Haus- und Nachbarschaftslärm am Standort Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Wichtig: Die Beantragung einer Gewerbezentralregister-Auskunft gilt ausschließlich für juristische Personen. Privatpersonen wenden sich bitte an das Bürgeramt.

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Контакт

  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
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Zugang für Rollstuhlfahrer am Haupteingang

години роботи

  • понеділок

      Telefonische Beratung 09.00-15.00 Uhr
      Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.
  • Вівторок

      Telefonische Beratung 09.00-15.00 Uhr
      Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.
  • середа

      Telefonische Beratung 09.00-15.00 Uhr
      Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.
  • Четвер

      Telefonische Beratung 12.00-18.00 Uhr
      Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.
  • п'ятниця

      Telefonische Beratung 09.00-14.00 Uhr
      Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.

Hinweise zu Öffnungszeiten

Am Dienstag, den 25.08.2026 ist die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle aus betriebsorganisatorischen Gründen ganztägig nicht erreichbar.

Інформація для відвідувачів, які прийшли на зустріч

Wichtig: Die Beantragung einer Gewerbezentralregister-Auskunft gilt ausschließlich für juristische Personen. Privatpersonen wenden sich bitte an das Bürgeramt.

Місцевий трафік

  • Автобус

    • M171
  • Міська електричка

    • Neukölln: S41, S42
  • Метро (U-Bahn)

    • Grenzallee: U7

Dienstleistungsbeschreibung

Haus- und Nachbarschaftslärm

Haus- und Nachbarschaftslärm

Allgemeine Informationen

Bei Haus- und Nachbarschaftslärm handelt es sich um sogenannten verhaltensbedingten Lärm, da er durch das menschliche Verhalten unmittelbar verursacht wird. Hierzu zählt neben lauten Gesprächen u.a. auch das Spielen von Instrumenten oder Gesang (Hausmusik) bzw. Abspielen von lauter Musik mittels Tonwiedergabegeräten. Tierlärm wird in der Regel ebenso unter Haus-und Nachbarschaftslärm erfasst. Im Interesse eines guten nachbarschaftlichen Verhältnisses kann oftmals ein Gespräch mit dem Lärmverursacher schnell Abhilfe schaffen und dadurch Ärger vermieden werden. Gleichfalls sollten der Vermieter oder die zuständige Hausverwaltung über die Lärmstörungen informiert werden. Zur Schlichtung kann auch die für den jeweiligen Wohnbereich tätige Schiedsperson beitragen.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, bei Lärmstörungen zu den Dienstzeiten der Ordnungsämter die Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) sowie zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen die Polizei des zuständigen Abschnitts zur Hilfe zu rufen. So kann durch die Einsatzkräfte die Ruhe wiederhergestellt und ggf. eine Anzeige gegen den Lärmverursacher aufgenommen werden.

Передумови

  • keine Voraussetzungen erforderlich

Необхідні документи

  • Anzeige
    Keine Unterlagen benötigt

збори

keine

Правові основи

Приблизний термін опрацювання

4 Wochen

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Zuständigkeit

Die Dienstleistung kann im jeweils örtlich zuständigen Ordnungamt in Anspruch genommen werden.