Geburt im Ausland - Nachbeurkundung am Standort Standesamt Neukölln

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Im Standesamt Neukölln finden derzeit keine offenen Sprechstunden statt. Der Publikumsverkehr wurde auf das notwendige Minimum reduziert. Eine persönliche Vorsprache ist daher nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich, siehe untenstehende Kontaktdaten.
Im Standesamt Neukölln finden terminierte Eheschließungen statt. Zur Trauzeremonie ist zurzeit nur das Brautpaar zugelassen.
Alle anderen Anliegen können persönlich nur nach vorheriger Terminabsprache erledigt werden; insbesondere bei notwendigen persönlichen Vorsprachen zur Erstbeurkundung eines im Bezirk Neukölln geborenen Kindes.
Sie erreichen unsere Abteilungen wie folgt:
Eheregister (ehe@bezirksamt-neukoelln.de Tel. 030.90239-2626, -3504, -2209, -2658)
Geburtenregister (geburten@bezirksamt-neukoelln.de Tel. 030.90239-2129, -3004, -2880, -3636, -3697)
Sterberegister (sterbe@bezirksamt-neukoelln.de Tel. 030.90239-2684, -2993)
Urkundenstelle (urkunden@bezirksamt-neukoelln.de Tel. 030.90239-2703, -3145)
Bitte geben Sie bei E-Mail-Kontakt eine Rückrufnummer an.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Öffnungszeiten
08:30-13:00 Uhr
11:00-15:00 Uhr
14:00-18:00 Uhr
08:30-13:00 Uhr
Alle anderen Abteilungen:
Keine Sprechstunde
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Zugang über Haus 5
Wegweiser durch das Haus:
Anmeldung für Eheschließungen/ Lebenspartnerschaften: Zimmer 204 (1.OG)
Eheschließungen/ Begründung Lebenspartnerschaften: Zimmer 203 oder 209 (1.OG)
Eheregister ab 1958/ Familienbuchabteilung: Zimmer 233 (1.OG)
Geburtenregisterabteilung: Zimmer 212 (1.OG)
Sterberegisterabteilung: Zimmer 229 (1.OG)
Urkundenstelle/ Archiv: Zimmer 129 (EG)
Behördliche Namensänderungen/ Anmeldung: Zimmer 129 (EG)
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
Telefonische Erreichbarkeit:
Eheschließungen/ Lebenspartnerschaften: (030) 90239-1395, -2209, -2480, -2626, -3504
Eheregister/ Familienbuchabteilung: (030) 90239-2698, -2147, -3698
Geburtenregisterabteilung: (030) 90239-3697, -2880, -3636, -2129, -3004
Sterberegisterabteilung: (030) 90239-2227, -2684
Urkundenstelle: (030) 90239 90239-2704, -3503, -2703, -3502
Archiv: (030) 90239-3501
Behördliche Namensänderungen: (030) 90239-2227
Geburt im Ausland - Nachbeurkundung
Registrierung einer Geburt eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland auf Antrag.
Voraussetzungen
-
Das Kind ist im Ausland geboren.
Das Kind ist zum Zeitpunkt der Antragstellung deutscher Staatsangehöriger, staatenlos, heimatloser Ausländer oder anerkannter ausländischer Flüchtling.
Antragsberechtigt sind das Kind selbst, seine Eltern, sein Ehegatte oder Lebenspartner oder seine Kinder. -
Zuständigkeit
Maßgeblich ist der Inlandswohnsitz des Kindes bei Antragstellung, ersatzweise der Inlandswohnsitz der antragberechtigten Person.
Sofern das volljährige Kind bzw. der Antragsteller oder das minderjährige Kind und seine Eltern nicht im Inland wohnhaft sind, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Erforderliche Unterlagen
-
Geburtsurkunde mit amtlicher Übersetzung und ggf. Beglaubigung
Weitere Unterlagen sind zu erfragen.
- Personalausweis oder Reisepass
Formulare
Gebühren
sofern ausländisches Recht zu beachten ist: 160 Euro
Geburtsurkunde 12,00 Euro
jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung 6,00 Euro
Beglaubigte Abschrift Geburtsregister 12,00 Euro
jede weitere Abschrift bei gleichzeitiger Ausstellung 6,00 Euro
internationale Geburtsurkunde 12,00 Euro
jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung 6,00 Euro
Hinweise zur Zuständigkeit
Maßgeblich ist der Inlandswohnsitz des Kindes bei Antragstellung, ersatzweise der Inlandswohnsitz der antragberechtigten Person.
Sofern das volljährige Kind bzw. der Antragsteller oder das minderjährige Kind und seine Eltern nicht im Inland wohnhaft sind, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Kontakt
Bezirksamt Neukölln
Standesamt Neukölln
Nahverkehr
U-Bahn U Blaschkoallee: U7
Bus Riesestr.: 170
Bus Buschkrug: 171