Sterbefall im Ausland - Nachbeurkundung am Standort Standesamt Mitte von Berlin

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Liebe Besucher des Standesamts Mitte von Berlin,
das Standesamt bietet derzeit keine offene Sprechstunde an und wechselt ab dem 16.12.2020 in den Notbetrieb – ist aber für Sie, auf anderen Kommunikationswegen ( Kontaktformular, E-Mail oder ggf. telefonisch) erreichbar. Der Publikumsverkehr wird auf das absolut notwendige Minimum reduziert. Eine persönliche Vorsprache ist daher derzeit nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Dies gilt auch für Bestatter!
Bitte wenden Sie sich dazu direkt an die entsprechende Abteilung (Urkundenstelle, Heiratsabteilung, Geburtenregister, Sterberegister, Behördliche Namensänderungen und standesamtliche Namenserklärungen).
Urkundenbestellungen können online getätigt werden.
Im gesamten Bereich des Standesamtes ist ein medizinischer Mund- und Nasenschutz zu tragen.
Die Regelungen gelten vorerst bis zum 28.03.2021.
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Verbindungen von Alexanderplatz und Jannowitzbrücke sind mit ca. 7 min. Fußweg verbunden.
Sterbefall im Ausland - Nachbeurkundung
Registrierung eines Sterbefalls eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland auf Antrag
Voraussetzungen
- Der Sterbefall hat sich im Ausland ereignet.
- Die verstorbene Person war deutscher Staatsangehöriger oder staatenlos oder heimatloser Ausländer oder anerkannter ausländischer Flüchtling.
- Antragsberechtigt sind Eltern und Kinder der verstorbenen Person sowie deren Ehegatte bzw. Lebenspartner.
Erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde mit amtlicher Übersetzung und ggf. Beglaubigung;
- weitere Unterlagen sind zu erfragen.
Gebühren
sofern ausländisches Recht zu beachten ist 80,00 Euro
Sterbeurkunde 12,00 Euro
jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung 6,00 Euro
beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister 12,00 Euro
jede weitere begl. Abschrift bei gleichzeitiger Ausstellung 6,00 Euro
internationale Sterbeurkunde 12,00 Euro
jede weitere Urkunde bei gleichzeitiger Ausstellung 6,00 Euro
Hinweise zur Zuständigkeit
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk die verstorbene Person zum Zeitpunkt des Todes ihren Wohnsitz hatte. Gibt es einen solchen nicht, ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, ist das Standesamt I in Berlin zuständig (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten).
Kontakt
Bezirksamt Mitte
Standesamt Mitte von Berlin
Erläuterung der Symbole
Barrierefreier Zugang über Hofeinfahrt Jüdenstraße
Nahverkehr
S-Bahn S Jannowitzbrücke: S5, S7, S75, S9
S-Bahn S Alexanderplatz: S5, S7, S75, S9
U-Bahn U Klosterstrasse: U2
U-Bahn U Jannowitzbrücke: U8
U-Bahn U Alexanderplatz: U8, U5
Bus Berliner Rathaus: M48, 248
Bus S+U Alexanderplatz: TXL, 100, 200