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Gewerbe - ein überwachungsbedürftiges Gewerbe anmelden am Standort Ordnungsamt Reinickendorf - Gewerbe

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Öffnungszeiten

Montag
09:00-12:00 Uhr ( nur telefonsich )
Dienstag
09:00-12:00 Uhr ( nur telefonsich )
Mittwoch
keine Sprechstunde
Donnerstag
14:00-18:00 Uhr ( nur telefonsich )
Freitag
09:00-12:00 Uhr ( nur telefonsich )

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)

Gewerbe - ein überwachungsbedürftiges Gewerbe anmelden

Jeder, der ein überwachungsbedürftiges Gewerbe ausüben möchte, muss neben einer Gewerbeanzeige zusätzlich seine persönliche Zuverlässigkeit nachweisen. Bei folgenden Tätigkeiten handelt es sich um ein überwachungsbedürftiges Gewerbe:

1. An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von

  • hochwertigen Konsumgütern z.B. Unterhaltungselektronik, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelzen, usw.
  • Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
  • Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
  • Edelsteine, Perlen und Schmuck
  • Altmetallen
2. Auskunfteien, Detekteien
3. Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
4. Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
5. Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
6. Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

  • persönliche Zuverlässigkeit
    Die Zuverlässigkeit wird anhand verschiedener Nachweise geprüft. Der Antragsteller hat hierfür eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beizubringen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gewerbeanmeldung
    Online möglich; oder Sie nutzen das Formular zur Gewerbeanmeldung.
  • Personaldokument
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung). Aufenthaltstitel, wenn der Antragsteller nicht Angehöriger eines EU-Landes ist.
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigt.
    Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
  • Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde
    Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) verlangt.
    Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.
  • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
    Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag bzw. die Satzung ein.
  • Zustimmungserklärung der Gesellschafter
    Nur bei Gewerbeanzeigen von in Gründung befindlichen juristischen Personen
  • Beiblatt für Vertretungsberechtigte
    Bei Gewerbeanzeigen von juristischen Personen mit mehreren Vertretungsbefugten

Gebühren

  • 26,00 Euro - je Einzel-Gewerbe, je Gesellschafter einer Personengesellschaft
  • 31,00 Euro - juristische Person mit 1 gesetzlichen Vertreter
  • 13,00 Euro - jeder weitere Vertreter einer juristischen Person
  • 15,00 Euro - Gewerbeanzeige im elektronischen Verfahren (Onlineabwicklung)

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Das Ordnungsamt des Bezirks in dem sich der Betriebssitz des Unternehmens befindet.