Einheitlicher Ansprechpartner Berlin am Standort Einheitlicher Ansprechpartner

Öffnungszeiten
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Einheitlicher Ansprechpartner Berlin
Wenn Sie unternehmerisch oder beruflich in Berlin tätig werden wollen, informiert Sie der Einheitliche Ansprechpartner Berlin über die rechtlichen Anforderungen und hilft Ihnen, Verwaltungsverfahren schnell und einfach online abzuwickeln.
Als Teil eines europaweiten Netzwerks ermöglichen Ihnen die Einheitlichen Ansprechpartner (EA) innerhalb Europas einen einfachen Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen und zuständigen Behörden.
Der Einheitliche Ansprechpartner Berlin hilft Ihnen,
- wenn Sie unternehmerisch in Berlin tätig werden wollen oder
- wenn Sie sich Ihre berufliche Qualifikation für eine Tätigkeit in einem reglementierten Beruf in Berlin formal anerkennen lassen wollen.
- Antragstellung, Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen,
- zuständige Stellen,
- Kosten und
- Dauer des Verwaltungsverfahrens.
Verfahrensablauf:
Wenn Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners Berlin nutzen wollen, müssen Sie sich online im Service-Konto Berlin registrieren und ein Benutzerkonto anlegen. Wie das funktioniert, ist Schritt für Schritt unter „Online-Abwicklung“ erläutert.
Nach erfolgreicher Registrierung können Sie die angebotenen Onlineverfahren sofort nutzen. Eine Übersicht aller angebotenen Onlineverfahren finden Sie unter „Weiterführende Informationen".
Voraussetzungen
-
Den Service des Einheitlichen Ansprechpartners können nutzen:
- Dienstleister,
- Unternehmen,
- Gründer und
- Personen, die sich Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen wollen
- der Bundesrepublik Deutschland,
- einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder
- einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), zurzeit Island, Liechtenstein oder Norwegen.
Erforderliche Unterlagen
-
Je nach Anliegen
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, hängt von Ihrem konkreten Vorhaben ab. Nähere Informationen finden Sie im Service-Portal Berlin auf den jeweiligen Internetseiten der angebotenen Dienstleistungen.
Gebühren
- Der Einheitliche Ansprechpartner Berlin erhebt selbst keine Gebühren.
- Die Informationsangebote und die Erteilung von Auskünften durch den Einheitlichen Ansprechpartner Berlin sind gebührenfrei.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren für Ihr Verwaltungsverfahren bei anderen Behörden und den zuständigen Stellen müssen Sie weiterhin bezahlen. In manchen Fällen sind diese Gebühren bei Onlineabwicklung über den Einheitlichen Ansprechpartner jedoch günstiger (z. B. bei der online Gewerbean- und -ummeldung).
Die Höhe dieser Gebühren hängt vom jeweiligen Verwaltungsverfahren ab. Informationen hierzu finden Sie in den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Verwaltungsdienstleistungen.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Berlin (EAG Bln) § 2
- Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Dienstleistungsrichtlinie- EU-DLR) Artikel 6
- Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Berlin (BQFG Bln) § 13 Abs. 8
- Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Berufsanerkennungsrichtlinie - BQRL) Artikel 57 und Artikel 57a
- Verordnung (EU) 2018/1724 über Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors (SDG-Verordnung) Anhang III Nr. 1
- Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung (VwVfG BE) § 1 Abs. 1
- Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) §§ 71a bis e
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
- auf den Internetportalen: sofort
- Anfragen per Mail: in der Regel bis zu 3 Tage
Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Sie finden diese in den Leistungsbeschreibungen der Verfahren.
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
- Der Einheitliche Ansprechpartner Berlin ist nur zuständig, wenn Sie in Berlin unternehmerisch oder beruflich tätig werden wollen.
- Der Einheitliche Ansprechpartner Berlin nimmt auch Anfragen aus Drittstaaten entgegen, es kann jedoch sein, dass die zuständigen Stellen die elektronische Antragsstellung über den EA ablehnen.
- Sie können den Einheitlichen Ansprechpartner Berlin auf deutsch und englisch kontaktieren.
- Die Durchführung der Verwaltungsverfahren findet in der Regel in deutscher Sprache statt, einige Onlineverfahren sind auch in englischer Sprache verfügbar.
Wenn Sie in einem anderen Bundesland der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Land der Europäischen Union (EU) unternehmerisch oder beruflich tätig werden wollen, finden Sie den passenden Einheitlichen Ansprechpartner unter „Weiterführende Informationen“.
Weitere Sprachen
Kontakt
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Einheitlicher Ansprechpartner
Nahverkehr
S-Bahn Insbrucker Platz: S42, S41, S46, ca. 10 min Fußweg
U-Bahn Rathaus Schöneberg: U4, ca. 3 min Fußweg
Bus Rathaus Schöneberg: 104, M46, ca 3 min Fußweg