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Gewerbe - ein überwachungsbedürftiges Gewerbe melden am Standort Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf
- Unter den Eichen 1 , 12203 Berlin
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PostanschriftBezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, 14160 Berlin
- Tel.: (030) 90299-4660
- Fax: (030) 90299-4662
- E-Mail: ordnungsamt@ba-sz.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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Nur mit Termin:
09:00-13:00 Uhr -
Dienstag
-
Nur mit Termin:
09:00-13:00 Uhr -
Mittwoch
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Keine Sprechstunde
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Donnerstag
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Nur mit Termin:
09:00-13:00 Uhr -
Freitag
-
Keine Sprechstunde
Hinweise zu Öffnungszeiten
Termine können unter ordnungsamt@ba-sz.berlin.de oder Telefonnummer 030 902994660 vereinbart werden.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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U-Bahn
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Bus
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Unter den Eichen/Botanischer Garten
- M48
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Braillestr.
- M48
-
Händelplatz
- 188
- 283
- 285
- M85
- N88
-
Schlossparktheater
- M48
- 188
- 283
- N88
-
Berlin, Carmerplatz
- 188
- 283
- N88
- 186
-
Unter den Eichen/Botanischer Garten
Sonstige Hinweise zum Standort
Gebührenfreie Parkplätze stehen nicht zur Verfügung. Der Standort liegt unmittelbar an der Grenze zur Parkraumbewirtschaftung.Bei akuten Verkehrsbehinderungen und sonstigem eilbedürftigem pflichtwidrigen Verhalten von Mitbürgerinnen und Mitbürgern (auch in geschützten Grünanlagen) wählen Sie bitte die Rufnummer 030/90299-4631 oder 030/90299-4632.
Zahlungsmöglichkeiten
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Gewerbe - ein überwachungsbedürftiges Gewerbe melden
Jeder, der neu oder erstmalig durch Erweiterung seiner gewerblichen Tätigkeiten ein überwachungsbedürftiges Gewerbe ausüben möchte, muss neben einer Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung zusätzlich seine persönliche Zuverlässigkeit nachweisen. Bei folgenden Tätigkeiten handelt es sich um ein überwachungsbedürftiges Gewerbe:
1. An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
3. Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
4. Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
5. Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
6. Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge
Verfahrensablauf
1. An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von
- hochwertigen Konsumgütern z.B. Unterhaltungselektronik, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelzen, usw.
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
- Edelsteine, Perlen und Schmuck
- Altmetallen
3. Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
4. Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
5. Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
6. Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge
Verfahrensablauf
- Die Meldung muss durch die gewerbetreibende Person vor Beginn der Tätigkeit erfolgen. Sie können die Meldung per Post oder online einreichen. Bitte füllen Sie die Anzeige vollständig aus.
- Die zuständige Behörde überprüft Ihre Angaben und fragt nach, falls noch etwas fehlt. Sie erhalten Hinweise zum weiteren Verfahren und werden per E-Mail über den Status Ihrer Anzeige informiert.
- Wenn alle Bedingungen erfüllt sind und alle Unterlagen vorliegen, erhalten Sie eine Bestätigung. Wenn nicht alle Bedingungen erfüllt sind oder Unterlagen fehlen, erhalten Sie von der zuständigen Behörde entsprechende Hinweise.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
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Gewerbe - ein überwachungsbedürftiges Gewerbe neu anmelden
Für die Nutzung des Online-Diensts benötigen Sie ein BundID-Konto. -
Gewerbe - ein bestehendes Gewerbe in ein überwachungsbedürftiges Gewerbe ummelden
Für die Nutzung des Online-Diensts benötigen Sie ein BundID-Konto.
Voraussetzungen
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persönliche Zuverlässigkeit
Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Der Antragsteller hat hierfür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen. - Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID
Erforderliche Unterlagen
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Gewerbeanmeldung oder Gewerbeummeldung
Den Antrag können Sie entweder online stellen oder Sie nutzen das Formular und stellen den Antrag schriftlich per Post. -
Personaldokument
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung). Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist. -
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. -
Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) verlangt.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein. -
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein. -
Zustimmungserklärung der Gesellschafter
Nur bei Gewerbeanzeigen von in Gründung befindlichen juristischen Personen -
Beiblatt für Vertretungsberechtigte
Bei Gewerbeanzeigen von juristischen Personen mit mehreren Vertretungsbefugten
Formulare
Gebühren
- 26,00 Euro - je Einzel-Gewerbe, je Gesellschafter einer Personengesellschaft
- 31,00 Euro - juristische Person mit 1 gesetzlichen Vertreter
- 13,00 Euro - jeder weitere Vertreter einer juristischen Person
- 20,00 Euro - je Gewerbeummeldung
- 15,00 Euro - Gewerbemeldung im elektronischen Verfahren (Onlineabwicklung)
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Das Ordnungsamt des Bezirks in dem sich der Betriebssitz des Unternehmens befindet.