Gewerbe - ein überwachungsbedürftiges Gewerbe melden am Standort Ordnungsamt

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Sie können online Ihr Gewerbe anmelden, ummelden oder abmelden.

Ansonsten sind wir auch postalisch, telefonisch unter der Rufnummer (030) 90277 4888 oder per E-Mail unter gewerbe@ba-ts.berlin.de zu erreichen.

BA Tempelhof-Schöneberg

  • Ordnungsamt – FB Gewerbe-
10820 Berlin

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Kontakt

  • Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
  • Ordnungsamt
  • Tempelhofer Damm 165 12099 Berlin
  • Ansprechpartner

  • Fachbereich Gewerbe und Märkte
  • Tel.: (030) 90277 4888
  • Fax: (030) 90277 4611
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Barrierefreier Zugang über den hinteren Bereich des Rathauses oder über den Eingang des Bürgeramtes.

Hinweise zu Öffnungszeiten

Öffnungszeiten der zentralen Anlauf- und Beratungsstelle nach Voranmeldung unter der Rufnummer (030) 90277 3460:

Montag und Dienstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Öffnungszeiten des Fachbereichs Veterinär- und Lebensmittelaufsicht:

Amtstierärztliche Sprechzeiten nach telefonischer oder mailanfrage zu einer Terminvergabe

Öffnungszeiten des Gewerbebereichs:

Nach vorheriger Termin-Vereinbarung postalisch, telefonisch unter der Rufnummer (030) 90277 4888 oder per E-Mail unter gewerbe@ba-ts.berlin.de.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen

Dienstleistungsbeschreibung

Gewerbe - ein überwachungsbedürftiges Gewerbe melden

Jeder, der neu oder erstmalig durch Erweiterung seiner gewerblichen Tätigkeiten ein überwachungsbedürftiges Gewerbe ausüben möchte, muss neben einer Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung zusätzlich seine persönliche Zuverlässigkeit nachweisen. Bei folgenden Tätigkeiten handelt es sich um ein überwachungsbedürftiges Gewerbe:

1. An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
  • hochwertigen Konsumgütern z.B. Unterhaltungselektronik, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelzen, usw.
  • Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
  • Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
  • Edelsteine, Perlen und Schmuck
  • Altmetallen
2. Auskunfteien, Detekteien
3. Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
4. Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
5. Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
6. Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge

Verfahrensablauf
  1. Die Meldung muss durch die gewerbetreibende Person vor Beginn der Tätigkeit erfolgen. Sie können die Meldung per Post oder online einreichen. Bitte füllen Sie die Anzeige vollständig aus.
  2. Die zuständige Behörde überprüft Ihre Angaben und fragt nach, falls noch etwas fehlt. Sie erhalten Hinweise zum weiteren Verfahren und werden per E-Mail über den Status Ihrer Anzeige informiert.
  3. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind und alle Unterlagen vorliegen, erhalten Sie eine Bestätigung. Wenn nicht alle Bedingungen erfüllt sind oder Unterlagen fehlen, erhalten Sie von der zuständigen Behörde entsprechende Hinweise.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • persönliche Zuverlässigkeit
    Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Der Antragsteller hat hierfür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen.
  • Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID

Erforderliche Unterlagen

  • Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung
    Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie nutzen das Formular und stellen den Antrag schriftlich per Post.
  • Personaldokument
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung). Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt.
    Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) verlangt.
    Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
    Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.
  • Zustimmungserklärung der Gesellschafter
    Nur bei Gewerbeanzeigen von in Gründung befindlichen juristischen Personen
  • Beiblatt für Vertretungsberechtigte
    Bei Gewerbeanzeigen von juristischen Personen mit mehreren Vertretungsbefugten

Gebühren

  • 26,00 Euro - je Einzel-Gewerbe, je Gesellschafter einer Personengesellschaft
  • 31,00 Euro - juristische Person mit 1 gesetzlichen Vertreter
  • 13,00 Euro - jeder weitere Vertreter einer juristischen Person
  • 20,00 Euro - je Gewerbeummeldung
  • 15,00 Euro - Gewerbemeldung im elektronischen Verfahren (Onlineabwicklung)

Hinweise zur Zuständigkeit

Das Ordnungsamt des Bezirks in dem sich der Betriebssitz des Unternehmens befindet.