Einschulungsuntersuchung am Standort Gesundheitsamt - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Neukölln - Hermannstr. 214-216
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Kontakt
- Bezirksamt Neukölln
- Gesundheitsamt - Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Neukölln - Hermannstr. 214-216
- Hermannstr. 214-216 , 12049 Berlin
-
PostanschriftBezirksamt Neukölln Gesundheitsamt Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, 12040 Berlin
- Tel.: (030) 90239-3088
- Fax: (030) 90239-3322
- E-Mail: kjgd@bezirksamt-neukoelln.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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Kunden mit vereinbartem Termin
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Dienstag
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Kunden mit vereinbartem Termin
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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Verkehrsanbindungen
- Bus
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- Boddinstr.: 104, 167, 344, N8 Karlsgartenstr.: 344, N8 Morusstr.: 104, 167
- U-Bahn
-
- U Boddinstr.: U8
Sonstige Hinweise zum Standort
Der Standort befindet sich im 10. OG.Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Einschulungsuntersuchung
Bevor Ihr Kind in die Schule gehen darf, muss es vom Schularzt untersucht worden sein.
Dabei werden Tests zur Sprache, Motorik (Bewegung) und zum Wissenstand durchgeführt um den Entwicklungsstand des Kindes einschätzen zu können. Dabei untersucht die Ärztin oder der Arzt das Kind körperlich und es werden ein Hör- und ein Sehtest durchgeführt. Die schulärztliche Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben,
Dabei werden Tests zur Sprache, Motorik (Bewegung) und zum Wissenstand durchgeführt um den Entwicklungsstand des Kindes einschätzen zu können. Dabei untersucht die Ärztin oder der Arzt das Kind körperlich und es werden ein Hör- und ein Sehtest durchgeführt. Die schulärztliche Untersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben,
Voraussetzungen
-
Mindesalter 5 Jahre
Die Untersuchung findet vor der Einschulung des Kindes statt. - Ihr Kind muss in der Grundschule angemeldet worden sein
Erforderliche Unterlagen
- Untersuchungsheft (gelbes Heft)
- Impfausweis
- wenn vorhanden Brille, Hörgeräte
- ausgefüllter Elternfragebogen
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Die Untersuchungsdauer beträgt ca. eine Stunde.
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann nur im Gesundheitsamt des Bezirkes der Einzugsschule in Anspruch genommen werden.