Aktuelle Sprache: de
Versteigerergewerbe – Anzeige Veranstaltung einer Versteigerung am Standort Ordnungsamt Spandau - Gewerbeservice

Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Ordnungsamt Spandau - Gewerbeservice
- Galenstraße 14, 13597 Berlin
- Tel.: (030) 90279-2277
- Fax: (030)90279-3957
- E-Mail: gewerbe@ba-spandau.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
Gewerbeservice
(nur nach vorheriger Terminvereinbarung - siehe Hinweise) -
Dienstag
-
Gewerbeservice
(nur nach vorheriger Terminvereinbarung - siehe Hinweise) -
Donnerstag
-
Gewerbeservice
(nur nach vorheriger Terminvereinbarung - siehe Hinweise)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Bitte nutzen Sie die Onlineservices unter www.ea.berlin.de. Ein persönliches Erscheinen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail an gewerbe@ba-spandau.berlin.de möglich.
Nahverkehr
- S-Bahn
-
-
0.2km
S Spandau Bhf
- S3
- S9
-
1km
S Stresow
- S3
- S9
-
0.2km
S Spandau Bhf
- U-Bahn
-
-
0.3km
S+U Rathaus Spandau
- U7
-
0.7km
U Altstadt Spandau
- U7
-
1.4km
U Zitadelle
- U7
-
0.3km
S+U Rathaus Spandau
- Bus
-
-
0.2km
Berlin, Galenstr.
- 130
- 134
- 136
- 237
- 337
- 671
- N30
- N7
- X33
- X37
-
0.2km
Galenstr./Hohenzollernring
- 337
-
0.2km
S+U Rathaus Spandau
- 130
- 135
- 237
- M32
- M45
- N30
- N34
- 137
- 638
- M37
- X37
- 134
- 136
- 337
- 671
- N7
- RB21
- RE4
- X33
- M36
-
0.3km
Berlin, Moritzstr.
- 337
- 134
- 136
- 137
- 671
- M36
- M37
- M45
- N7
-
0.3km
Borkzeile
- 130
- 237
- N30
-
0.4km
Elsflether Weg
- X37
- M32
-
0.4km
Berlin, Brunsbütteler Damm/Ruhlebener Str.
- M32
- X37
- M45
- 134
- 135
- 137
- 638
- M36
- M37
- N34
-
0.4km
Jenneweg
- 337
-
0.5km
Breite Str./Markt
- 130
-
0.6km
Falkenseer Platz
- 137
- M37
-
0.2km
Berlin, Galenstr.
- Regionalbahn
-
-
0.2km
S Spandau Bhf
- RB10
- RB14
- RB21
- RE2
- RE4
- RE6
- RE8
-
0.2km
S Spandau Bhf
Nahverkehr
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann nur mit girocard (mit PIN) (ehemals EC Karte) bezahlt werden. (keine Barzahlung)
Dienstleistungsbeschreibung
Versteigerergewerbe – Anzeige Veranstaltung einer Versteigerung
Der Versteigerer hat jede Versteigerung spätestens zwei Wochen vor dem in Aussicht genommenen Versteigerungstermin anzuzeigen. Die Anzeige ist zum einen bei dem zuständigen Ordnungsamt, in deren Bezirk die Versteigerung stattfinden soll und zum anderen bei der Industrie- und Handelskammer Berlin einzureichen. Die Anzeige muss schriftlich oder elektronisch erfolgen und Angaben zum genauen Ort, Zeitpunkt und der Gattung der zu versteigernden Ware enthalten.
Die Behörde kann in Ausnahmefällen, insbesondere bei leicht verderblichem Versteigerungsgut, die zwei Wochen Vorankündigungsfrist auf Antrag abkürzen.
Bei der Versteigerung von landwirtschaftlichem Inventar, landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Vieh ist keine Anzeige erforderlich.
Es dürfen nur gebrauchte Waren versteigert werden. Ausnahmen bilden Neuwaren oder Verbrauchsgüter, die aus einem Nachlass, einer Insolvenzmasse, im Wege der Geschäftsaufgabe oder bei öffentlichen Versteigerungen auf Grund gesetzlicher Vorschrift veräußert werden.
Die Behörde kann in Ausnahmefällen, insbesondere bei leicht verderblichem Versteigerungsgut, die zwei Wochen Vorankündigungsfrist auf Antrag abkürzen.
Bei der Versteigerung von landwirtschaftlichem Inventar, landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Vieh ist keine Anzeige erforderlich.
Es dürfen nur gebrauchte Waren versteigert werden. Ausnahmen bilden Neuwaren oder Verbrauchsgüter, die aus einem Nachlass, einer Insolvenzmasse, im Wege der Geschäftsaufgabe oder bei öffentlichen Versteigerungen auf Grund gesetzlicher Vorschrift veräußert werden.
Voraussetzungen
- gültige Erlaubnis zur Ausübung des Versteigerergewerbes
Erforderliche Unterlagen
-
Anzeige - Veranstaltung einer Versteigerung
- schriftlich oder elektronisch unter Angabe von Ort, Zeit sowie Angabe der zu versteigernden Waren
- Nutzen Sie bitte den Mustervordruck zur Anzeige (siehe Formulare)
-
Verteigerererlaubnis
Nachweis durch Vorlage der Erlaubnisurkunde bzw. Kopie
Gebühren
- keine: Anzeige der Versteigerung
- 14,32 Euro: Eilige Versteigerungen unter Abkürzung der zwei Wochen Vorankündigungsfrist
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Anzeige ist bei dem für den Versteigerungsort zuständigen Ordnungsamt, sowie bei der Industrie- und Handelskammer Berlin zu stellen.