Eheschließung - Durchführung am Standort Standesamt Neukölln
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Kontakt
- Bezirksamt Neukölln
- Standesamt Neukölln
- Blaschkoallee 32 , 12359 Berlin
-
PostanschriftKarl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin
- Tel.: (030) 90239-0
- Fax: (030) 90239-2577
- E-Mail: standesamt@bezirksamt-neukoelln.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung sowie Anmeldung von Sterbefällen:
08:30-13:00 Uhr -
Dienstag
-
Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung, Anmeldung von Sterbefällen sowie behördliche Namensänderungen:
08:30 bis 13:00 -
Mittwoch
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Keine Sprechstunde
-
Donnerstag
-
Anmeldung von Geburten, Urkundenstelle, Familienbuchabteilung, Anmeldung zur Eheschließung, Anmeldung von Sterbefällen sowie Behördliche Namensänderungen:
14:00-18:00 Uhr -
Freitag
-
Anmeldung von Sterbefällen:
08:30-13:00 Uhr
Alle anderen Abteilungen:
Keine Sprechstunde
Verkehrsanbindungen
- Bus
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- Riesestr.: 170 Buschkrug: 171
- U-Bahn
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- U Blaschkoallee: U7
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Zugang über Haus 5Wegweiser durch das Haus:
Anmeldung für Eheschließungen/ Lebenspartnerschaften: Zimmer 204 (1.OG)
Eheschließungen/ Begründung Lebenspartnerschaften: Zimmer 203 oder 209 (1.OG)
Eheregister ab 1958/ Familienbuchabteilung: Zimmer 233 (1.OG)
Geburtenregisterabteilung: Zimmer 212 (1.OG)
Sterberegisterabteilung: Zimmer 229 (1.OG)
Urkundenstelle/ Archiv: Zimmer 129 (EG)
Behördliche Namensänderungen/ Anmeldung: Zimmer 129 (EG)
Sonstige Hinweise zum Standort
Telefonische Erreichbarkeit:Eheschließungen: (030) 90239-2626, -2209, -2480 , -1395, -2658
Eheregister/ Familienbuchabteilung: (030) 90239-2698, -2147
Geburtenregisterabteilung: (030) 90239-115
Sterberegisterabteilung: (030) 90239-115 / Bestatterhotline: (030) 90239-2227, -2684, -2993
Urkundenstelle: (030) 90239-115
Behördliche Namensänderungen: (030) 90239-2227, -3501
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Eheschließung - Durchführung
Eheschließung
Voraussetzungen
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Anmeldung und Termin
Die Eheschließung muss bei dem zuständigen Standesamt angemeldet und die Prüfung der Ehevoraussetzungen muss abgeschlossen sein. Das Eheschließungsstandesamt im Inland ist frei wählbar. Eine verbindliche Terminbestätigung ist erforderlich. -
Ggf. Trauzeugen
Die Eheschließung kann auf Wunsch unter Hinzuziehung von ein oder maximal zwei Trauzeugen erfolgen. Die Trauzeugen müssen Volljährig sein und sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. -
Ggf. beeidigter Dolmetscher
Sind die Eheschließenden oder die Trauzeugen der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist ein beeidigter Dolmetscher auf Veranlassung der Eheschließenden hinzuzuziehen.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der Eheschließenden und ggf. Trauzeugen
- beeidigter Dolmetscher wenn einer der beiden oder beide Eheschließenden nicht deutsch sprechen
Gebühren
- 40,00 Euro: Durchführung der Eheschließung bei einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt
- 80,00 Euro: Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten
- 75,00 bis 150,00 Euro: Eheschließung außerhalb der Amtsräume
- 12,00 Euro: Eheurkunde
- 6,00 Euro: jede weitere Eheurkunde
- 12,00 Euro: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- 6,00 Euro: jede weitere beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- 12,00 Euro: internationale/mehrsprachige Eheurkunde
- 6,00 Euro: jede weitere internationale/mehrsprachige Eheurkunde
Rechtsgrundlagen
- Personenstandsgesetz (PStG) § 14 - Eheschließung
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 1310, 1311, 1312 Zuständigkeit, persönliche Erklärung, Trauung
- Personenstandsverordnung (PStV) § 29 - Eheschließung
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Berlin (PStGAVBln) § 9 - Gebührenfestsetzung
Hinweise zur Zuständigkeit
Alle Standesämter in Berlin und außerhalb.
Das Standesamt von dem eine verbindliche Terminbestätigung ausgestellt wurde.