Eheschließung - Durchführung am Standort Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Heiratsbuch
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Kontakt
- Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
- Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Heiratsbuch
- Alt-Lietzow 28 , 10587 Berlin
- Tel.: (030) 9029-12249
- Fax: (030) 9029-12760
- E-Mail: heiratsbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Lange Schlangen und volle Wartezimmer wollen wir Ihnen nicht zumuten.
Deshalb haben wir viele Prozesse umgestaltet und geben ihnen die Möglichkeit telefonisch, schriftlich oder auch digital Ihre Anliegen an uns heranzutragen.
Sollten persönliche Vorsprachen aufgrund von gesetzlichen Regelungen zwingend erforderlich sein, so vereinbaren wir mit Ihnen individuelle Termine während unserer Öffnungszeiten.
Am einfachsten wenden Sie sich gleich an den entsprechenden Bereich.
Geburtenbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 12354
Heiratsbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 12249
Familienbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13640
Urkundenstelle@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13388
Sterbebuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13642
Telefonsprechzeiten:
Montag 08:30-12:00 Uhr
Dienstag 08:30-12:00 Uhr
Mittwoch 08:30-12:00 Uhr
Donnerstag 15:00-18:00 Uhr
Ein Hausbriefkasten steht am Standort Alt-Lietzow 28 zum Einwurf in der Zeit Montag – Mittwoch und Freitag 07:00 – 13:00 Uhr und Donnerstag 12:00 – 18:00 Uhr bereit.
Urkundenbestellungen können über das online-Portal www.berlin.de/standesamt getätigt werden. Alternativ füllen Sie bitte das im Eingangsbereich am Standort Alt-Lietzow 28 bereitgelegte Formular aus und werfen es in den Hausbriefkasten.
E-Mail-Anfragen senden Sie gern auch zentral an
standesamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
Wir danken für Ihr Verständnis!
Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Deshalb haben wir viele Prozesse umgestaltet und geben ihnen die Möglichkeit telefonisch, schriftlich oder auch digital Ihre Anliegen an uns heranzutragen.
Sollten persönliche Vorsprachen aufgrund von gesetzlichen Regelungen zwingend erforderlich sein, so vereinbaren wir mit Ihnen individuelle Termine während unserer Öffnungszeiten.
Am einfachsten wenden Sie sich gleich an den entsprechenden Bereich.
Geburtenbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 12354
Heiratsbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 12249
Familienbuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13640
Urkundenstelle@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13388
Sterbebuch@charlottenburg-wilmersdorf.de : 9029 – 13642
Telefonsprechzeiten:
Montag 08:30-12:00 Uhr
Dienstag 08:30-12:00 Uhr
Mittwoch 08:30-12:00 Uhr
Donnerstag 15:00-18:00 Uhr
Ein Hausbriefkasten steht am Standort Alt-Lietzow 28 zum Einwurf in der Zeit Montag – Mittwoch und Freitag 07:00 – 13:00 Uhr und Donnerstag 12:00 – 18:00 Uhr bereit.
Urkundenbestellungen können über das online-Portal www.berlin.de/standesamt getätigt werden. Alternativ füllen Sie bitte das im Eingangsbereich am Standort Alt-Lietzow 28 bereitgelegte Formular aus und werfen es in den Hausbriefkasten.
E-Mail-Anfragen senden Sie gern auch zentral an
standesamt@charlottenburg-wilmersdorf.de
Wir danken für Ihr Verständnis!
Standesamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Verkehrsanbindungen
- Bus
-
- U Richard-Wagner-Platz: M45
- U-Bahn
-
- U Richard-Wagner-Platz: U7
Sonstige Hinweise zum Standort
Der Bereich Heiratsbuch befindet sich im 1. OG.Aus Gründen des Denkmalschutzes existiert kein Fahrstuhl.
Zahlungsmöglichkeiten
- Barzahlung
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Eheschließung - Durchführung
Eheschließung
Voraussetzungen
-
Anmeldung und Termin
Die Eheschließung muss bei dem zuständigen Standesamt angemeldet und die Prüfung der Ehevoraussetzungen muss abgeschlossen sein. Das Eheschließungsstandesamt im Inland ist frei wählbar. Eine verbindliche Terminbestätigung ist erforderlich. -
Ggf. Trauzeugen
Die Eheschließung kann auf Wunsch unter Hinzuziehung von ein oder maximal zwei Trauzeugen erfolgen. Die Trauzeugen müssen Volljährig sein und sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. -
Ggf. beeidigter Dolmetscher
Sind die Eheschließenden oder die Trauzeugen der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist ein beeidigter Dolmetscher auf Veranlassung der Eheschließenden hinzuzuziehen.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden und ggf. Trauzeugen
- beeidigter Dolmetscher wenn einer der beiden oder beide Eheschließenden nicht deutsch sprechen
Gebühren
- 40,00 Euro: Durchführung der Eheschließung bei einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt
- 80,00 Euro: Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten
- 75,00 bis 150,00 Euro: Eheschließung außerhalb der Amtsräume
- 12,00 Euro: Eheurkunde
- 6,00 Euro: jede weitere Eheurkunde
- 12,00 Euro: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- 6,00 Euro: jede weitere beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- 12,00 Euro: internationale/mehrsprachige Eheurkunde
- 6,00 Euro: jede weitere internationale/mehrsprachige Eheurkunde
Rechtsgrundlagen
- Personenstandsgesetz (PStG) § 14 - Eheschließung
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 1310, 1311, 1312 Zuständigkeit, persönliche Erklärung, Trauung
- Personenstandsverordnung (PStV) § 29 - Eheschließung
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Berlin (PStGAVBln) § 9 - Gebührenfestsetzung
Hinweise zur Zuständigkeit
Alle Standesämter in Berlin und außerhalb.
Das Standesamt von dem eine verbindliche Terminbestätigung ausgestellt wurde.