Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz am Standort Gesundheitsamt - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst - Hans-Schmidt-Str. 16

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Öffnungszeiten

  • Donnerstag

      14:00 - 18:00 Uhr

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

Termine nur nach telefonischer Vereinbarung

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Walther-Nernst-Str. 162, 164, N60
Tram
  • Walther-Nernst-Str.: 60, 61

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Die Erstuntersuchung ist eine gesetzlich vorgeschriebene ärztliche Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz und dient dem Schutz des Jugendlichen. Bei dieser Erstuntersuchung stellt der Arzt/Ärztin neben dem allgemeinen Gesundheitszustand fest, ob durch die beabsichtigte Beschäftigung eine Gesundheitsgefährdung auftreten oder die Entwicklung des Jugendlichen negativ beeinflusst werden könnte. Bei Bedarf ist eine außerordentliche Nachuntersuchung erforderlich. Das Ziel der Untersuchung ist es, mögliche Spät- und Dauerschäden zu vermeiden.

Voraussetzungen

  • Alter zwischen 15 und 17 Jahre
  • Untersuchungsberechtigungsschein
    Nur notwendig, falls Sie von der freien Arztwahl Gebrauch machen wollen.
    Den Untersuchungsberechtigungsschein erhalten Sie beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, in dessen Bereich die zuletzt besuchte allgemeinbildende Schule des Jugendlichen liegt. Dafür müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erhebungsbogen für die Eltern bzw. Sorgeberechtigten (ausgefüllt)
    (unter "Formulare")
    Bitte sorgfältig ausfüllen und unterschreiben.
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Impfausweis
  • Brille, Hörgeräte, medizinische und/oder therapeutische Befunde
    (wenn vorhanden)
  • Untersuchungsberechtigungsschein
    Sofern die Untersuchung von einem niedergelassenen Arzt durchgeführt werden soll.

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Die Untersuchung dauert ca. 35 Minuten.

Hinweise zur Zuständigkeit

Für die Erstuntersuchung: Kinder- und Jugendgesundheitsdienst wo die zuletzt besuchte allgemeinbildende Schule liegt,
Für die Nachuntersuchung: Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Wohnbezirk des Jugendlichen

Chat

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