Sterbefall im Ausland - Nachbeurkundung am Standort Standesamt Pankow

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus und zum Schutz der Bevölkerung und der Mitarbeitenden gelten bis auf Weiteres folgende Einschränkungen:
Die Sprechzeiten des Standesamtes entfallen.
Eine Bedienung spontan vorsprechender Kundinnen und Kunden erfolgt nicht.
Eheschließungen finden weiterhin, jedoch nur im notwendigen Maße, statt und werden allerdings auf ein Minimum von maximal 3 Personen (Brautpaar, ggf. Dolmetscher) reduziert.
Bitte nutzen Sie für Ihre Anliegen grundsätzlich den Postweg. Anträge und Unterlagen können im Rathaus Pankow beim Pförtnerdienst (Information des Bürgeramtes im EG) abgegeben werden bzw. in den Hausbriefkasten eingeworfen werden. Die Bearbeitung erfolgt möglichst schriftlich.
Gegebenenfalls zur Bearbeitung erforderliche Rücksprachen, z.B. Nachreichung notwendiger Unterlagen, erfolgen ausschließlich telefonisch, per E-Mail oder per Post.
Wir bitten um Ihr Verständnis,
Ihr Standesamt Pankow von Berlin
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sterbefall im Ausland - Nachbeurkundung
Registrierung eines Sterbefalls eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland auf Antrag
Voraussetzungen
- Der Sterbefall hat sich im Ausland ereignet.
- Die verstorbene Person war deutscher Staatsangehöriger oder staatenlos oder heimatloser Ausländer oder anerkannter ausländischer Flüchtling.
- Antragsberechtigt sind Eltern und Kinder der verstorbenen Person sowie deren Ehegatte bzw. Lebenspartner.
Erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde mit amtlicher Übersetzung und ggf. Beglaubigung;
- weitere Unterlagen sind zu erfragen.
Gebühren
sofern ausländisches Recht zu beachten ist 80,00 Euro
Sterbeurkunde 12,00 Euro
jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung 6,00 Euro
beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister 12,00 Euro
jede weitere begl. Abschrift bei gleichzeitiger Ausstellung 6,00 Euro
internationale Sterbeurkunde 12,00 Euro
jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung 6,00 Euro
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk die verstorbene Person zum Zeitpunkt des Todes ihren Wohnsitz hatte. Gibt es einen solchen nicht, ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, ist das Standesamt I in Berlin zuständig (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten).
Kontakt
Bezirksamt Pankow
Standesamt Pankow
Erläuterung der Symbole
Zugang über den Eingang Neue Schönholzer Str. 35.
Nahverkehr
- S-Bahn
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0.7km
S+U Pankow
- S1
- S2
- S8
-
0.8km
S Wollankstr.
- S1
- S25
- S26
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1.5km
S Schönholz
- S1
- S25
- S26
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0.7km
S+U Pankow
- U-Bahn
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0.7km
S+U Pankow
- U2
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1.3km
U Vinetastr.
- U2
-
0.7km
S+U Pankow
- Bus
-
-
0.1km
Berlin, Rathaus Pankow
- 155
- 250
- 255
-
0.2km
Berlin, Wilhelm-Kuhr-Str.
- 155
- 250
- 255
-
0.4km
Berlin, Bürgerpark Pankow
- 250
- 155
-
0.1km
Berlin, Rathaus Pankow
- Tram
-
-
0.1km
Berlin, Rathaus Pankow
- M1
-
0.4km
Berlin, Bürgerpark Pankow
- M1
-
0.6km
Berlin, Pankow Kirche
- M1
- 50
-
0.1km
Berlin, Rathaus Pankow