Beglaubigung von Unterschriften am Standort Bürgerbüro Falkenhagener Feld

Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Bürgerbüro Falkenhagener Feld
- Westerwaldstr. 13, 13589 Berlin
-
PostanschriftHugo-Cassirer-Str. 48, Berlin
- Tel.: (030) 115
- Fax: (030) 90279-2828
- E-Mail: buergeramt@ba-spandau.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
geschlossen
-
Dienstag
-
geschlossen
-
Mittwoch
-
geschlossen
-
Donnerstag
-
geschlossen
-
Freitag
-
geschlossen
Nahverkehr
- Bus
-
-
0.2km
Berlin, Westerwaldstr.
- 130
- 137
- M37
- N30
- X37
-
0.3km
Friedhof In den Kisseln
- 134
-
0.3km
Mülheimer Str.
- 137
- M37
-
0.4km
Frankenwaldstr.
- 134
-
0.5km
Berlin, Pionierstr./Zeppelinstr.
- 130
- 134
-
0.2km
Berlin, Westerwaldstr.
Nahverkehr
Sonstige Hinweise zum Standort
- Das Bürgerbüro erreichen Sie über den Haupteingang vom "Klubhaus Falkenhagener Feld".
- Bürger/innen mit Auskunftssperren können in diesem Standort nicht bedient werden.
- Bis zum 19.07.2020 im Bürgerbüro Falkenhagener Feld beantragte Dokumente sind nach vorheriger Terminvereinbarung am Standort Bürgeramt Rathaus Spandau - Abholung von Dokumenten abzuholen.
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Beglaubigung von Unterschriften
Die Beglaubigung bestätigt, dass die Unterschrift auf einem Dokument Ihre eigene Unterschrift ist.
Wir beglaubigen Ihre Unterschrift auf
Wir beglaubigen Ihre Unterschrift auf
- Dokumenten, die Sie bei einer deutschen Behörde vorlegen müssen,
- Dokumenten, die Sie wegen eines Gesetzes oder einer anderen Vorschrift bei einer anderen Stelle vorlegen müssen.
Voraussetzungen
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Zur Vorlage bei einer Behörde oder aufgrund einer Vorschrift
Das Dokument, auf dem Ihre Unterschrift beglaubigt werden soll, müssen Sie vorlegen
- bei einer deutschen Behörde oder
- bei einer anderen Stelle, bei der Sie vorlegen müssen es aufgrund eines Gesetzes oder einer anderen Vorschrift.
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Ausgeschlossen von einer Beglaubigung
Auf manchen Dokumenten dürfen wir Ihre Unterschrift nicht beglaubigen, zum Beispiel
- auf Dokumenten in fremder Sprache,
- auf Verträgen,
- wenn bei der Unterschrift kein Text steht,
- auf Dokumenten, die eine besondere Form der Beglaubigung brauchen, beispielsweise bei diesen Themen: Grundstücke, Einträge ins Handelsregister oder ins Vereinsregister, Familienrecht und Erbrecht, Vorsorgevollmachten; mehr zu diesem Thema: Vorsorgevollmachten.
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Persönliches Erscheinen
Ihre Unterschrift können nur Sie persönlich bei uns beglaubigen lassen.
Erforderliche Unterlagen
- Das Dokument, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll
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Ausweis-Dokument
zum Beispiel Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass
Gebühren
5 Euro
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
etwa 15 Minuten
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern und beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten in Anspruch genommen werden