Haus- und Nachbarschaftslärm am Standort Ordnungsamt Mitte - Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle

Kontakt
- Bezirksamt Mitte
- Ordnungsamt Mitte - Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle
- Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
- Tel.: (030) 9018-22010
- Fax: (030) 9018-23781
- E-Mail: ordnungsamt-zab@ba-mitte.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
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09:00-15:00 Uhr (Telefonsprechstunde)
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Dienstag
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09:00-15:00 Uhr (Telefonsprechstunde)
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Donnerstag
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10:00-13:00 Uhr (Telefonsprechstunde)
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Freitag
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09:00-13:00 Uhr (Telefonsprechstunde)
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
Derzeit ist die telefonische Entgegennahme von Anliegen nur sehr eingeschränkt möglich.
Nahverkehr
- S-Bahn
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-
0.8km
S+U Alexanderplatz Bhf
- S3
- S5
- S7
- S9
-
0.8km
S+U Jannowitzbrücke
- S3
- S5
- S7
- S9
-
1.4km
S Hackescher Markt
- S3
- S5
- S7
- S9
-
1.4km
S Ostbahnhof
- S3
- S5
- S7
- S75
- S9
-
0.8km
S+U Alexanderplatz Bhf
- U-Bahn
-
-
0.1km
U Schillingstr.
- U5
-
0.6km
S+U Alexanderplatz Bhf
- U2
- U5
- U8
-
0.7km
U Strausberger Platz
- U5
-
0.7km
S+U Jannowitzbrücke
- U8
-
0.8km
U Klosterstr.
- U2
-
0.1km
U Schillingstr.
- Bus
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0.2km
U Schillingstr.
- N5
-
0.5km
Mollstr./Otto-Braun-Str.
- M8
- 142
- 200
-
0.5km
Alexanderstr.
- 300
- N60
- N65
- N8
-
0.6km
U Strausberger Platz
- N5
- 142
-
0.6km
U Alexanderplatz [Tram]
- N5
- N60
- N65
-
0.2km
U Schillingstr.
- Tram
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-
0.4km
Büschingstr.
- M5
- M6
- M8
-
0.4km
Mollstr./Otto-Braun-Str.
- M5
- M6
- M4
-
0.6km
U Alexanderplatz [Tram]
- M4
- M5
- M6
-
0.7km
Platz der Vereinten Nationen
- M5
- M6
- M8
-
0.7km
S+U Alexanderplatz Bhf/Dircksenstr.
- M2
- M6
-
0.4km
Büschingstr.
- Regionalbahn
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-
0.8km
S+U Alexanderplatz Bhf
- FEX
- RB23
- RE1
- RE2
- RE7
- RE8
-
1.4km
S Ostbahnhof
- FEX
- RB23
- RE1
- RE2
- RE7
- RE8
-
0.8km
S+U Alexanderplatz Bhf
Nahverkehr
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle des Ordnungsamtes Mitte finden Sie in der 11. Etage im Rathaus Mitte, Raum 1140.Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) (ehemals EC-Karte) bezahlt werden.
Dienstleistungsbeschreibung
Haus- und Nachbarschaftslärm
Haus- und Nachbarschaftslärm
Allgemeine Informationen
Bei Haus- und Nachbarschaftslärm handelt es sich um sogenannten verhaltensbedingten Lärm, da er durch das menschliche Verhalten unmittelbar verursacht wird. Hierzu zählt neben lauten Gesprächen u.a. auch das Spielen von Instrumenten oder Gesang (Hausmusik) bzw. Abspielen von lauter Musik mittels Tonwiedergabegeräten. Tierlärm wird in der Regel ebenso unter Haus-und Nachbarschaftslärm erfasst. Im Interesse eines guten nachbarschaftlichen Verhältnisses kann oftmals ein Gespräch mit dem Lärmverursacher schnell Abhilfe schaffen und dadurch Ärger vermieden werden. Gleichfalls sollten der Vermieter oder die zuständige Hausverwaltung über die Lärmstörungen informiert werden. Zur Schlichtung kann auch die für den jeweiligen Wohnbereich tätige Schiedsperson beitragen.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, bei Lärmstörungen zu den Dienstzeiten der Ordnungsämter die Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) sowie zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen die Polizei des zuständigen Abschnitts zur Hilfe zu rufen. So kann durch die Einsatzkräfte die Ruhe wiederhergestellt und ggf. eine Anzeige gegen den Lärmverursacher aufgenommen werden.
Allgemeine Informationen
Bei Haus- und Nachbarschaftslärm handelt es sich um sogenannten verhaltensbedingten Lärm, da er durch das menschliche Verhalten unmittelbar verursacht wird. Hierzu zählt neben lauten Gesprächen u.a. auch das Spielen von Instrumenten oder Gesang (Hausmusik) bzw. Abspielen von lauter Musik mittels Tonwiedergabegeräten. Tierlärm wird in der Regel ebenso unter Haus-und Nachbarschaftslärm erfasst. Im Interesse eines guten nachbarschaftlichen Verhältnisses kann oftmals ein Gespräch mit dem Lärmverursacher schnell Abhilfe schaffen und dadurch Ärger vermieden werden. Gleichfalls sollten der Vermieter oder die zuständige Hausverwaltung über die Lärmstörungen informiert werden. Zur Schlichtung kann auch die für den jeweiligen Wohnbereich tätige Schiedsperson beitragen.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, bei Lärmstörungen zu den Dienstzeiten der Ordnungsämter die Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) sowie zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen die Polizei des zuständigen Abschnitts zur Hilfe zu rufen. So kann durch die Einsatzkräfte die Ruhe wiederhergestellt und ggf. eine Anzeige gegen den Lärmverursacher aufgenommen werden.
Voraussetzungen
- keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
-
Anzeige
Keine Unterlagen benötigt
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
4 Wochen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann im jeweils örtlich zuständigen Ordnungamt in Anspruch genommen werden.