Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte am Standort Bürgeramt Riesaer Straße

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Die Bürgerämter haben ein berlinweit einheitliches Terminmanagement, um den Bürgerinnen und Bürgern die Termine in den Berliner Bürgerämtern zur eigenständigen Buchung über das Bürgertelefon D115 und das Internet verfügbar zu machen. Dafür werden in allen Bezirken täglich vor Beginn der Öffnungszeiten alle verfügbaren Termine auch über das Internet und das Bürgertelefon D115 angeboten. Damit stehen den Bürgerämtern vor Ort keine gesonderten Terminkontingente zur Verfügung und eine Terminvergabe per E-Mail ist nicht möglich.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      08:00-12:00 Uhr
      13:00-16:00 Uhr
  • Dienstag

      12:30-18:00 Uhr
  • Mittwoch

      08:00-12:00 Uhr
      13:00-16:00 Uhr
  • Donnerstag

      12:30-18:00 Uhr
  • Freitag

      08:00-13:00 Uhr

Hinweis für Terminkunden

Allgemeine Informationen
Ist eine Vorsprache im Bürgeramt ohne Termin möglich?
Sie benötigen grundsätzlich für die Bearbeitung Ihrer Anliegen im Bürgeramt einen Termin.

Was kann ich schriftlich erledigen?
Es gibt Dienstleistungen, für die keine persönliche Vorsprache im Bürgeramt erforderlich ist, weil diese schriftlich oder auch online erledigt werden können. Übersicht der Dienstleistungen ohne erforderliche Vorsprache

Terminkunden
Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen (5 Minuten vorher). Bitte halten Sie Ihre Vorgangsnummer bereit und nehmen im Wartebereich Platz. Sie werden über diese Vorgangsnummer aufgerufen.

Verkehrsanbindungen

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Eingang: Riesaer Str. 94, Etage 5, Raum B 5.01

Sonstige Hinweise zum Standort

Bitte beachten Sie, dass an diesem Standort des Bürgeramtes keine Zahlungen entgegengenommen werden können, weder in bar noch elektronisch. Daher können hier nur gebührenfreie Dienstleistungen angeboten werden. Dies führt zu einem eingeschränkten Dienstleistungsangebot.

Kopien zur Vorgangsbearbeitung sind bei Vorsprache bereits mitzubringen.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte

Jeder Bürger hat die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen in folgenden Fällen der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen:

Widerspruchsrechte

Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe ihrer Melderegisterdaten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragstellung
    Die Antragstellung kann persönlich (nur im Bürgeramt) oder schriftlich bei den "Zuständigen Behörden" (siehe unten) erfolgen. Die Widerspruchsrechte können ohne Angabe von Gründen geltend gemacht werden.

Gebühren

keine

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