Eheschließung - Durchführung am Standort Standesamt Tempelhof-Schöneberg / Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Eingang nur über Freiherr-vom-Stein-Straße

Verkehrsanbindungen

Bus
  • Rathaus Schöneberg: M43, M46, 143; 106 Haltestelle Martin-Luther-Straße (mit Fußweg)
S-Bahn
  • S-Bahn S1, S41, S42, S46, S47 Haltestelle S Schöneberg (anschließend Bus M46 oder 106 oder 10 Minuten Fußweg)
U-Bahn
  • U-Bahn U4 Haltestelle Rathaus Schöneberg; U7 Haltestelle Bayerischer Platz (mit Fußweg)

Hinweise zur Anschrift des Standorts

Eingang über Freiherr-vom-Stein-Straße

Sonstige Hinweise zum Standort

Wünsche für die Reservierung Ihres Eheschließungstermins nehmen wir gern telefonisch oder per E-Mail entgegen.

Sie befinden sich auf einer Seite des Service-Portals Berlin. Bitte beachten Sie unbedingt die bezirksspezifischen Hinweise auf der Internetseite des Standesamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin.

Kontakte

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr

Eheregister
E-Mail an das Eheregister
Telefon: (030) 90277-2372

Geburtenregister
E-Mail an das Geburtenregister
Telefon: (030) 90277-6300

Sterberegister
E-Mail an das Sterberegister
Telefon: (030) 90277-6561

Urkundenstelle
E-Mail an die Urkundenstelle
Telefon: (030) 90277-2322

Holland
Leitung Standesamt

Zahlungsmöglichkeiten

  • Barzahlung
  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Eheschließung - Durchführung

Eheschließung

Voraussetzungen

  • Anmeldung und Termin
    Die Eheschließung muss bei dem zuständigen Standesamt angemeldet und die Prüfung der Ehevoraussetzungen muss abgeschlossen sein. Das Eheschließungsstandesamt im Inland ist frei wählbar. Eine verbindliche Terminbestätigung ist erforderlich.
  • Ggf. Trauzeugen
    Die Eheschließung kann auf Wunsch unter Hinzuziehung von ein oder maximal zwei Trauzeugen erfolgen. Die Trauzeugen müssen Volljährig sein und sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
  • Ggf. beeidigter Dolmetscher
    Sind die Eheschließenden oder die Trauzeugen der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist ein beeidigter Dolmetscher auf Veranlassung der Eheschließenden hinzuzuziehen.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden und ggf. Trauzeugen
  • beeidigter Dolmetscher wenn einer der beiden oder beide Eheschließenden nicht deutsch sprechen

Gebühren

  • 40,00 Euro: Durchführung der Eheschließung bei einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt
  • 80,00 Euro: Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten
  • 75,00 bis 150,00 Euro: Eheschließung außerhalb der Amtsräume
  • 12,00 Euro: Eheurkunde
  • 6,00 Euro: jede weitere Eheurkunde
  • 12,00 Euro: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
  • 6,00 Euro: jede weitere beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
  • 12,00 Euro: internationale/mehrsprachige Eheurkunde
  • 6,00 Euro: jede weitere internationale/mehrsprachige Eheurkunde

Hinweise zur Zuständigkeit

Alle Standesämter in Berlin und außerhalb.
Das Standesamt von dem eine verbindliche Terminbestätigung ausgestellt wurde.