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Versteigerergewerbe - Veranstaltung einer Versteigerung anzeigen am Standort Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten Fröbelstraße Haus 6
велика карта Контакт
- Bezirksamt Pankow
- Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten Fröbelstraße Haus 6
- Fröbelstraße 17 , 10405 Berlin
- Тел.: (030) 90295-6241
- Факс: (030) 90295-5063
- E-Mail: ordnungsamt@ba-pankow.berlin.de
- Інтернет сторінка
Інформація для відвідувачів, які прийшли на зустріч
Die Sprechzeiten sind nur für Kunden mit einem Termin, oder nach vorheriger telefonischer Absprache.
Місцевий трафік
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Міська електричка
- Prenzlauer Allee : S 41, S 42, S 8, S 85
-
Трамвай
- Fröbelstr. : M 2
Додаткова інформація щодо місця перебування
Wir bitten Sie, vorzugsweise die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation (E-Mail, Telefon, AMS) zu nutzen und stehen Ihnen auf diesen Kommunikationswegen weiterhin sehr gerne zur Verfügung.варіанти оплати
- Girocard
Dienstleistungsbeschreibung
Versteigerergewerbe - Veranstaltung einer Versteigerung anzeigen
Der Versteigerer hat jede Versteigerung spätestens zwei Wochen vor dem in Aussicht genommenen Versteigerungstermin anzuzeigen. Die Anzeige hat bei dem zuständigen Ordnungsamt, in deren Bezirk die Versteigerung stattfinden soll, zu erfolgen. Das zuständige Ordnungsamt kann in Einzelfällen die Industrie- und Handelskammer Berlin im Verfahren beteiligen.
Die Anzeige muss schriftlich oder elektronisch erfolgen und Angaben zum genauen Ort, Zeitpunkt und der Gattung der zu versteigernden Ware enthalten.
Die Behörde kann in Ausnahmefällen, insbesondere bei leicht verderblichem Versteigerungsgut, die zwei Wochen Vorankündigungsfrist auf Antrag abkürzen.
Bei der Versteigerung von landwirtschaftlichem Inventar, landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Vieh ist keine Anzeige erforderlich.
Es dürfen nur gebrauchte Waren versteigert werden. Ausnahmen bilden Neuwaren oder Verbrauchsgüter, die aus einem Nachlass, einer Insolvenzmasse, im Wege der Geschäftsaufgabe oder bei öffentlichen Versteigerungen auf Grund gesetzlicher Vorschrift veräußert werden.
Verfahrensablauf
Die Anzeige muss schriftlich oder elektronisch erfolgen und Angaben zum genauen Ort, Zeitpunkt und der Gattung der zu versteigernden Ware enthalten.
Die Behörde kann in Ausnahmefällen, insbesondere bei leicht verderblichem Versteigerungsgut, die zwei Wochen Vorankündigungsfrist auf Antrag abkürzen.
Bei der Versteigerung von landwirtschaftlichem Inventar, landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Vieh ist keine Anzeige erforderlich.
Es dürfen nur gebrauchte Waren versteigert werden. Ausnahmen bilden Neuwaren oder Verbrauchsgüter, die aus einem Nachlass, einer Insolvenzmasse, im Wege der Geschäftsaufgabe oder bei öffentlichen Versteigerungen auf Grund gesetzlicher Vorschrift veräußert werden.
Verfahrensablauf
- Die Anzeige muss durch den Versteigerer fristgerecht erfolgen. Sie können die Anzeige per Post oder online einreichen. Bitte füllen Sie die Anzeige vollständig aus.
- Die zuständige Behörde überprüft Ihre Angaben und fragt nach, falls noch etwas fehlt. Sie erhalten Hinweise zum weiteren Verfahren und werden per E-Mail über den Status Ihrer Anzeige informiert.
- Wenn alle Bedingungen erfüllt sind und alle Unterlagen vorliegen, erhalten Sie eine Bestätigung. Wenn nicht alle Bedingungen erfüllt sind oder Unterlagen fehlen, erhalten Sie von der zuständigen Behörde entsprechende Hinweise.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Режим онлайн
-
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Für die Nutzung des Online-Diensts benötigen Sie ein BundID-Konto.
Передумови
- Gültige Erlaubnis zur Ausübung des Versteigerergewerbes
- Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung über die BundID
Необхідні документи
-
Anzeige - Veranstaltung einer Versteigerung
Online möglich oder Sie nutzen das Formular
- schriftlich oder elektronisch unter Angabe von Ort, Zeit sowie Angabe der zu versteigernden Waren
- Nutzen Sie bitte den Mustervordruck zur Anzeige (unter "Formulare")
-
Verteigerererlaubnis
Nachweis durch Vorlage der Erlaubnisurkunde bzw. Kopie
збори
- keine: Für die Anzeige der Versteigerung
- 14,32 Euro: Für eilige Versteigerungen unter Abkürzung der zwei Wochen Vorankündigungsfrist
Правові основи
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Anzeige ist bei dem für den Versteigerungsort zuständigen Ordnungsamt zu stellen.