Reisegewerbe - Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten anzeigen am Standort Ordnungsamt Reinickendorf - Gewerbe
große Karte Kontakt
- Bezirksamt Reinickendorf
- Ordnungsamt Reinickendorf - Gewerbe
- Lübener Weg 26 , 13407 Berlin
- Tel.: (030) 90294-2966
- Fax: (030) 90294-2960
- E-Mail: gewerbe@reinickendorf.berlin.de
Zugang und Parkplatz für Rollstuhlfahrer durch die Tordurchfahrt Brusebergstraße
Öffnungszeiten
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Nur nach telefonischer Vereinbarung
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Dienstag
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Nur nach telefonischer Vereinbarung
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Mittwoch
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Nur nach telefonischer Vereinbarung
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Donnerstag
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Nur nach telefonischer Vereinbarung
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Freitag
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Nur nach telefonischer Vereinbarung
Hinweise zu Öffnungszeiten
Bis auf Weiteres erfolgt persönliches Vorsprechen im Ordnungsamt Reinickendorf während der Sprechzeiten nur nach Vereinbarung bzw. Absprache eines Termins.
Termine sind spätestens am vorherigen Werktag während der Sprechzeiten mit dem jeweiligen Fachbereich telefonisch zu vereinbaren.
Vorsprachen ohne Termin sind zurzeit nicht möglich.
Termine sind spätestens am vorherigen Werktag während der Sprechzeiten mit dem jeweiligen Fachbereich telefonisch zu vereinbaren.
Vorsprachen ohne Termin sind zurzeit nicht möglich.
Verkehrsanbindungen
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Bus
- 122 Lübener Weg, 322 Lindauer Allee, 120, 320 Paracelsus Bad
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U-Bahn
- U 8 Paracelsus-Bad
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Reisegewerbe - Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten anzeigen
Das betrifft in der Gemeinde Berlin beispielsweise:
- den Vertrieb von Lebensmitteln oder anderen Waren des täglichen Bedarfs, wenn diese von nicht ortsfesten, also mobilen, Verkaufsstellen in regelmäßigen kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle vertrieben werden.
- das Feilbieten von Druckwerken auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten, z. B. Zeitungsverkäufer.
Verfahrensablauf
- Sie zeigen die Ausübung einer Reisegewerbekartenfreien Tätigkeit bei dem zuständigen Ordnungsamt an. Sie können die Anzeige per Post oder online einreichen. Für die Anzeige nutzen Sie die vorgeschriebenen amtlichen Formulare gemäß der Gewerbeanzeigenverordnung.
- Das zuständige Ordnungsamt prüft Ihre Anzeige und bestätigt Ihnen den Empfang.
Eine Anzeige müssen Sie auch vornehmen, wenn
- Sie den Gegenstand des Gewerbes wechseln oder auf Waren oder Leistungen ausdehnen, die bei Ihrem bisher angezeigten Gewerbe nicht geschäftsüblich sind oder wenn Sie Ihren Verkaufsort innerhalb Berlins verlegen.
- Sie Ihre Reisegewerbekartenfreien Tätigkeiten vollständig aufgeben oder an einen Verkaufsort außerhalb Berlins verlegen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
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Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anmelden
Für die Nutzung des Online-Diensts benötigen Sie ein BundID-Konto. -
Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit ummelden
Für die Nutzung des Online-Diensts benötigen Sie ein BundID-Konto. -
Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit abmelden
Für die Nutzung des Online-Diensts benötigen Sie ein BundID-Konto.
Voraussetzungen
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Ausübung einer Reisegewerbekartefreien Tätigkeit
vgl. hierzu § 55a Abs. 1 Nr. 3, 9 oder 10 der Gewerbeordnung.
Achtung: Nr. 3 gilt aufgrund der größeren Einwohnerzahl nicht bei Wohnsitz/Geschäftsausübung in der Gemeinde Berlin. - Für die Online-Antragstellung: Registrierung/Anmeldung mit dem BundID-Konto
Erforderliche Unterlagen
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Gewerbemeldung für Reisegewerbekartefreie Tätigkeiten
Online möglich oder Sie nutzen das Formular. -
Personalausweis
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
Formulare
Gebühren
- 26,00 Euro - je Einzel-Gewerbe, je Gesellschafter einer Personengesellschaft
- 31,00 Euro - juristische Person mit 1 gesetzlichen Vertreter
- 13,00 Euro - jeder weitere Vertreter einer juristischen Person
- 20,00 Euro - je Gewerbeummeldung
- kostenlos - Gewerbeabmeldung
- 15,00 Euro - Gewerbeanmeldung und -ummeldung im elektronischen Verfahren (Onlineabwicklung)
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Sie zeigen die Ausübung einer Reisegewerbekartenfreien Tätigkeit bei dem für den Verkaufsort in Berlin örtlich zuständigen Ordnungsamt an.
Bitte kreuzen Sie in den Formularen bei Anzeige einer Reisegewerbekartenfreien Tätigkeit stets das Feld Nr. 24 „im Reisegewerbe" an bzw. wählen im Onlineverfahren bei der Frage "Die Meldung wird erstattet für ein" die Option "Reisegewerbe" aus.