Kraftfahrzeug - Sicherstellung

Durch die Polizei aus dem Verkehr gezogene Fahrzeuge werden in die Sicherstellungshalle verbracht, ggf. technisch untersucht, verwahrt und nach Freigabe bis zur Abholung durch den Berechtigten untergebracht. Alle getroffenen Maßnahmen sind kostenpflichtig und werden mit Gebührenbescheid eingefordert oder die entstandenen Kosten werden zum Verkehrsordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren angemeldet.

Voraussetzungen

  • Wann werden Fahrzeuge sichergestellt
    Die Sicherstellung von Fahrzeugen erfolgt auf Anordnung der Vollzugsbeamten der Berliner Polizei zum Zwecke der Eigentumssicherung, bei erheblichen technischen Mängeln, zur Beweissicherung in Strafverfahren oder zur Gefahrenabwehr.

Erforderliche Unterlagen

  • Keine Unterlagen erforderlich

Gebühren

Die für die Sicherstellung anfallenden Gebühren sind abhängig vom Zweck der Sicherstellung, dem Sicherstellungszeitpunkt, dem Gewicht des umgesetzten Fahrzeuges und der zeitlichen Dauer der Sicherstellung.

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