Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte am Standort Bürgeramt Halemweg (Außenstelle)

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Das Bürgeramt Halemweg ist ab dem 05.11.2024 wieder geöffnet.
Die hier beantragten Dokumente, können bis zur Wiedereröffnung im Bürgeramt Hohenzollerdamm 177, zu den dortigen Sprechstunden abgeholt werden.

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      14:00-18:00 Uhr (nur mit Termin*)
  • Mittwoch

      08:30-12:00 Uhr (nur mit Termin*)

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten

(*) einige Dienstleistungen erfordern keinen Termin.
Beantragte Dokumente können zu den Öffnungszeiten ohne Termin im Bürgeramt abgeholt werden. Beantragte Dokumente können nur dort abgeholt werden, wo sie beantragt worden sind.

Hinweis für Terminkunden

Eine Terminvereinbarung ist zwingend notwendig. Notfalltermine stehen nur für Notfälle in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung.

  • Für dringende und akute Angelegenheiten können Sie sich zu den Öffnungszeiten der Bürgerämter unter (030) 9029-15036 an die Notfallhotline für Charlottenburg-Wilmersdorf, wenden. Wenn Sie dort anrufen, bleiben Sie bitte am Telefon, bis sich jemand meldet. Aus technischen Gründen hören Sie jedoch ein Freizeichen, auch wenn auf allen bedienten Leitungen gesprochen wird.

  • Bitte beachten Sie, dass eine Terminbuchung per E-Mail nicht möglich ist.

In absoluten Ausnahmefällen, können Sie auch zur Information im Bürgeramt Hohenzollerndamm oder Heerstraße gehen, um dort einen zeitnahen Termin zu buchen.

Termine buchen
  • Buchen Sie Termine online oder über das Bürgertelefon 115 für Dienstleistungen, bei denen eine persönliche Vorsprache notwendig ist. Dazu gehören Pass- und Personalausweisangelegenheiten und Führerscheinangelegenheiten.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Sie finden uns im neuen Stadtteilzentrum; Kein Postverkehr.

Folgende Dienstleistungen können schriftlich (postalisch/E-Mail) oder ggf. online beantragt werden:
1. Anwohner/Bewohnerparkausweis
2. Abmeldung einer Wohnung
3. Meldebescheinigung
4. Beantragung einer Sperre von Melderegisterauskünften
5. Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlung und Melderegisterauskünfte
6. Befreiung von der Ausweispflicht
7. Führungszeugnis
8. Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte

Jeder Bürger hat die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen in folgenden Fällen der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen:

Widerspruchsrechte

Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe ihrer Melderegisterdaten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Keine Voraussetzungen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragstellung
    Die Antragstellung kann persönlich (nur im Bürgeramt) oder schriftlich bei den "Zuständigen Behörden" (siehe unten) erfolgen. Die Widerspruchsrechte können ohne Angabe von Gründen geltend gemacht werden.

Gebühren

keine

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