Einschulungsuntersuchung am Standort Gesundheitsamt - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
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Kontakt
- Bezirksamt Lichtenberg
- Gesundheitsamt - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
- Alfred-Kowalke-Str. 24 , 10315 Berlin
-
Postanschrift10360 Berlin
- Tel.: (030) 90296-4941
- Fax: (030) 90296-4949
- E-Mail: info.KJGD@lichtenberg.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
13:00-17:00 Uhr
-
Donnerstag
-
13:00-17:00 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Ärztliche Sprechstunden
nur nach vorheriger Terminabsprache
Telefon: (030) 90296-4921 für die PLZ: 13051, 13053, 13055, 13057, 13059
Telefon: (030) 90296-4941 für die PLZ: 10315, 10317, 10318, 10365, 10367, 10369
Sprechstunde für Risikokinder und Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten
nur nach vorheriger Terminabsprache
Telefon: (030) 90296-4926
Sprechstunde für unversicherte Kinder ohne Zugang zum Gesundheitssystem
(Vorsorge, Impfungen, Kinderschutz für Säuglinge bis Schulalter)
nur nach vorheriger Terminabsprache
Telefon: (030) 90296-4950
nur nach vorheriger Terminabsprache
Telefon: (030) 90296-4921 für die PLZ: 13051, 13053, 13055, 13057, 13059
Telefon: (030) 90296-4941 für die PLZ: 10315, 10317, 10318, 10365, 10367, 10369
Sprechstunde für Risikokinder und Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten
nur nach vorheriger Terminabsprache
Telefon: (030) 90296-4926
Sprechstunde für unversicherte Kinder ohne Zugang zum Gesundheitssystem
(Vorsorge, Impfungen, Kinderschutz für Säuglinge bis Schulalter)
nur nach vorheriger Terminabsprache
Telefon: (030) 90296-4950
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- 108, 194
- S-Bahn
-
- S 5, 7, 75 bis S-Bhf. Friedrichsfelde Ost
- Tram
-
- 17, 27, 37 b. Am Tierpark/A.-Kowalke-Str.
- U-Bahn
-
- U 5 bis U-Bhf. Friedrichsfelde
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Einschulungsuntersuchung
Bevor Ihr Kind in die Schule gehen darf, muss es vom Schularzt untersucht worden sein.
Dabei werden Tests zur Sprache, Motorik (Bewegung) und zum Wissenstand durchgeführt um den Entwicklungsstand des Kindes einschätzen zu können. Dabei untersucht die Ärztin oder der Arzt das Kind körperlich und es werden ein Hör- und ein Sehtest durchgeführt. Die schulärztliche Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben,
Dabei werden Tests zur Sprache, Motorik (Bewegung) und zum Wissenstand durchgeführt um den Entwicklungsstand des Kindes einschätzen zu können. Dabei untersucht die Ärztin oder der Arzt das Kind körperlich und es werden ein Hör- und ein Sehtest durchgeführt. Die schulärztliche Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben,
Voraussetzungen
-
Mindesalter 5 Jahre
Die Untersuchung findet vor der Einschulung des Kindes statt. - Ihr Kind muss in der Grundschule angemeldet worden sein
Erforderliche Unterlagen
- Untersuchungsheft (gelbes Heft)
- Impfausweis
- wenn vorhanden Brille, Hörgeräte
- ausgefüllter Elternfragebogen
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Untersuchungsdauer beträgt ca. eine Stunde.
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur im Gesundheitsamt des Bezirkes der Einzugsschule in Anspruch genommen werden.