Einschulungsuntersuchung am Standort Gesundheitsamt - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
große Karte
Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Gesundheitsamt - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
- Mathilde-Jacob-Platz 1 , 10551 Berlin
- Tel.: (030) 9018-46130
- Fax: (030) 9018-45266
- E-Mail: kjgd@ba-mitte.berlin.de
- Homepage
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Termine für die Schuleingangsuntersuchung werden bei der Anmeldung in der Schule vergeben oder Ihnen per Post zugeschickt.
Kontakttelefon für Rückfragen: (030) 9018-46130
Email: KJGD@ba-mitte.berlin.de
Kontakttelefon für Rückfragen: (030) 9018-46130
Email: KJGD@ba-mitte.berlin.de
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- Rathaus Tiergarten: M27, 101, 123, 245 U Turmstr., TXL, 187
- Tram
-
- M10
- U-Bahn
-
- U Turmstr.: U9
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Einschulungsuntersuchung
Bevor Ihr Kind in die Schule gehen darf, muss es vom Schularzt untersucht worden sein.
Dabei werden Tests zur Sprache, Motorik (Bewegung) und zum Wissenstand durchgeführt um den Entwicklungsstand des Kindes einschätzen zu können. Dabei untersucht die Ärztin oder der Arzt das Kind körperlich und es werden ein Hör- und ein Sehtest durchgeführt. Die schulärztliche Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben,
Dabei werden Tests zur Sprache, Motorik (Bewegung) und zum Wissenstand durchgeführt um den Entwicklungsstand des Kindes einschätzen zu können. Dabei untersucht die Ärztin oder der Arzt das Kind körperlich und es werden ein Hör- und ein Sehtest durchgeführt. Die schulärztliche Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben,
Voraussetzungen
-
Mindesalter 5 Jahre
Die Untersuchung findet vor der Einschulung des Kindes statt. - Ihr Kind muss in der Grundschule angemeldet worden sein
Erforderliche Unterlagen
- Untersuchungsheft (gelbes Heft)
- Impfausweis
- wenn vorhanden Brille, Hörgeräte
- ausgefüllter Elternfragebogen
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Untersuchungsdauer beträgt ca. eine Stunde.
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur im Gesundheitsamt des Bezirkes der Einzugsschule in Anspruch genommen werden.