Geburtsurkunde - Erstbeurkundung - Anzeige am Standort Standesamt Steglitz-Zehlendorf / Geburtenregister

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
Aufgrund der aktuellen Situation entfallen derzeit alle offenen Sprechstunden.
Geburten- und Sterbefallanzeigen können schriftlich per Post zugeschickt oder im Hausbriefkasten am Rathaus Zehlendorf hinterlegt werden.
Bestattungsgenehmigungen und Urkunden werden dann per Post zugeschickt. Die Gebühren sind per Überweisung zu entrichten.
Sofern für eine Beurkundung die persönliche Vorsprache einer beteiligten Person erforderlich ist, wird hierfür ein Termin zu vereinbaren sein. Das Standesamt wird Sie hierüber zu gegebener Zeit kontaktieren.
In Notfällen kontaktieren Sie das Standesamt bitte telefonisch unter 030/90299 7474 oder schriftlich über standesamt@ba-sz.berlin.de. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise abzusprechen.
Bitte helfen Sie uns, Kontakte zu verringern und somit die Ausbreitung der Pandemie zu verlangsamen!
Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Vereinbaren Sie für Ihr Anliegen ggf. einen Termin an unsererem Terminsprechtag.
Änderungen unserer Erreichbarkeitszeiten und eine Übersicht der Zuständigkeiten entnehmen Sie bitte auch unserer Internetseite
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Sie finden uns im 2. OG im Gebäudeteil A des Rathauses Zehlendorf, Kirchstr. 1-3, 14163 Berlin.
Hinweis für Terminkunden
Wegen der zuvor erforderlichen persönlichen oder telefonischen Beratung bietet das Standesamt nur für einzelne Dienstleistungen Termine zur Online-Buchung an.
Bitte lesen Sie sich die Beschreibung der gewählten Dienstleistung genau durch. Reservieren Sie nur dann einen Termin, wenn der Inhalt auch Ihrem Anliegen entspricht. Da die Planung der Terminsprechstunde auf die Zeitvorgaben für die Bearbeitung einer Dienstleistung abgestimmt ist, kann das Standesamt Ihr Anliegen nur dann bearbeiten, wenn Sie dieses auch korrekt ausgewählt haben.
Bitte erscheinen Sie rechtzeitig zum Termin im Wartebereich der Räume A 238 - A 243.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Geburtsurkunde - Erstbeurkundung - Anzeige
Sie haben ein Kind bekommen. Einen Namen haben Sie auch schon ausgesucht. Nun benötigen Sie eine Geburtsurkunde. Diese erhalten Sie beim Standesamt, in dessen Bezirk Ihr Kind geboren wurde. Zusätzlich erhalten Sie - zu den kostenpflichtigen Geburtsurkunden für Ihre Unterlagen - insgesamt 3 kostenfreie Urkunden für unterschiedliche Zwecke (Elterngeld, Kindergeld, Krankenkasse).
Voraussetzungen
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Beurkundet werden muss die Geburt Ihres Kindes beim Standesamt des Geburtsortes.
- Kommt Ihr Kind in einem Berliner Krankenhaus oder Geburtshaus zur Welt, benachrichtigt die Einrichtung das zuständige Standesamt und übermittelt die Geburtsanzeige.
- Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, stellen Hebammen, Geburtshelfer, Ärztinnen oder Ärzte die Geburtsbescheinigung aus. Diese müssen Sie persönlich dem zuständigen Standesamt dann innerhalb einer Woche vorlegen.
Die Abholung der fertigen Urkunden ist auch mit Vorlage einer Vollmacht möglich.
Verwandte in gerader Linie (Großeltern/Eltern/Kinder) erhalten die Urkunden auch ohne Vollmacht.
Erforderliche Unterlagen
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In jedem Fall (im Original)
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
- Namenserklärung, sofern nicht in der Geburtsanzeige enthalten
- Geburtsurkunde der Mutter
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Zusätzlich - wenn die Mutter ledig ist (bisher noch nie verheiratet) und die Vaterschaftsanerkennung vorliegt
- Geburtsurkunde des Vaters
- Vaterschaftsanerkennung
- sofern bereits vorhanden Sorgeerklärung
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Zusätzlich - wenn die Mutter verheiratet ist
- Geburtsurkunde des Vaters
- Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift vom Familienbuch der Ehe
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Zusätzlich - wenn die Mutter geschieden ist
- Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift vom Familienbuch der Ehe
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Geburtsurkunde des Vaters
- Vaterschaftsanerkennung
- Sorgeerklärung
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Zusätzlich - wenn die Mutter verwitwet ist
- Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift vom Familienbuch der Ehe
- Sterbeurkunde des Ehemannes
- Geburtsurkunde des Vaters
- Vaterschaftsanerkennung
- Sorgeerklärung
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Weitere Infos zu benötigten Unterlagen
Ausländische Urkunden müssen durch eine in Deutschland beeidigte Dolmetscherin oder einen in Deutschland beeidigten Dolmetscher/staatlich übersetzt werden. Für verschiedene Länder ist eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich.
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Unterlagen können erforderlich sein. Sind Sie ausländischer Herkunft ist eine Beratung empfehlenswert. Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter (per Telefon, per Mail, per Fax).
Gebühren
- Geburtsurkunde: 12,00 Euro
- Beglaubigte Abschrift Geburtsregister: 12,00 Euro
- Internationale Geburtsurkunde: 12,00 Euro
- Jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung 6,00 Euro
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Geburt eines Kindes muss in dem Standesamt des Geburtsortes/Geburtsbezirks angezeigt werden. Der Wohnsitz der Eltern ist dabei nicht entscheidend.
Kontakt
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Standesamt Steglitz-Zehlendorf / Geburtenregister
Erläuterung der Symbole
Zugang für Rollstuhlfahrer über Bauteil E, Kirchstr. 3
oder über den Parkplatz am Bauteil A
Nahverkehr
S-Bahn S Zehlendorf: S1
Bus Rathaus Zehlendorf: 101, 112, 115, 118, 285, 623, M48, X10, X11