Melderegister - Übermittlungssperren im Melderegister eintragen oder löschen lassen am Standort Bürgeramt Rathaus Köpenick
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Treptow-Köpenick
- Bürgeramt Rathaus Köpenick
- Alt-Köpenick 23 , 12555 Berlin
- Tel.: (030) 115
- Weitere Informationen zum Bürgertelefon 115
- Fax: (030) 90297-3805
- E-Mail: buergeramt3@ba-tk.berlin.de
- Homepage
Der barrierefreie Zugang zum Bürgeramt erfolgt über den Hof (Eingang Böttcherstraße). Nutzen Sie bitte den Fahrstuhl Haus B.
Öffnungszeiten
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07:30-15:30 Uhr
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Dienstag
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10:00-18:00 Uhr
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Mittwoch
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07:30-14:00 Uhr
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Donnerstag
-
10:00-18:00 Uhr
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Freitag
-
07:30-13:00 Uhr
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten Sie um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 5 Minuten vorher).
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Spindlersfeld
- S47
-
S Köpenick
- S3
-
S Spindlersfeld
-
Bus
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Rathaus Köpenick
- 27
- 162
- 164
-
Schloßplatz Köpenick
- 27
- 162
- 164
- 165
- N62
- N65
- N64
- N69
- N63
-
Freiheit
- 162
- 164
- N62
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Köllnischer Platz
- 162
- 164
- N63
- 165
- N65
- N64
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Müggelheimer Str./Wendenschloßstr.
- 27
- 162
- 165
- N62
- N65
- N69
- N64
- N63
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Glienicker Str.
- N63
- 162
- 164
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Bahnhofstr./Lindenstr.
- 27
- 164
- N62
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Landjägerstr.
- 165
- N64
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S Spindlersfeld
- S47
- 165
- N65
- N64
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Berlin, Betriebshof Köpenick
- N62
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Rathaus Köpenick
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Tram
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Rathaus Köpenick
- 61
- 62
- 63
- 67
- 68
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Schloßplatz Köpenick
- 27
- 60
- 61
- 62
- 63
- 67
- 68
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Freiheit
- 27
- 61
- 62
- 63
- 68
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Köllnischer Platz
- 68
- 60
- 61
- 63
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Müggelheimer Str./Wendenschloßstr.
- 27
- 60
- 61
- 62
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Glienicker Str.
- 68
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Bahnhofstr./Lindenstr.
- 61
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- 68
- 27
- 60
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Berlin, Betriebshof Köpenick
- 60
- 61
- 62
- 63
- 67
- 68
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Vollkropfgraben
- 68
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S Spindlersfeld
- 60
- 61
- 63
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Rathaus Köpenick
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Barrierefreier Zugang zu Haus B über den Rathaushof (Böttcherstraße 4, 12555 Berlin). Nutzen Sie bitte den Aufzug B.Sonstige Hinweise zum Standort
Erweiterter Bürgerservice – Terminfreie AngeboteDas Bürgeramt (Adlershof / Rathaus Köpenick / Schöneweide) bietet ab sofort ausgewählte Dienstleistungen ohne vorherige Terminvereinbarung an. Damit wird das bestehende Terminangebot erweitert und der Bürgerservice noch flexibler gestaltet.
Diese Dienstleistungen können Sie ohne Termin an diesem Standort erledigen:
• Meldebescheinigungen
• Führungszeugnisse
• Gewerbezentralregisterauskünfte
• PIN-Rücksetzungen (soweit technisch möglich)
• Abholung von Ausweisdokumenten (Personalausweis, Reisepass)
• Beratung zu Online-Dienstleistungen und schriftlichen Antragstellungen
Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der spontanen Vorsprachen je nach Besucheraufkommen begrenzt sein kann.
Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen vollständig mit, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.
Für alle anderen Dienstleistungen ist weiterhin eine vorherige Terminbuchung erforderlich.
Termine können wie gewohnt über das ServicePortal Berlin oder das Bürgertelefon 115 gebucht werden.
Viele Anliegen können Sie auch digital erledigen – Informationen zu den verfügbaren Online-Diensten finden Sie ebenfalls im ServicePortal.
Nachgewiesene dringliche Angelegenheiten, sogenannte Notfallkunden, werden noch am Tag Ihrer Vorsprache in jedem Berliner Bürgeramt, verbunden mit einer Wartezeit, bearbeitet.
Allgemeine Informationen
• Ergänzend kann am Standort mit den Kreditkarten (credit/debit) VISA, V Pay, Mastercard und Maestro bezahlt werden.
• An diesem Standort ist ein kostenpflichtiges Selbstbedienungsterminal zur Erfassung von Ausweis-Daten/Passfotos vorhanden.
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Melderegister - Übermittlungssperren im Melderegister eintragen oder löschen lassen
Sie haben die Möglichkeit, der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten aus dem Melderegister an bestimmte Stellen bzw. in bestimmten Fällen ohne Angabe von Gründen oder besondere Nachweise zu widersprechen.
Stellen Sie einen "Antrag auf Eintragung einer Übermittlungssperre im Melderegister". Bitte nutzen Sie dafür das Online-Verfahren. Alternativ können Sie auch einen formlosen Antrag stellen und ihn schriftlich per Post an das LABO schicken oder Sie stellen den Antrag vor Ort in einem Bürgeramt.
Bei Online-Antragstellung
- Die Übermittlungssperre wird nur bei der Gemeinde eingetragen, bei der Sie der Datenübermittlung widersprochen haben. Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und eine Datenübermittlung für alle Wohnungen ausschließen wollen, müssen Sie bei allen Gemeinden, in denen Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung wohnen, der Datenübermittlung widersprechen.
- Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen. Einen eingelegten Widerspruch können Sie jederzeit formlos und ohne Angabe von Gründen aufheben oder zurückziehen.
- Übermittlung von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, minderjährige Kinder, Eltern minderjähriger Kinder), soweit diese nicht derselben Religionsgesellschaft angehören
- Übermittlung von Gruppenauskünften (gesammelte Daten von Personen ausgewählter Altersgruppen) an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen in Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene
- Mitteilungen im Falle eines Altersjubiläums (z. B. 75. Geburtstag) oder Ehejubiläums (z. B. Goldene Hochzeit) an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
- Auskünfte an Adressbuchverlage zu Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
Stellen Sie einen "Antrag auf Eintragung einer Übermittlungssperre im Melderegister". Bitte nutzen Sie dafür das Online-Verfahren. Alternativ können Sie auch einen formlosen Antrag stellen und ihn schriftlich per Post an das LABO schicken oder Sie stellen den Antrag vor Ort in einem Bürgeramt.
Bei Online-Antragstellung
- Wenn Sie den Antrag online stellen möchten, müssen Sie sich digital identifizieren. Dafür benötigen Sie ein BundID-Konto oder Sie nutzen einen Gastzugang zur BundID. Starten Sie anschließend den Online-Dienst und halten Sie Ihren elektronischen Personalausweis oder die Unionsbürgerkarte (eID-Karte) und Ihre PIN bereit. Die Nutzung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) ist nicht möglich.
- Wählen Sie die einzutragenden Übermittlungssperren aus.
- Sie können sich die Bestätigung anzeigen lassen und bei Bedarf herunterladen. Falls Sie sich mit Ihrem BundID-Konto angemeldet haben, ist eine elektronische Zustellung der Bestätigung ins Postfach der BundID möglich. Der Gastzugang bietet diese Funktionalität nicht an.
- Verfassen Sie einen formlosen Antrag mit folgenden Angaben: Ihr Name, Vorname, Geburtsdatum und aktuelle Anschrift.
- Geben Sie die einzutragenden Übermittlungssperren an.
- Unterschreiben Sie den Antrag eigenhändig und schicken Sie ihn per Post an das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO). Alternativ können Sie den Antrag auch vor Ort in einem Bürgeramt Ihrer Wahl abgeben.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
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Jetzt online erledigen
Für die Nutzung des Online-Diensts benötigen Sie ein BundID-Konto oder ein Gastzugang.
Voraussetzungen
- Sie sind volljährig
- Ihr Hauptwohnsitz befindet sich in Berlin
- Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung mit dem BundID-Konto oder Gastzugang
-
Für die Online-Antragstellung: Aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID)
Für die Anmeldung bei der BundID mit der Variante "Online-Ausweis" benötigen Sie:
- Ihren elektronischen Personalausweis oder die Unionsbürgerkarte (eID-Karte), jeweils mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), und Ihre PIN,
- ein externes Kartenlesegerät oder ein modernes, NFC-fähiges Smartphone mit Android- oder iOS-Betriebssystem,
- die Software "AusweisApp"
Erforderliche Unterlagen
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Antrag auf Eintragung einer Übermittlungssperre im Melderegister
Bitte nutzen Sie dafür das Online-Verfahren. Alternativ können Sie auch einen formlosen Antrag stellen, ihn unterschreiben und schriftlich per Post an das LABO schicken oder Sie stellen den Antrag vor Ort in einem Bürgeramt. - Bei persönlicher Antragstellung vor Ort: Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- sofort (automatisiert): Bei Online-Antragstellung
- wenige Minuten: Bei persönlicher Antragstellung vor Ort
- ca. 1 Woche: Bei schriftlicher Antragstellung