Reisegewerbe - Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten anzeigen am Standort Ordnungsamt Lichtenberg

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Kontakt

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeignetes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Zugang von Hofseite / Parkplatz

Öffnungszeiten

  • Dienstag

      09.00-13.00
  • Donnerstag

      14.00-17.00

Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten



telefonische Erreichbarkeit:


Mo. bis Fr. 06.00-21:30 Uhr
Oktober - April
....Sa. und So. 08.00-15:30 Uhr
Mai - September
....Sa. und So. 11.00-18:30 Uhr

Nahverkehr

Zahlungsmöglichkeiten

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.

Dienstleistungsbeschreibung

Reisegewerbe - Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten anzeigen

Für bestimmte Tätigkeiten im Reisegewerbe wird keine Reisegewerbekarte benötigt. Sie werde als reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten bezeichnet. Diese Tätigkeiten sind von der Reisegewerbekartenpflicht befreit.

Das betrifft in der Gemeinde Berlin beispielsweise:
  • den Vertrieb von Lebensmitteln oder anderen Waren des täglichen Bedarfs, wenn diese von nicht ortsfesten, also mobilen, Verkaufsstellen in regelmäßigen kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle vertrieben werden.
  • das Feilbieten von Druckwerken auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten, z. B. Zeitungsverkäufer.

Für alle anderen Tätigkeiten im Reisegewerbe müssen Sie ansonsten eine Erlaubnis (eine Reisegewerbekarte) beantragen (siehe „Weiterführende Informationen").

Verfahrensablauf:
  1. Sie zeigen die Ausübung einer Reisegewerbekartenfreien Tätigkeit bei dem zuständigen Ordnungsamt an. Für die Anzeige nutzen Sie die vorgeschriebenen amtlichen Formulare gemäß der Gewerbeanzeigenverordnung.
  2. Das zuständige Ordnungsamt prüft Ihre Anzeige und bestätigt Ihnen den Empfang.

Wichtiger Hinweis:
Eine Anzeige müssen Sie auch vornehmen, wenn
  1. Sie den Gegenstand des Gewerbes wechseln oder auf Waren oder Leistungen ausdehnen, die bei Ihrem bisher angezeigten Gewerbe nicht geschäftsüblich sind oder wenn Sie Ihren Verkaufsort innerhalb Berlins verlegen.
  2. Sie Ihre Reisegewerbekartenfreien Tätigkeiten vollständig aufgeben oder an einen Verkaufsort außerhalb Berlins verlegen.

Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen

Online-Abwicklung

Voraussetzungen

Erforderliche Unterlagen

  • Gewerbeanmeldung für Reisegewerbekartefreie Tätigkeiten
    Online möglich oder Sie nutzen das Formular.
  • Personalausweis
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild

Gebühren

  • 26,00 Euro - je Einzel-Gewerbe, je Gesellschafter einer Personengesellschaft
  • 31,00 Euro - juristische Person mit 1 gesetzlichen Vertreter
  • 13,00 Euro - jeder weitere Vertreter einer juristischen Person
  • 20,00 Euro - je Gewerbeummeldung
  • kostenlos - Gewerbeabmeldung
  • 15,00 Euro - Gewerbeanmeldung und -ummeldung im elektronischen Verfahren (Onlineabwicklung)

Hinweise zur Zuständigkeit

Sie zeigen die Ausübung einer Reisegewerbekartenfreien Tätigkeit bei dem für den Verkaufsort in Berlin örtlich zuständigen Ordnungsamt an.
Bitte kreuzen Sie in den Formularen bei Anzeige einer Reisegewerbekartenfreien Tätigkeit stets das Feld Nr. 24 „im Reisegewerbe" an.

Chat

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