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Haus- und Nachbarschaftslärm am Standort Ordnungsamt Mitte - Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle
велика карта Контакт
- Bezirksamt Mitte
- Ordnungsamt Mitte - Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle
- Karl-Marx-Allee 31 , 10178 Berlin
- Тел.: (030) 9018-22010
- Факс: (030) 9018-23781
- E-Mail: ordZA@ba-mitte.berlin.de
- Інтернет сторінка
години роботи
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09:00-15:00 Uhr (Telefonsprechstunde)
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Вівторок
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09:00-15:00 Uhr (Telefonsprechstunde)
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Четвер
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10:00-13:00 Uhr (Telefonsprechstunde)
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п'ятниця
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09:00-13:00 Uhr (Telefonsprechstunde)
Hinweise zu Öffnungszeiten
Derzeit ist die telefonische Entgegennahme von Anliegen nur sehr eingeschränkt möglich.
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S+U Alexanderplatz Bhf
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- S5
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S Hackescher Markt
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S+U Jannowitzbrücke
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U Schillingstr.
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U Strausberger Platz
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Tram
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Mollstr./Otto-Braun-Str.
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U Alexanderplatz [Tram]
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Platz der Vereinten Nationen
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S+U Alexanderplatz Bhf/Dircksenstr.
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Büschingstr.
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Regionalbahn
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S Ostbahnhof
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S Ostbahnhof
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle des Ordnungsamtes Mitte finden Sie in der 4. Etage im Rathaus Mitte, Raum 406-408.варіанти оплати
- Barzahlung
- Girocard
Dienstleistungsbeschreibung
Haus- und Nachbarschaftslärm
Haus- und Nachbarschaftslärm
Allgemeine Informationen
Bei Haus- und Nachbarschaftslärm handelt es sich um sogenannten verhaltensbedingten Lärm, da er durch das menschliche Verhalten unmittelbar verursacht wird. Hierzu zählt neben lauten Gesprächen u.a. auch das Spielen von Instrumenten oder Gesang (Hausmusik) bzw. Abspielen von lauter Musik mittels Tonwiedergabegeräten. Tierlärm wird in der Regel ebenso unter Haus-und Nachbarschaftslärm erfasst. Im Interesse eines guten nachbarschaftlichen Verhältnisses kann oftmals ein Gespräch mit dem Lärmverursacher schnell Abhilfe schaffen und dadurch Ärger vermieden werden. Gleichfalls sollten der Vermieter oder die zuständige Hausverwaltung über die Lärmstörungen informiert werden. Zur Schlichtung kann auch die für den jeweiligen Wohnbereich tätige Schiedsperson beitragen.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, bei Lärmstörungen zu den Dienstzeiten der Ordnungsämter die Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) sowie zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen die Polizei des zuständigen Abschnitts zur Hilfe zu rufen. So kann durch die Einsatzkräfte die Ruhe wiederhergestellt und ggf. eine Anzeige gegen den Lärmverursacher aufgenommen werden.
Allgemeine Informationen
Bei Haus- und Nachbarschaftslärm handelt es sich um sogenannten verhaltensbedingten Lärm, da er durch das menschliche Verhalten unmittelbar verursacht wird. Hierzu zählt neben lauten Gesprächen u.a. auch das Spielen von Instrumenten oder Gesang (Hausmusik) bzw. Abspielen von lauter Musik mittels Tonwiedergabegeräten. Tierlärm wird in der Regel ebenso unter Haus-und Nachbarschaftslärm erfasst. Im Interesse eines guten nachbarschaftlichen Verhältnisses kann oftmals ein Gespräch mit dem Lärmverursacher schnell Abhilfe schaffen und dadurch Ärger vermieden werden. Gleichfalls sollten der Vermieter oder die zuständige Hausverwaltung über die Lärmstörungen informiert werden. Zur Schlichtung kann auch die für den jeweiligen Wohnbereich tätige Schiedsperson beitragen.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, bei Lärmstörungen zu den Dienstzeiten der Ordnungsämter die Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) sowie zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen die Polizei des zuständigen Abschnitts zur Hilfe zu rufen. So kann durch die Einsatzkräfte die Ruhe wiederhergestellt und ggf. eine Anzeige gegen den Lärmverursacher aufgenommen werden.
Передумови
- keine Voraussetzungen erforderlich
Необхідні документи
-
Anzeige
Keine Unterlagen benötigt
збори
keine
Правові основи
Приблизний термін опрацювання
4 Wochen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann im jeweils örtlich zuständigen Ordnungamt in Anspruch genommen werden.