Vaterschaftsanerkennung erklären am Standort Jugendamt - Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Die Dienstleistungen des Jugendamtes Lichtenberg können im Rahmen eines persönlichen Termins erledigt werden.
Es wird jedoch weiterhin empfohlen, Anliegen nach Möglichkeit auf telefonischem, schriftlichem bzw. elektronischem Weg zu übermitteln.

Für Fragen zum Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Beratungen und Beistandschaften zur Klärung der Vaterschaft und Unterhalt sowie zur Erteilung von Bescheinigungen zum alleinigen Sorgerecht (Negativbescheinigung) empfehlen wir anderenfalls eine Terminvereinbarung.

Bitte beachten Sie, dass eine Beurkundung (z.B. Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung) die persönliche Vorsprache voraussetzt und hierfür eine vorherige Terminvereinbarung notwendig ist!
Es wird zur schnelleren Bearbeitung und für Rückfragen empfohlen, Anfragen zu Beurkundungen an folgende E-Mail-Adresse zu richten:


Beurkundungen@lichtenberg.berlin.de

Bitte geben Sie hierbei die gewünschte Beurkundung und den Namen der Mutter oder des Kindes (bei Beurkundungen nach Geburt) im Betreff an. Weitere Hinweise zu Beurkundungen und den notwendigen einzureichenden Unterlagen finden Sie im Merkblatt Hinweise für die Beurkundungen im Jugendamt Lichtenberg von Berlin. Im Regelfall werden Sie die zuständigen Mitarbeiter:innen des Jugendamtes telefonisch zur Terminvereinbarung und für Rückfragen kontaktieren.

Das Merkblatt finden Sie hier auch in den Sprachen Arabisch, Englisch, Französisch, Kurdisch, Persisch, Russisch, Serbisch, Türkisch, Tygrinia und Vietnamesisch.

Für Terminabsprachen nutzen Sie bitte die Telefonnummern:
(030) 90296-4028 für Beurkundungen und Beistandschaften,
(030) 90296-7011 für Unterhaltsvorschuss,
(030) 90296-5116 für Elterngeld

Die Telefonnummern erreichen Sie Mo., Di., Mi. in der Zeit von 9:00 bis 15:00 Uhr, Do. in der Zeit von 13:00 bis 19:00 Uhr und Fr. in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Nutzen Sie ggf. auch die Ihnen schon bekannten Rufnummern der jeweiligen Bearbeiter:innen, vorzugsweise außerhalb der u.a. Besuchszeiten wegen dann bestehendem Publikumsverkehr.

Das Familienbüro ist weiterhin für Auskünfte und Unterstützung auf telefonischem und elektronischem Weg für Sie da. (Telefon: (030) 90296-7080).

Weitere wichtige Telefonnummern sowie weitere Informationen und Tipps sind auf der Internetseite des Jugendamtes zu finden.

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein bedingt rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang für Rollstuhlfahrer von der Hofseite aus (Rückseite des Haupteinganges).

Öffnungszeiten

  • Montag

      keine
  • Dienstag

      09:00-12:00 Uhr
  • Mittwoch

      keine
  • Donnerstag

      15:00-19:00 Uhr
  • Freitag

      keine

Nahverkehr

Bus
  • Bahnhofstraße: 256
Tram
  • Oberseestraße: M5 Gärtnerstraße: M17, 27

Sonstige Hinweise zum Standort

  • Anträge auf Unterhaltsvorschuss sind persönlich abzugeben.

Zahlungsmöglichkeiten

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.

Dienstleistungsbeschreibung

Vaterschaftsanerkennung erklären

Bei verheirateten Frauen ist kraft Gesetzes immer ihr Ehemann der Vater des Kindes. Ist die Mutter des Kindes zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, bedarf es zur Eintragung des Vaters in die Geburtsurkunde des Kindes einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung. Die Vaterschaftsanerkennung sowie die dafür notwendige Zustimmungserklärung der Kindesmutter, bedürfen der öffentlichen Beurkundung. Ohne eine vorherige Vaterschaftsanerkennung kann der Vater nicht in den Geburtseintrag des Kindes eingetragen werden.

Eine Vaterschaftsanerkennung können Sie kostenfrei in Verbindung mit einer Sorgeerklärung bei Ihrem zuständigen Jugendamt machen sowie gebührenpflichtig bei einem Notar oder in ihrem zuständigen Standesamt. Im Standesamt findet nur die Vaterschaftsanerkennung statt und keine Sorgeerklärung. Die Vaterschaftsanerkennung kann vor- und nachgeburtlich gemacht werden. Für eine Vaterschaftsanerkennung im Standesamt ist es dringend notwendig vorher einen Termin zu vereinbaren. Wenn Sie eine Vaterschaftsanerkennung mit Sorge beim Jugendamt oder Notar gemacht haben, ist es dringend notwendig ein Exemplar im Original für die Geburtsbeurkundung im Standesamt abzugeben.

Voraussetzungen

  • Die Vaterschaftsanerkennung kann nur persönlich vor einer Urkundsperson erklärt werden.
    Zuständig für die Entgegennahme der Erklärung sind Standesämter, Jugendamt des Wohnsitzes und Notare.
  • Sie und die Mutter des Kindes sind nicht miteinander verheiratet.
  • Ggf. beeidigter Dolmetscher
    Sind die Eltern der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist ein beeidigter Dolmetscher auf Veranlassung der Eltern hinzuzuziehen.
  • Die Mutter des Kindes muss der Vaterschaftsanerkennung persönlich vor der Urkundsperson zustimmen
  • Minderjährige Mütter und Väter müssen zur Vorsprache eine sorgeberechtigte Person mitbringen
  • Dokumente in deutscher Sprache
    • Sollten die erforderlichen Unterlagen / Urkunden nicht in deutscher Sprache vorliegen, so müssen diese durch eine/n in Deutschland beeidigte/n Dolmetscher/in übersetzt werden (unter "Weiterführende Informationen").
    • Für einige Länder ist zudem eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich. Die Apostille (von der zuständigen Heimatbehörde im Heimatland ausgestellt) oder die Legalisation (von der deutschen Botschaft ausgestellt) muss direkt auf dem Original angebracht oder damit verbunden sein (mehr unter "Weiterführende Informationen").
    • Bei Urkunden, die im Original in arabisch, griechisch, hebräisch oder kyrilisch ausgestellt wurden, muss die Übersetzung von Personennamen (wie Vor- und Familiennamen, Geburtsnamen) zwingend nach den Transliterationsnormen (ISO 9-1995 / ISO 843 / DIN 31634 / ELOT 734 usw.) erfolgen.
  • Dokumente im Original
    Sämtliche erforderliche Unterlagen/ Urkunden müssen dem zuständigen Standesamt grundsätzlich im Original vorliegen. Urkunden dürfen nicht verändert und/oder perforiert/laminiert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger und unterschriebener Personalausweis oder Reisepass der Eltern (im Original)
  • Geburtsurkunden der Eltern
    Weicht Ihr Name von dem auf der Geburtsurkunde ab, müssen Sie hierfür Nachweise vorlegen (z.B. Bescheinigung über die erfolgte Namensänderung, Eheurkunde).
  • Mutterpass
    Zusätzlich bei Anerkennung der Vaterschaft vor der Geburt
  • Geburtsurkunde des Kindes
    Zusätzlich bei Anerkennung der Vaterschaft nach der Geburt
    • Erfolgt die Anerkennung der Vaterschaft im Standesamt, müssen Sie die Geburtsurkunde nur dann vorlegen, wenn die Geburt in einem anderen Standesamt beurkundet wurde.
    • Erfolgt die Anerkennung der Vaterschaft im Jugendamt ihres Wohnsitzes oder vor einem Notar, müssen Sie die Geburtsurkunde des Kindes stets vorlegen.

Gebühren

  • 40,00 Euro: für die Vaterschaftsanerkennung oder Zustimmungserklärung im Standesamt
  • keine: im Jugendamt
  • Bei Notaren ist die Vaterschaftsanerkennung gebührenfrei jedoch in Verbindung einer Sorgeerklärung gebührenpflichtig

Hinweise zur Zuständigkeit

  • Standesamt - die Vaterschaftsanerkennungen kann in der Regel in jedem Standesamt beurkundet werden. - Hier müssen Sie, weil in den Standesämtern teilweise keine offenen Sprechstunden angeboten werden, ggf. einen Termin vereinbaren.
  • Jugendamt des Wohnsitzes des Kindes, bzw. der Mutter - Hier müssen Sie, weil in Jugendämtern teilweise keine offenen Sprechstunden angeboten werden, ggf. einen Termin vereinbaren.
  • Notare

Chat

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