit Nachweisen über das Einkommen der Eltern in den letzten sechs Monaten / Arbeitsvertrag über Nebenjob -
Nachweis über Intensivsprachkurs
- Bescheinigung der Sprachschule über einen gebuchten Sprachkurs von mindestens 3 Monaten
- Vertrag mit der Sprachschule
Fees
- 100,00 Euro
- 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
- 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr
Legal basis
Average time to process request
- Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache.
- Im Termin erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über den rechtmäßigen Aufenthalt bis zur Aushändigung des bestellten Aufenthaltstitels. Darin steht auch, in welchen Umfang Sie bereits arbeiten dürfen.
- Nach der Vorsprache dauert es 4 Wochen, bis die Aufenthaltserlaubnis als elektronischer Aufenthaltstitel ausgestellt ist und abgeholt werden kann.
More information
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur beim Landesamt für Einwanderung (LEA) am Standort Keplerstraße in Anspruch genommen werden.
Für Sie zuständig
Download
Related services
- Residence permit for in-company training and further education
- Residence permit for school-based vocational training
- Residence permit for the purpose of full-time studies
- Residence permit for the recognition of a foreign professional qualification in connection with a qualification measure
- Residence permit to take part in a student exchange or to attend school