Datenübermittlung an öffentliche Stellen (Behördenauskünfte) am Standort Bürgeramt Klosterstraße
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Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Bürgeramt Klosterstraße
- Klosterstraße 71 , 10179 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 9018-23449
- E-Mail: buergeramt@ba-mitte.berlin.de
- Homepage
Es befinden sich 2 Behindertenparkplätze in der Tiefgarage des Gebäudes. Die Einfahrt ist nur über die Littenstraße möglich.
Kunden mit Beeinträchtigungen wird empfohlen, eine Begleitperson mitzubringen!
Öffnungszeiten
-
-
08:00-15:00 Uhr
-
Dienstag
-
08:00-15:00 Uhr
-
Mittwoch
-
07:00-14:30 Uhr
-
Donnerstag
-
10:30-18:00 Uhr
-
Freitag
-
07:00-14:30 Uhr
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie:
Aufgrund einer Personalentwicklungsmaßnahme bleibt das Bürgeramt in der Klosterstr. 71 am Donnerstag, den 14.11.2024 geschlossen.
Die Abholung von fertiggestellten Personaldokumenten ist an diesem Tag in der Zeit von 11 - 14 Uhr möglich.
Schriftliche Terminanfragen sind nicht möglich. Nutzen Sie "Termin Buchen" (siehe unten) oder nutzen Sie die Service-Nr. (030) 115.
Aufgrund einer Personalentwicklungsmaßnahme bleibt das Bürgeramt in der Klosterstr. 71 am Donnerstag, den 14.11.2024 geschlossen.
Die Abholung von fertiggestellten Personaldokumenten ist an diesem Tag in der Zeit von 11 - 14 Uhr möglich.
Schriftliche Terminanfragen sind nicht möglich. Nutzen Sie "Termin Buchen" (siehe unten) oder nutzen Sie die Service-Nr. (030) 115.
Hinweis für Terminkunden
- Nehmen Sie bitte direkt im Warteraum im 1.OG Platz, Ihre Vorgangsnummer wird aufgerufen.
- Wenn Sie das Selbstbedienungsterminal zur Erfassung Ihrer Ausweis-Daten nutzen möchten, beginnen Sie bitte rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin mit der Dateneingabe (idealerweise 15 Minuten vorher).
- Nehmen Sie bitte direkt im Warteraum im 1.OG Platz, Ihre Vorgangsnummer wird aufgerufen.
- Wenn Sie das Selbstbedienungsterminal zur Erfassung Ihrer Ausweis-Daten nutzen möchten, beginnen Sie bitte rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin mit der Dateneingabe (idealerweise 15 Minuten vorher).
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
-
S+U Alexanderplatz Bhf
- S3
- S5
- S7
- S9
-
S+U Alexanderplatz Bhf
-
U-Bahn
-
U Klosterstr.
- U2
-
U Rotes Rathaus
- U5
-
S+U Alexanderplatz Bhf
- U8
- U5
- U2
-
U Klosterstr.
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Bus
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Jüdenstr.
- 248
- 300
-
Littenstr.
- 248
- 300
-
Nikolaiviertel
- N8
- N40
- N60
- N65
- 200
- 248
- N2
- N42
-
S+U Alexanderplatz Bhf/Grunerstr.
- 248
- 300
-
Jüdenstr.
-
Tram
-
Regionalbahn
-
S+U Alexanderplatz Bhf
- RE1
- RE8
- RB23
- RE2
- FEX
- RE7
-
S+U Alexanderplatz Bhf
Hinweise zur Anschrift des Standorts
- Der Standort liegt in der Parkzone 3; eigene Besucher-Parkplätze stehen nicht zur Verfügung.
- Das Bürgeramt befindet sich in der 1. Etage und ist nur über den Aufzug erreichbar.
Sonstige Hinweise zum Standort
Bitte beachten Sie:- Am Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/Passfoto vorhanden:
• Ihr Passfoto wird digital erzeugt und kann nicht ausgedruckt werden.
• Die mehrfache Verwendung der erfassten Daten für die gleichzeitige Beantragung weiterer Dokumente (außer Fahrerlaubnisse) ist im Nutzungsentgelt von 6,50 Euro enthalten.
• Der Einzug des Entgelts erfolgt bei der Beantragung während des Termins.
- Gebühren können nur mit girocard (ehemals EC Karte) in Verbindung mit der PIN oder mit Kreditkarte (nur VISA oder Mastercard) bezahlt werden (keine Barzahlung)!
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Datenübermittlung an öffentliche Stellen (Behördenauskünfte)
Die Meldebehörde darf öffentlichen Stellen (Behörden, Körperschaften öffentlichen Rechts, usw.) im Sinne von § 2 Abs. 1 bis 3 und 4 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes im Inland zu ihrer Aufgabenerfüllung Daten aus dem Melderegister übermitteln.
Diese Datenübermittlungen erfolgen grundsätzlich automatisiert. Eine Datenübermittlung in schriftlicher Form oder durch Übersenden auf Datenträgern in gesicherter Form ist nur noch im Ausnahmefall zulässig. In diesem Fall können Gebühren anfallen.
Die Bearbeitung von Behördenauskünften im fernmündlichen Verfahren ist nicht zulässig.
Bei Abruf der Daten ist sowohl das Aktenzeichen der abrufenden Behörde als auch der Anlass des Abrufes anzugeben.
Diese Datenübermittlungen erfolgen grundsätzlich automatisiert. Eine Datenübermittlung in schriftlicher Form oder durch Übersenden auf Datenträgern in gesicherter Form ist nur noch im Ausnahmefall zulässig. In diesem Fall können Gebühren anfallen.
Die Bearbeitung von Behördenauskünften im fernmündlichen Verfahren ist nicht zulässig.
Bei Abruf der Daten ist sowohl das Aktenzeichen der abrufenden Behörde als auch der Anlass des Abrufes anzugeben.
Voraussetzungen
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Technische Voraussetzungen
Auskünfte aus dem Berliner Melderegister sind über die zentralen Stellen in den jeweiligen Bundesländern zu steuern, in allen Bundesländern sind die technisch-infrastrukturellen Voraussetzungen für einen Abruf über die zentralen Stellen bereits geschaffen. -
In schriftlicher Form
Eine Datenübermittlung in schriftlicher Form erfolgt abweichend gemäß § 34 Abs. 2 Satz 5 Nr. 1 BMG ausschließlich in den Fällen, wenn eine Datenübermittlung im automatisierten Verfahren oder durch elektronische Datenübermittlung bei der abrufenden Stelle nicht verfügbar ist.
In diesen Fällen werden die Datenübermittlungen mit einer Verwaltungsgebühr gemäß § 34 Abs. 2 Satz 2 BMG belegt.
Erforderliche Unterlagen
- Keine Unterlagen benötigt
Gebühren
- Datenübermittlungen von Meldebehörden an andere öffentliche Stellen im Inland sind grundsätzlich gebührenfrei.
- Dies gilt nicht für Sondervermögen und Betriebe des Landes Berlin, die einen Wirtschaftsplan aufstellen sowie für gleichartige erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Einrichtungen juristischer Personen des öffentlichen Rechts und für Kreditinstitute im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen (§ 2 Abs. 2 Verwaltungsgebührenordnung)
- Datenübermittlungen in Schriftform oder durch Übersenden auf Datenträgern in gesicherter Form sind nur gebührenfrei, wenn die Meldebehörde die Gründe für die fehlende Nutzung des automatisierten Abrufs zu verantworten hat.
Rechtsgrundlagen
Hinweise zur Zuständigkeit
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) als zentrale Stelle für das Land Berlin.