Vaterschaftsanerkennung am Standort Jugendamt - Beurkundungen / Beistandschaften / Sorgerecht / Negativbescheinigung

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten sind nur nach telefonischer Terminvereinbarung gültig.
Die erforderlichen Unterlagen sind bei persönlicher Vorsprache unbedingt in Kopie abzugeben.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich.
Vaterschaftsanerkennung
Sie werden bald Vater oder sind es bereits geworden? Herzlichen Glückwunsch.
Bestimmt möchten Sie in der Geburtsurkunde des Kindes als Vater genannt werden.
- Wenn Sie nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet sind, können Sie Ihre Vaterschaft vor oder auch nach der Geburt Ihres Kindes beim Standesamt oder Jugendamt anerkennen.
Möchten Sie mit der Mutter des Kindes auch die gemeinsame Sorge übernehmen, müssen Sie eine Sorgeerklärung abgeben - hierfür sind nur die Jugendämter oder Notare zuständig.
- Wenn Sie mit der Mutter des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet sind, müssen Sie nicht veranlassen.
Voraussetzungen
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Die Vaterschaftsanerkennung kann nur persönlich vor einer Urkundsperson erklärt werden.
Zuständig für die Entgegennahme der Erklärung sind Standesämter, Jugendämter, Amtsgerichte und Notare.
- Sie und die Mutter des Kindes sind nicht miteinander verheiratet.
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Sie und die Mutter des Kindes sprechen ausreichend Deutsch.
Sollte das nicht so sein, müssen Sie zur Anerkennung der Vaterschaft einen Dolmetscher mitbringen. Diese Person benötigt ein gültiges Personaldokument und darf nicht mit Ihnen oder der Mutter des Kindes verwandt sein.
- Die Mutter des Kindes muss der Vaterschaftsanerkennung persönlich vor der Urkundsperson zustimmen
- Minderjährige Mütter und Väter müssen zur Vorsprache eine sorgeberechtigte Person mitbringen
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern (im Original)
-
Geburtsurkunden der Eltern (im Original)
Weicht Ihr Name von dem auf der Geburtsurkunde ab, müssen Sie hierfür Nachweise vorlegen (z.B. Bescheinigung über die erfolgte Namensänderung, Eheurkunde).
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Mutterpass
Zusätzlich bei Anerkennung der Vaterschaft vor der Geburt
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Geburtsurkunde des Kindes
Zusätzlich bei Anerkennung der Vaterschaft nach der Geburt
- Erfolgt die Anerkennung der Vaterschaft im Standesamt, müssen Sie die Geburtsurkunde nur dann vorlegen, wenn die Geburt in einem anderen Standesamt beurkundet wurde.
- Erfolgt die Anerkennung der Vaterschaft im Jugendamt, beim Amtsgericht oder vor einem Notar, müssen Sie die Geburtsurkunde des Kindes stets vorlegen.
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Übersetzung ausländischer Urkunden
Ausländische Urkunden müssen durch eine in Deutschland beeidigte Dolmetscherin oder einen in Deutschland beeidigten Dolmetscher übersetzt werden - Übersicht siehe : http://www.justiz-dolmetscher.de.
- Für verschiedene Länder ist eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich.
Gebühren
- 40,00 Euro für die Vaterschaftsanerkennung oder Zustimmungserklärung
- Im Jugendamt werden zurzeit noch keine Gebühren erhoben.
- Bei Notaren und Amtsgerichten ist die Vaterschaftsanerkennung gebührenpflichtig
Hinweise zur Zuständigkeit
- Standesamt - die Vaterschaftsanerkennungen kann in der Regel in jedem Standesamt beurkundet werden. - Hier müssen Sie, weil in den Standesämtern teilweise keine offenen Sprechstunden angeboten werden, ggf. einen Termin vereinbaren.
- Jugendamt des Wohnsitzes des Kindes, bzw. der Mutter - Hier müssen Sie, weil in Jugendämtern teilweise keine offenen Sprechstunden angeboten werden, ggf. einen Termin vereinbaren.
- Amtsgerichte - siehe Übersicht
- Notare
Kontakt
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Jugendamt - Beurkundungen / Beistandschaften / Sorgerecht / Negativbescheinigung
Nahverkehr
- U-Bahn
-
-
0.4km
U Westphalweg
- U6
-
0.4km
U Westphalweg
- Bus
-
-
0.1km
Berlin, Rathausstr./Kaiserstr.
- 282
-
0.4km
Berlin, Gersdorfstr./Kaiserstr.
- 282
- M76
- X76
-
0.4km
Berlin, Prühßstr.
- M76
-
0.4km
U Westphalweg
- N6
- 282
-
0.5km
Berlin, Mariendorfer Damm/Eisenacher Str.
- N6
-
0.1km
Berlin, Rathausstr./Kaiserstr.