Haus- und Nachbarschaftslärm am Standort Ordnungsamt Spandau - Ordnungsaufgaben
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Kontakt
- Bezirksamt Spandau
- Ordnungsamt Spandau - Ordnungsaufgaben
- Galenstraße 14 , 13597 Berlin
- Tel.: (030) 90279-3000
- Fax: (030) 90279-3096
- E-Mail: ordnungsamt@ba-spandau.berlin.de
- Homepage
Öffnungszeiten
-
-
Ordnungswidrigkeiten und belastende Verwaltungsakte:
09.00-13.00 Uhr
(nur nach vorheriger Terminvereinbarung) -
Dienstag
-
Ordnungswidrigkeiten und belastende Verwaltungsakte:
09.00-13.00 Uhr
(nur nach vorheriger Terminvereinbarung) -
Donnerstag
-
Ordnungswidrigkeiten und belastende Verwaltungsakte:
14.00-18.00 Uhr
(nur nach vorheriger Terminvereinbarung)
Hinweis für Terminkunden
Wir bitten Sie, die Dienstleistungen
• Gewerbeuntersagungen
• Versagung Geeignetheitsbestätigung
• Untersagung Bewacherpersonal
• Untersagung Handwerksordnung
• Erteilung von Auflagen (Gaststätte)
• Ausnahmen behindertengerechte Einrichtung von Gaststätten
• Widerruf oder Versagung der gewerberechtlichen Erlaubnis
• gewerbliche Bußgeldverfahren
• Maklerprüfberichte
• Spielhallen (Verwaltungsakte und OWi)
hilfsweise mit der Dienstleistung "Gewerbe - Wiedergestattung nach Untersagung beantragen" zu buchen.
• Gewerbeuntersagungen
• Versagung Geeignetheitsbestätigung
• Untersagung Bewacherpersonal
• Untersagung Handwerksordnung
• Erteilung von Auflagen (Gaststätte)
• Ausnahmen behindertengerechte Einrichtung von Gaststätten
• Widerruf oder Versagung der gewerberechtlichen Erlaubnis
• gewerbliche Bußgeldverfahren
• Maklerprüfberichte
• Spielhallen (Verwaltungsakte und OWi)
hilfsweise mit der Dienstleistung "Gewerbe - Wiedergestattung nach Untersagung beantragen" zu buchen.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
S Spandau Bhf
- S3
- S9
-
S Stresow
- S3
- S9
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S Spandau Bhf
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U-Bahn
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Bus
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Galenstr./Hohenzollernring
- 337
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Berlin, Galenstr.
- 130
- 237
- N30
- 671
- 134
- 136
- 337
- N7
- X33
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S+U Rathaus Spandau
- 638
- 137
- M32
- M37
- M45
- X37
- X36
- 671
- 130
- 134
- 136
- 237
- 337
- N7
- N30
- X33
- RE8
- 135
- N34
- M36
-
Berlin, Moritzstr.
- 337
- 671
- 134
- 136
- 137
- M37
- M45
- N7
- M36
-
Borkzeile
- 130
- 237
- N30
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Elsflether Weg
- X37
- X36
- M32
-
Berlin, Brunsbütteler Damm/Ruhlebener Str.
- M32
- X37
- X36
- M45
- 638
- 134
- 135
- 137
- M37
- N34
- M36
-
Jenneweg
- 337
-
Breite Str./Markt
- 130
-
Falkenseer Platz
- 137
- M37
-
Galenstr./Hohenzollernring
-
Regionalbahn
-
S Spandau Bhf
- RE6
- RE8
- RE4
- RE2
- RB21
- RB10
- RB14
-
S Spandau Bhf
Zahlungsmöglichkeiten
- Girocard (mit PIN)
Dienstleistungsbeschreibung
Haus- und Nachbarschaftslärm
Haus- und Nachbarschaftslärm
Allgemeine Informationen
Bei Haus- und Nachbarschaftslärm handelt es sich um sogenannten verhaltensbedingten Lärm, da er durch das menschliche Verhalten unmittelbar verursacht wird. Hierzu zählt neben lauten Gesprächen u.a. auch das Spielen von Instrumenten oder Gesang (Hausmusik) bzw. Abspielen von lauter Musik mittels Tonwiedergabegeräten. Tierlärm wird in der Regel ebenso unter Haus-und Nachbarschaftslärm erfasst. Im Interesse eines guten nachbarschaftlichen Verhältnisses kann oftmals ein Gespräch mit dem Lärmverursacher schnell Abhilfe schaffen und dadurch Ärger vermieden werden. Gleichfalls sollten der Vermieter oder die zuständige Hausverwaltung über die Lärmstörungen informiert werden. Zur Schlichtung kann auch die für den jeweiligen Wohnbereich tätige Schiedsperson beitragen.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, bei Lärmstörungen zu den Dienstzeiten der Ordnungsämter die Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) sowie zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen die Polizei des zuständigen Abschnitts zur Hilfe zu rufen. So kann durch die Einsatzkräfte die Ruhe wiederhergestellt und ggf. eine Anzeige gegen den Lärmverursacher aufgenommen werden.
Allgemeine Informationen
Bei Haus- und Nachbarschaftslärm handelt es sich um sogenannten verhaltensbedingten Lärm, da er durch das menschliche Verhalten unmittelbar verursacht wird. Hierzu zählt neben lauten Gesprächen u.a. auch das Spielen von Instrumenten oder Gesang (Hausmusik) bzw. Abspielen von lauter Musik mittels Tonwiedergabegeräten. Tierlärm wird in der Regel ebenso unter Haus-und Nachbarschaftslärm erfasst. Im Interesse eines guten nachbarschaftlichen Verhältnisses kann oftmals ein Gespräch mit dem Lärmverursacher schnell Abhilfe schaffen und dadurch Ärger vermieden werden. Gleichfalls sollten der Vermieter oder die zuständige Hausverwaltung über die Lärmstörungen informiert werden. Zur Schlichtung kann auch die für den jeweiligen Wohnbereich tätige Schiedsperson beitragen.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, bei Lärmstörungen zu den Dienstzeiten der Ordnungsämter die Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) sowie zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen die Polizei des zuständigen Abschnitts zur Hilfe zu rufen. So kann durch die Einsatzkräfte die Ruhe wiederhergestellt und ggf. eine Anzeige gegen den Lärmverursacher aufgenommen werden.
Voraussetzungen
- keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
-
Anzeige
Keine Unterlagen benötigt
Gebühren
keine
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
4 Wochen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann im jeweils örtlich zuständigen Ordnungamt in Anspruch genommen werden.