Haus- und Nachbarschaftslärm am Standort Ordnungsamt Spandau - Ordnungsaufgaben

Öffnungszeiten
09.00-13.00 Uhr
(nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
09.00-13.00 Uhr
(nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
keine Sprechzeit
14.00-18.00 Uhr
(nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
keine Sprechzeit
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten Sie, die Dienstleistungen
• Gewerbeuntersagungen
• Versagung Geeignetheitsbestätigung
• Untersagung Bewacherpersonal
• Untersagung Handwerksordnung
• Erteilung von Auflagen (Gaststätte)
• Ausnahmen behindertengerechte Einrichtung von Gaststätten
• Widerruf oder Versagung der gewerberechtlichen Erlaubnis
• Antrag auf Wiedergestattung nach Gewerbeuntersagung
• gewerbliche Bußgeldverfahren
• Maklerprüfberichte
• Spielhallen (Verwaltungsakte und OWi)
hilfsweise mit der Dienstleistung "Wilder Müll (illegal)-Entsorgung" zu buchen.
Wir bitten die Kunden mit Terminen um rechtzeitiges Erscheinen (ca. 3 Minuten vorher). Sie werden über Ihre Vorgangsnummer aufgerufen und können gleich im 1.OG -Wartebereich- Platz nehmen.
Zahlungsmöglichkeiten
Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen.
Haus- und Nachbarschaftslärm
Haus- und Nachbarschaftslärm
Allgemeine Informationen
Bei Haus- und Nachbarschaftslärm handelt es sich um sogenannten verhaltensbedingten Lärm, da er durch das menschliche Verhalten unmittelbar verursacht wird. Hierzu zählt neben lauten Gesprächen u.a. auch das Spielen von Instrumenten oder Gesang (Hausmusik) bzw. Abspielen von lauter Musik mittels Tonwiedergabegeräten. Tierlärm wird in der Regel ebenso unter Haus-und Nachbarschaftslärm erfasst. Im Interesse eines guten nachbarschaftlichen Verhältnisses kann oftmals ein Gespräch mit dem Lärmverursacher schnell Abhilfe schaffen und dadurch Ärger vermieden werden. Gleichfalls sollten der Vermieter oder die zuständige Hausverwaltung über die Lärmstörungen informiert werden. Zur Schlichtung kann auch die für den jeweiligen Wohnbereich tätige Schiedsperson beitragen.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, bei Lärmstörungen zu den Dienstzeiten der Ordnungsämter die Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) sowie zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen die Polizei des zuständigen Abschnitts zur Hilfe zu rufen. So kann durch die Einsatzkräfte die Ruhe wiederhergestellt und ggf. eine Anzeige gegen den Lärmverursacher aufgenommen werden.
Voraussetzungen
- keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
-
Anzeige
Keine Unterlagen benötigt
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann im jeweils örtlich zuständigen Ordnungamt in Anspruch genommen werden.
Kontakt
Bezirksamt Spandau
Ordnungsamt Spandau - Ordnungsaufgaben
Nahverkehr
S-Bahn Berlin-Spandau: S3, S9
U-Bahn Rathaus Spandau: U7
Bus Rathaus Spandau:
Bus M32, M37, M45, X33, X34, 130, 135, 136, 137, 236, 237,l 337, 638, 639, 671, N7, N30, N34
Bahn Berlin-Spandau: RE 2, RE 4, RE 6, RB 10, RB 13, RB 14