Geburtsurkunde - Erstbeurkundung - Anzeige am Standort Standesamt Marzahn-Hellersdorf

Öffnungszeiten
12:00 - 12:30 Uhr (nur für Bestatter)
12:00 - 12:30 Uhr (nur für Bestatter)
12:00 - 12:30 Uhr (nur für Bestatter)
14:00 - 18:00 Uhr
Hinweis für Terminkunden
Wegen der andauernden Pandemie ist eine persönliche Vorsprache im Standesamt nur mit Termin möglich. Wir bitten Sie, Ihre Anliegen vorrangig schriftlich zu erledigen.
Terminvereinbarung und Nachfragen
Sie erreichen das Standesamt zur telefonischen Terminvereinbarung oder für Nachfragen unter der Telefonnummer (030) 90293-2177 wie folgt:
Montag und Dienstag: 9:00 bis 11:30 Uhr
Donnerstag: 15:00 bis 17:00 Uhr
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Sonstige Hinweise zum Standort
- Geburtsurkunden - Erstbeurkundung
- Anträge und Unterlagen
- Eheschließungen
- Sonstige Nachfragen
Geburtsurkunde - Erstbeurkundung - Anzeige
Sie haben ein Kind bekommen. Einen Namen haben Sie auch schon ausgesucht. Nun benötigen Sie eine Geburtsurkunde. Diese erhalten Sie beim Standesamt, in dessen Bezirk Ihr Kind geboren wurde. Zusätzlich erhalten Sie - zu den kostenpflichtigen Geburtsurkunden für Ihre Unterlagen - insgesamt 3 kostenfreie Urkunden für unterschiedliche Zwecke (Elterngeld, Kindergeld, Krankenkasse).
Voraussetzungen
-
Beurkundet werden muss die Geburt Ihres Kindes beim Standesamt des Geburtsortes.
- Kommt Ihr Kind in einem Berliner Krankenhaus oder Geburtshaus zur Welt, benachrichtigt die Einrichtung das zuständige Standesamt und übermittelt die Geburtsanzeige.
- Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, stellen Hebammen, Geburtshelfer, Ärztinnen oder Ärzte die Geburtsbescheinigung aus. Diese müssen Sie persönlich dem zuständigen Standesamt dann innerhalb einer Woche vorlegen.
Die Abholung der fertigen Urkunden ist auch mit Vorlage einer Vollmacht möglich.
Verwandte in gerader Linie (Großeltern/Eltern/Kinder) erhalten die Urkunden auch ohne Vollmacht.
Erforderliche Unterlagen
-
In jedem Fall (im Original)
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
- Namenserklärung, sofern nicht in der Geburtsanzeige enthalten
- Geburtsurkunde der Mutter
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Zusätzlich - wenn die Mutter ledig ist (bisher noch nie verheiratet) und die Vaterschaftsanerkennung vorliegt
- Geburtsurkunde des Vaters
- Vaterschaftsanerkennung
- sofern bereits vorhanden Sorgeerklärung
-
Zusätzlich - wenn die Mutter verheiratet ist
- Geburtsurkunde des Vaters
- Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift vom Familienbuch der Ehe
-
Zusätzlich - wenn die Mutter geschieden ist
- Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift vom Familienbuch der Ehe
- Rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Geburtsurkunde des Vaters
- Vaterschaftsanerkennung
- Sorgeerklärung
-
Zusätzlich - wenn die Mutter verwitwet ist
- Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift vom Familienbuch der Ehe
- Sterbeurkunde des Ehemannes
- Geburtsurkunde des Vaters
- Vaterschaftsanerkennung
- Sorgeerklärung
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Weitere Infos zu benötigten Unterlagen
Ausländische Urkunden müssen durch eine in Deutschland beeidigte Dolmetscherin oder einen in Deutschland beeidigten Dolmetscher/staatlich übersetzt werden. Für verschiedene Länder ist eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich.
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Weitere Unterlagen können erforderlich sein. Sind Sie ausländischer Herkunft ist eine Beratung empfehlenswert. Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter (per Telefon, per Mail, per Fax).
Gebühren
- Geburtsurkunde: 12,00 Euro
- Beglaubigte Abschrift Geburtsregister: 12,00 Euro
- Internationale Geburtsurkunde: 12,00 Euro
- Jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung 6,00 Euro
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Geburt eines Kindes muss in dem Standesamt des Geburtsortes/Geburtsbezirks angezeigt werden. Der Wohnsitz der Eltern ist dabei nicht entscheidend.
Kontakt
Bezirksamt Marzahn - Hellersdorf
Standesamt Marzahn-Hellersdorf
Nahverkehr
U-Bahn U Hellersdorf: U5
Bus Stendaler Str./Quedlinburger Str.: X54, 195
Tram Stendaler Str./Quedlinburger Str.: 18, M6