Haus- und Nachbarschaftslärm am Standort Ordnungsamt Spandau - Ordnungsaufgaben

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Kontakt

Öffnungszeiten

  • Montag

      Ordnungswidrigkeiten und belastende Verwaltungsakte:
      09.00-13.00 Uhr
      (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
  • Dienstag

      Ordnungswidrigkeiten und belastende Verwaltungsakte:
      09.00-13.00 Uhr
      (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
  • Donnerstag

      Ordnungswidrigkeiten und belastende Verwaltungsakte:
      14.00-18.00 Uhr
      (nur nach vorheriger Terminvereinbarung)

Hinweis für Terminkunden

Wir bitten Sie, die Dienstleistungen

• Gewerbeuntersagungen
• Versagung Geeignetheitsbestätigung
• Untersagung Bewacherpersonal
• Untersagung Handwerksordnung
• Erteilung von Auflagen (Gaststätte)
• Ausnahmen behindertengerechte Einrichtung von Gaststätten
• Widerruf oder Versagung der gewerberechtlichen Erlaubnis
• gewerbliche Bußgeldverfahren
• Maklerprüfberichte
• Spielhallen (Verwaltungsakte und OWi)

hilfsweise mit der Dienstleistung "Gewerbe - Wiedergestattung nach Untersagung beantragen" zu buchen.

Verkehrsanbindungen

Zahlungsmöglichkeiten

  • Girocard (mit PIN)

Dienstleistungsbeschreibung

Haus- und Nachbarschaftslärm

Haus- und Nachbarschaftslärm

Allgemeine Informationen

Bei Haus- und Nachbarschaftslärm handelt es sich um sogenannten verhaltensbedingten Lärm, da er durch das menschliche Verhalten unmittelbar verursacht wird. Hierzu zählt neben lauten Gesprächen u.a. auch das Spielen von Instrumenten oder Gesang (Hausmusik) bzw. Abspielen von lauter Musik mittels Tonwiedergabegeräten. Tierlärm wird in der Regel ebenso unter Haus-und Nachbarschaftslärm erfasst. Im Interesse eines guten nachbarschaftlichen Verhältnisses kann oftmals ein Gespräch mit dem Lärmverursacher schnell Abhilfe schaffen und dadurch Ärger vermieden werden. Gleichfalls sollten der Vermieter oder die zuständige Hausverwaltung über die Lärmstörungen informiert werden. Zur Schlichtung kann auch die für den jeweiligen Wohnbereich tätige Schiedsperson beitragen.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, bei Lärmstörungen zu den Dienstzeiten der Ordnungsämter die Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) sowie zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen die Polizei des zuständigen Abschnitts zur Hilfe zu rufen. So kann durch die Einsatzkräfte die Ruhe wiederhergestellt und ggf. eine Anzeige gegen den Lärmverursacher aufgenommen werden.

Voraussetzungen

  • keine Voraussetzungen erforderlich

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige
    Keine Unterlagen benötigt

Gebühren

keine

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

4 Wochen

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann im jeweils örtlich zuständigen Ordnungamt in Anspruch genommen werden.

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