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Haus- und Nachbarschaftslärm am Standort Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle
Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
велика карта Контакт
- Bezirksamt Neukölln
- Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle
- Juliusstraße 67 , 12051 Berlin
- Тел.: (030) 90239-6699
- Факс: (030) 90239-4988
- E-Mail: ordnungsamt@bezirksamt-neukoelln.de
- Інтернет сторінка
години роботи
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Telefonische Beratung 09.00-15.00 Uhr
Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung. -
Вівторок
-
Telefonische Beratung 09.00-15.00 Uhr
Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung. -
середа
-
Telefonische Beratung 09.00-15.00 Uhr
Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung. -
Четвер
-
Telefonische Beratung 12.00-18.00 Uhr
Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung. -
п'ятниця
-
Telefonische Beratung 09.00-14.00 Uhr
Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.
Hinweise zu Öffnungszeiten
Am Dienstag, den 25.08.2026 ist die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle aus betriebsorganisatorischen Gründen ganztägig nicht erreichbar.
Інформація для відвідувачів, які прийшли на зустріч
Wichtig: Die Beantragung einer Gewerbezentralregister-Auskunft gilt ausschließlich für juristische Personen. Privatpersonen wenden sich bitte an das Bürgeramt.
Місцевий трафік
-
Автобус
- M171
-
Міська електричка
- Neukölln: S41, S42
-
Метро (U-Bahn)
- Grenzallee: U7
Dienstleistungsbeschreibung
Haus- und Nachbarschaftslärm
Haus- und Nachbarschaftslärm
Allgemeine Informationen
Bei Haus- und Nachbarschaftslärm handelt es sich um sogenannten verhaltensbedingten Lärm, da er durch das menschliche Verhalten unmittelbar verursacht wird. Hierzu zählt neben lauten Gesprächen u.a. auch das Spielen von Instrumenten oder Gesang (Hausmusik) bzw. Abspielen von lauter Musik mittels Tonwiedergabegeräten. Tierlärm wird in der Regel ebenso unter Haus-und Nachbarschaftslärm erfasst. Im Interesse eines guten nachbarschaftlichen Verhältnisses kann oftmals ein Gespräch mit dem Lärmverursacher schnell Abhilfe schaffen und dadurch Ärger vermieden werden. Gleichfalls sollten der Vermieter oder die zuständige Hausverwaltung über die Lärmstörungen informiert werden. Zur Schlichtung kann auch die für den jeweiligen Wohnbereich tätige Schiedsperson beitragen.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, bei Lärmstörungen zu den Dienstzeiten der Ordnungsämter die Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) sowie zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen die Polizei des zuständigen Abschnitts zur Hilfe zu rufen. So kann durch die Einsatzkräfte die Ruhe wiederhergestellt und ggf. eine Anzeige gegen den Lärmverursacher aufgenommen werden.
Allgemeine Informationen
Bei Haus- und Nachbarschaftslärm handelt es sich um sogenannten verhaltensbedingten Lärm, da er durch das menschliche Verhalten unmittelbar verursacht wird. Hierzu zählt neben lauten Gesprächen u.a. auch das Spielen von Instrumenten oder Gesang (Hausmusik) bzw. Abspielen von lauter Musik mittels Tonwiedergabegeräten. Tierlärm wird in der Regel ebenso unter Haus-und Nachbarschaftslärm erfasst. Im Interesse eines guten nachbarschaftlichen Verhältnisses kann oftmals ein Gespräch mit dem Lärmverursacher schnell Abhilfe schaffen und dadurch Ärger vermieden werden. Gleichfalls sollten der Vermieter oder die zuständige Hausverwaltung über die Lärmstörungen informiert werden. Zur Schlichtung kann auch die für den jeweiligen Wohnbereich tätige Schiedsperson beitragen.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, bei Lärmstörungen zu den Dienstzeiten der Ordnungsämter die Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) sowie zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen die Polizei des zuständigen Abschnitts zur Hilfe zu rufen. So kann durch die Einsatzkräfte die Ruhe wiederhergestellt und ggf. eine Anzeige gegen den Lärmverursacher aufgenommen werden.
Передумови
- keine Voraussetzungen erforderlich
Необхідні документи
-
Anzeige
Keine Unterlagen benötigt
збори
keine
Правові основи
Приблизний термін опрацювання
4 Wochen
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann im jeweils örtlich zuständigen Ordnungamt in Anspruch genommen werden.