Fahrerlaubnis - Umtausch eines alten Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein beantragen am Standort Bürgeramt Staaken Center

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Öffnungszeiten

  • Montag

      07:30-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      07:30-14:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Mittwoch

      09:30-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      09:30-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      08:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)

Hinweis für Terminkunden

Die Bearbeitung Ihrer Anliegen erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
Wir bitten die Terminkunden mit Ihrer Vorgangsnummer direkt im Wartebereich Platz zu nehmen. Eine vorherige Anmeldung an der Information oder an anderer Stelle ist nicht erforderlich.

Verkehrsanbindungen

Sonstige Hinweise zum Standort

Bitte nutzen Sie für folgende Dienstleistungen die schriftliche Beantragung:
Bitte geben Sie stets eine Telefonnummer für Rückfragen an!:
⦁ Abmeldung einer Wohnung
⦁ Befreiung von der Ausweispflicht
⦁ Melderegisterauskunft
⦁ Wegzug ins Ausland
⦁ Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte

Für die Anträge sind folgende Unterlagen beizufügen:
• ausgefüllte und unterschriebene Anträge
• Kopie des Ausweises oder Reisepasses
Die Antragsformulare sind zu finden unter Service-Portal.

Folgende Dienstleistungen können Sie online erledigen:
⦁ Führungszeugnisse beantragen
⦁ Meldebescheinigung beantragen

  • An diesem Standort kann zusätzlich mit Kreditkarte bezahlt werden

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Fahrerlaubnis - Umtausch eines alten Führerscheins in einen EU-Kartenführerschein beantragen

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Serviceangebot
Unter der Telefonnummer (030) 90269-2400 können Sie Fragen zum Pflichtumtausch stellen.
Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08:00 - 16:00 Uhr und am Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr besetzt.
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Gemäß § 24a der gültigen Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, bis Anfang 2033 in ein EU-Kartenführerschein umzutauschen. Ziel ist es, Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicher zu machen.

Es handelt sich um einen bloßen Dokumentenaustausch. Ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit in der Regel nicht verbunden. Den neuen Führerschein erhalten Sie bequem per Post nach Hause, er ist auf 15 Jahre befristet.


Pflichtumtausch
Wer nicht auf den Führerschein verzichten möchte, ist zum Umtausch verpflichtet, allerdings erfolgt der Pflichtumtausch stufenweise.
Der Pflichtumtausch gilt zunächst für die alten, grauen oder rosafarbenen, Papierführerscheine (auch ehem. DDR-Führerscheine), die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind.

Der stufenweise Pflichtumtausch richtet sich nach Ihrem Geburtsjahr:
• Vor 1953: Umtausch bis zum 19. Januar 2033
• 1953 - 1958: Umtausch bis zum 19. Juli 2022
• 1959 - 1964: Umtausch bis zum 19. Januar 2023
• 1965 - 1970: Umtausch bis zum 19. Januar 2024
• 1971 oder später: Umtausch bis zum 19. Januar 2025

Ab dem Jahr 2025 erfolgt im nächsten Schritt der stufenweise Pflichtumtausch für alle Inhaber/innen von alten Kartenführerscheinen, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind. Sollte dies auf Sie zutreffen, nutzen Sie bitte die Dienstleistung "Kartenführerschein umtauschen" (unter "Weiterführende Informationen").

Achtung!
Zum Ablauf der jeweiligen Frist verliert Ihr Führerscheindokument seine Gültigkeit. Der neue Führerschein muss zum entsprechenden Stichtag bereits vorliegen. Reichen Sie daher rechtzeitig Ihren Antrag bei einem Berliner Bürgeramt ein!


Freiwilliger Umtausch
Grundsätzlich ist der freiwillige Umtausch eines Papierführerscheins zu jedem Zeitpunkt, auch vor den genannten Fristen möglich.

Beantragen Sie einen Umtausch vor Ihrer individuellen Frist, z.B. wenn Sie einen Papierführerschein besitzen und
  • einem Antrag auf einen Internationalen Führerschein stellen,
  • einen Antrag auf eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung stellen,
Wenn Sie Inhaber/-in der alten Fahrerlaubnisklasse 2 oder Fahrerlaubnisklasse 3 sind, die Zugkombinationen über 12 t (Zugfahrzeug bis 7,5 t) führen, dann sollte der Kartenführerschein bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres beantragt sein, damit der Erhalt der alten Klasse gesichert ist.

Sollten Sie die Klassen CE, sowie die CE 79 ( 12 T auf drei Achsen) weiter fahren wollen, ist die Beibringung einer ärztlichen- und augenärztlichen Untersuchung erforderlich.

Hinweis
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 2, die das 50. Lebensjahr demnächst vollenden, müssen die Verlängerung beantragen. Wird die Fahrerlaubnis nicht verlängert, erlischt die Berechtigung Fahrzeuge der Klasse 2 (CE) zu führen mit dem 50. Geburtstag. Ab diesem Zeitpunkt können dann nur noch Kraftfahrzeuge der Klasse C1E (3) geführt werden.

Für Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3, die Zugkombinationen über 12 t (Zugfahrzeug bis 7,5 t) führen, gilt ebenfalls die Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Üblicherweise wird jedoch den Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 bei Umstellung der Umfang der Klasse C1E ausreichen. Die Klasse C1E wird bei der Umstellung unbefristet erteilt, eine Verlängerung ist nicht erforderlich.

Termin buchen

Sie können diese Dienstleistung auch berlinweit in Anspruch nehmen

Voraussetzungen

  • Sie wollen weiterhin ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen
  • Ihr Papierführerschein wurde bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt
  • Hauptwohnsitz in Berlin
    Wenn Berlin Nebenwohnsitz ist, kann der Antrag nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Behörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden.
  • Persönliche Vorsprache ist erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis
    Personalausweis bzw. Pass
  • 1 Lichtbild
    Aktuelles biometrisches Foto
  • Alter Führerschein im Original
  • ggf. Karteikartenabschrift, wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, der nicht in Berlin ausgestellt wurde
    Sie benötigen die Karteikartenabschrift nur, wenn Sie Ihren umzutauschenden Führerschein nicht in Berlin erworben haben, sondern z.B. in einem anderen Bundesland.
    1. Beantragen Sie selbständig die Karteikartenabschrift bei der Fahrerlaubnisbehörde des Bundeslands, in dem Ihr Führerschein ausgestellt wurde.
    2. Senden Sie die Karteikartenabschrift an:

    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
    Abt. IV - Fahrerlaubniswesen
    Sachgebiet IV C 21
    Puttkamerstr. 16-18
    10969 Berlin

    Sollte die Karteikartenabschrift zur Bearbeitung des Umstellungsantrages nicht vorliegen, wird die Fahrerlaubnisbehörde Berlin die Karteikartenabschrift anfordern. Dies kann im Einzelfall zu erheblichen Verzögerungen führen.
  • ggf. Augenärztliches Zeugnis,
    wenn nach eingetretener Verbesserung des Sehvermögens die Sehhilfen-Auflage entfallen kann.

    Hierfür ist ein augenfachärztliches Zeugnis einzureichen. Ein Sehtest reicht bei Antragstellung seit dem 20.07.2015 nicht mehr aus.

Gebühren

  • 25,30 Euro: Umtausch in einen EU-Kartenführerschein
  • 5,10 Euro: zusätzlich für den Direktversand des Führerscheins

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

Beim Direktversand wird der Führerschein direkt von der Bundesdruckerei über die deutsche Post per Einschreiben/Einwurf in den Briefkasten zugestellt. Voraussetzung ist, dass der Name des/der Führerscheininhabers/-in auf dem Briefkasten angegeben ist.

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann bei allen Bürgerämtern in Anspruch genommen werden.

Ob außer einer Terminbuchung weitere Möglichkeiten für die Antragstellung bestehen, können Sie durch Aufruf der einzelnen Standorte (Klick auf den Standort) erfahren.

Sollten keine Termine verfügbar sein, schauen Sie bitte regelmäßig in den Morgenstunden ob eventuell weitere Termine freigeschaltet wurden oder wenden Sie sich an das Berliner Behörden-Telefon (030) 115.