Im Gewerbebereich des Ordnungsamts findet weiterhin keine offene Sprechstunde statt.
Der Bereich steht nur in unvermeidbaren Fällen und sehr eingeschränkt dem Publikum zur Verfügung.
Pandemiebedingt können wir derzeit nur Vorsprachen nach Terminvergabe anbieten.
Telefonische Terminvergabe:
Montag-Donnerstag: 09:00-15:00 Uhr
Freitag: 09:00-13:00 Uhr
unter der Rufnummer 030 90299-4660
Die Termine werden derzeit individuell und nach Bedarf mit dem Sachgebiet vereinbart.
Alle Gewerbemeldungen, die nicht erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten betreffen, können darüber hinaus online abgewickelt werden. Dafür gibt es ein einheitliches Verfahren im Land Berlin. Nutzen Sie die Internetseite https://www.berlin.de/ea/emeldung.
Sofern es sich um Angelegenheiten für erlaubnispflichtige Gewerbe oder Gaststätten handelt, erfolgt eine Vorsprache weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Kontaktieren Sie uns in diesen Fällen bitte telefonisch unter 90299-4660 oder per E-Mail um einen Termin zu vereinbaren.
Bitte haben Sie Verständnis, dass derzeit nur den Personen Zutritt gewährt wird, die zuvor telefonisch um Vorsprachen baten.
Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn Sie nach Möglichkeit auch bei uns Ihre vorhandene Mundschutze tragen.
Eine Bezahlung ist vor Ort nicht möglich.
Gebührenfreie Parkplätze stehen nicht zur Verfügung. Der Standort liegt unmittelbar an der Grenze zur Parkraumbewirtschaftung.
Bei akuten Verkehrsbehinderungen und sonstigem eilbedürftigem pflichtwidrigen Verhalten von Mitbürgerinnen und Mitbürgern (auch in geschützten Grünanlagen) wählen Sie bitte die Rufnummer 90299-4631 oder 90299-4632.
Haus- und Nachbarschaftslärm
Allgemeine Informationen
Bei Haus- und Nachbarschaftslärm handelt es sich um sogenannten verhaltensbedingten Lärm, da er durch das menschliche Verhalten unmittelbar verursacht wird. Hierzu zählt neben lauten Gesprächen u.a. auch das Spielen von Instrumenten oder Gesang (Hausmusik) bzw. Abspielen von lauter Musik mittels Tonwiedergabegeräten. Tierlärm wird in der Regel ebenso unter Haus-und Nachbarschaftslärm erfasst. Im Interesse eines guten nachbarschaftlichen Verhältnisses kann oftmals ein Gespräch mit dem Lärmverursacher schnell Abhilfe schaffen und dadurch Ärger vermieden werden. Gleichfalls sollten der Vermieter oder die zuständige Hausverwaltung über die Lärmstörungen informiert werden. Zur Schlichtung kann auch die für den jeweiligen Wohnbereich tätige Schiedsperson beitragen.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, bei Lärmstörungen zu den Dienstzeiten der Ordnungsämter die Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) sowie zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen die Polizei des zuständigen Abschnitts zur Hilfe zu rufen. So kann durch die Einsatzkräfte die Ruhe wiederhergestellt und ggf. eine Anzeige gegen den Lärmverursacher aufgenommen werden.
Die Dienstleistung kann im jeweils örtlich zuständigen Ordnungamt in Anspruch genommen werden.
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf