Geburt im Ausland - Nachbeurkundung am Standort Standesamt Pankow

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus und zum Schutz der Bevölkerung und der Mitarbeitenden gelten bis auf Weiteres folgende Einschränkungen:
Die Sprechzeiten des Standesamtes entfallen.
Eine Bedienung spontan vorsprechender Kundinnen und Kunden erfolgt nicht.
Eheschließungen finden weiterhin, jedoch nur im notwendigen Maße, statt und werden allerdings auf ein Minimum von maximal 3 Personen (Brautpaar, ggf. Dolmetscher) reduziert.
Bitte nutzen Sie für Ihre Anliegen grundsätzlich den Postweg. Anträge und Unterlagen können im Rathaus Pankow beim Pförtnerdienst (Information des Bürgeramtes im EG) abgegeben werden bzw. in den Hausbriefkasten eingeworfen werden. Die Bearbeitung erfolgt möglichst schriftlich.
Gegebenenfalls zur Bearbeitung erforderliche Rücksprachen, z.B. Nachreichung notwendiger Unterlagen, erfolgen ausschließlich telefonisch, per E-Mail oder per Post.
Wir bitten um Ihr Verständnis,
Ihr Standesamt Pankow von Berlin
Öffnungszeiten
Keine Informationen verfügbar.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Geburt im Ausland - Nachbeurkundung
Registrierung einer Geburt eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland auf Antrag.
Voraussetzungen
-
Das Kind ist im Ausland geboren.
Das Kind ist zum Zeitpunkt der Antragstellung deutscher Staatsangehöriger, staatenlos, heimatloser Ausländer oder anerkannter ausländischer Flüchtling.
Antragsberechtigt sind das Kind selbst, seine Eltern, sein Ehegatte oder Lebenspartner oder seine Kinder. -
Zuständigkeit
Maßgeblich ist der Inlandswohnsitz des Kindes bei Antragstellung, ersatzweise der Inlandswohnsitz der antragberechtigten Person.
Sofern das volljährige Kind bzw. der Antragsteller oder das minderjährige Kind und seine Eltern nicht im Inland wohnhaft sind, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Erforderliche Unterlagen
-
Geburtsurkunde mit amtlicher Übersetzung und ggf. Beglaubigung
Weitere Unterlagen sind zu erfragen.
- Personalausweis oder Reisepass
Formulare
Gebühren
sofern ausländisches Recht zu beachten ist: 160 Euro
Geburtsurkunde 12,00 Euro
jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung 6,00 Euro
Beglaubigte Abschrift Geburtsregister 12,00 Euro
jede weitere Abschrift bei gleichzeitiger Ausstellung 6,00 Euro
internationale Geburtsurkunde 12,00 Euro
jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung 6,00 Euro
Hinweise zur Zuständigkeit
Maßgeblich ist der Inlandswohnsitz des Kindes bei Antragstellung, ersatzweise der Inlandswohnsitz der antragberechtigten Person.
Sofern das volljährige Kind bzw. der Antragsteller oder das minderjährige Kind und seine Eltern nicht im Inland wohnhaft sind, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Kontakt
Bezirksamt Pankow
Standesamt Pankow
Erläuterung der Symbole
Zugang über den Eingang Neue Schönholzer Str. 35.
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.7km
S+U Pankow
- S1
- S2
- S8
-
0.8km
S Wollankstr.
- S1
- S25
- S26
-
1.5km
S Schönholz
- S1
- S25
- S26
-
0.7km
S+U Pankow
- U-Bahn
-
-
0.7km
S+U Pankow
- U2
-
1.3km
U Vinetastr.
- U2
-
0.7km
S+U Pankow
- Bus
-
-
0.1km
Berlin, Rathaus Pankow
- 155
- 250
- 255
-
0.2km
Berlin, Wilhelm-Kuhr-Str.
- 155
- 250
- 255
-
0.4km
Berlin, Bürgerpark Pankow
- 250
- 155
-
0.1km
Berlin, Rathaus Pankow
- Tram
-
-
0.1km
Berlin, Rathaus Pankow
- M1
-
0.4km
Berlin, Bürgerpark Pankow
- M1
-
0.6km
Berlin, Pankow Kirche
- M1
- 50
-
0.1km
Berlin, Rathaus Pankow