Einschulungsuntersuchung am Standort Gesundheitsamt - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst - Lichtenrader Damm 198-212
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Kontakt
- Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
- Gesundheitsamt - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst - Lichtenrader Damm 198-212
- Lichtenrader Damm 198-212 , 12305 Berlin
-
PostanschriftRathaus Schöneberg, 10820 Berlin
- Tel.: (030) 90277 -3748 -3749
- Fax: (030) 90277-8143 -4110
- E-Mail: kjgd@ba-ts.berlin.de
- Homepage
Verkehrsanbindungen
-
Bus
-
Finchleystr.
- 743
- 172
- X83
-
Berlin, Lichtenrader Damm/Barnetstr.
- 743
- M76
- N81
- X76
- X83
-
Im Domstift/Groß-Ziethener Str.
- 743
- N81
- X76
- X83
- 175
-
John-Locke-Str.
- 743
- 172
-
Grimmstr.
- 172
- M76
- N81
-
Barnetstr./Steinstr.
- 743
- 172
- X83
-
Finchleystr.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Einschulungsuntersuchung
Bevor Ihr Kind in die Schule gehen darf, muss es vom Schularzt untersucht worden sein.
Dabei werden Tests zur Sprache, Motorik (Bewegung) und zum Wissenstand durchgeführt um den Entwicklungsstand des Kindes einschätzen zu können. Dabei untersucht die Ärztin oder der Arzt das Kind körperlich und es werden ein Hör- und ein Sehtest durchgeführt. Die schulärztliche Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben,
Dabei werden Tests zur Sprache, Motorik (Bewegung) und zum Wissenstand durchgeführt um den Entwicklungsstand des Kindes einschätzen zu können. Dabei untersucht die Ärztin oder der Arzt das Kind körperlich und es werden ein Hör- und ein Sehtest durchgeführt. Die schulärztliche Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben,
Voraussetzungen
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Mindesalter 5 Jahre
Die Untersuchung findet vor der Einschulung des Kindes statt. - Ihr Kind muss in der Grundschule angemeldet worden sein
Erforderliche Unterlagen
- Untersuchungsheft (gelbes Heft)
- Impfausweis
- wenn vorhanden Brille, Hörgeräte
- ausgefüllter Elternfragebogen
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Untersuchungsdauer beträgt ca. eine Stunde.
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur im Gesundheitsamt des Bezirkes der Einzugsschule in Anspruch genommen werden.