Haus- und Nachbarschaftslärm at the location Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle

Aktuelle Hinweise zu diesem Standort

Wichtig: Die Beantragung einer Gewerbezentralregister-Auskunft gilt ausschließlich für juristische Personen. Privatpersonen wenden sich bitte an das Bürgeramt.

 Larger map

Contact

  • This facility is fully accessible to wheelchairs.
  • Handicapped parking space available.
  • An elevator fully accessible to wheelchairs is available.
  • A WC fully accessible to wheelchairs is available.
Explanation of symbols

Zugang für Rollstuhlfahrer am Haupteingang

Opening hours

  • Monday

      Telefonische Beratung 09.00-15.00 Uhr
      Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.
  • Tuesday

      Telefonische Beratung 09.00-15.00 Uhr
      Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.
  • Wednesday

      Telefonische Beratung 09.00-15.00 Uhr
      Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.
  • Thursday

      Telefonische Beratung 12.00-18.00 Uhr
      Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.
  • Friday

      Telefonische Beratung 09.00-14.00 Uhr
      Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.

Hinweise zu Öffnungszeiten

Am Dienstag, den 25.08.2026 ist die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle aus betriebsorganisatorischen Gründen ganztägig nicht erreichbar.

Information for customers with an appointment

Wichtig: Die Beantragung einer Gewerbezentralregister-Auskunft gilt ausschließlich für juristische Personen. Privatpersonen wenden sich bitte an das Bürgeramt.

Public transportation

  • Bus

    • M171
  • Train (S-Bahn)

    • Neukölln: S41, S42
  • Underground

    • Grenzallee: U7

Service description

Haus- und Nachbarschaftslärm

Haus- und Nachbarschaftslärm

Allgemeine Informationen

Bei Haus- und Nachbarschaftslärm handelt es sich um sogenannten verhaltensbedingten Lärm, da er durch das menschliche Verhalten unmittelbar verursacht wird. Hierzu zählt neben lauten Gesprächen u.a. auch das Spielen von Instrumenten oder Gesang (Hausmusik) bzw. Abspielen von lauter Musik mittels Tonwiedergabegeräten. Tierlärm wird in der Regel ebenso unter Haus-und Nachbarschaftslärm erfasst. Im Interesse eines guten nachbarschaftlichen Verhältnisses kann oftmals ein Gespräch mit dem Lärmverursacher schnell Abhilfe schaffen und dadurch Ärger vermieden werden. Gleichfalls sollten der Vermieter oder die zuständige Hausverwaltung über die Lärmstörungen informiert werden. Zur Schlichtung kann auch die für den jeweiligen Wohnbereich tätige Schiedsperson beitragen.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, bei Lärmstörungen zu den Dienstzeiten der Ordnungsämter die Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) sowie zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen die Polizei des zuständigen Abschnitts zur Hilfe zu rufen. So kann durch die Einsatzkräfte die Ruhe wiederhergestellt und ggf. eine Anzeige gegen den Lärmverursacher aufgenommen werden.

Prerequisites

  • keine Voraussetzungen erforderlich

Documents required

  • Anzeige
    Keine Unterlagen benötigt

Fees

keine

Average time to process request

4 Wochen

More information

Notes on responsibility

Die Dienstleistung kann im jeweils örtlich zuständigen Ordnungamt in Anspruch genommen werden.