Haus- und Nachbarschaftslärm am Standort Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle)

Öffnungszeiten
Hinweise zu geänderten Öffnungszeiten
ACHTUNG!!!
Aus aktuellem Anlass der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2 / Covid-19) und zur Vorsorge für unsere KundenInnen und MitarbeiterInnen, sehen wir uns veranlasst, bis auf Weiteres die persönlichen Sprechstunden im gesamten Ordnungsamt einzustellen. Wir bitten Sie, ausschließlich die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation (E-Mail, Telefon 030 9029 29000, Onlineportal des Ordnungsamtes) sowie den Postweg zu nutzen und stehen Ihnen auf diesen Kommunikationswegen weiterhin zur Verfügung! Wir bitten Sie um Verständnis!
Für die Erteilung von Erlaubnissen für Gaststättenbetriebe mit Ausschank alkoholischer Getränke (“Gaststättenerlaubnisse”) ist eine Terminvereinbarung per E-Mail möglich.
Wir bitten Sie um Verständnis.
Über das Bürgertelefon unter 030-9029 29000 erreichen Sie das Ordnungsamt täglich von
Mo. und Di. 9.00 - 15.00 Uhr
Do. 10 - 15.00 Uhr
(ggf. Anrufbeantworter)!
Tiersprechstunde: Nach Voranmeldung!
tel. Terminvereinbarung von Mo. - Fr. 09.00 - 12.00 Uhr unter der TelNr.: (030) 9029-18407 oder alternativ per E-Mail an: vetleb@charlottenburg-wilmersdorf.de
Hinweise zur Anschrift des Standorts
Zugang über Mansfelder / Ecke Brienner Straße
Zahlungsmöglichkeiten
Am Standort kann bar und mit girocard (mit PIN) bezahlt werden.
Haus- und Nachbarschaftslärm
Haus- und Nachbarschaftslärm
Allgemeine Informationen
Bei Haus- und Nachbarschaftslärm handelt es sich um sogenannten verhaltensbedingten Lärm, da er durch das menschliche Verhalten unmittelbar verursacht wird. Hierzu zählt neben lauten Gesprächen u.a. auch das Spielen von Instrumenten oder Gesang (Hausmusik) bzw. Abspielen von lauter Musik mittels Tonwiedergabegeräten. Tierlärm wird in der Regel ebenso unter Haus-und Nachbarschaftslärm erfasst. Im Interesse eines guten nachbarschaftlichen Verhältnisses kann oftmals ein Gespräch mit dem Lärmverursacher schnell Abhilfe schaffen und dadurch Ärger vermieden werden. Gleichfalls sollten der Vermieter oder die zuständige Hausverwaltung über die Lärmstörungen informiert werden. Zur Schlichtung kann auch die für den jeweiligen Wohnbereich tätige Schiedsperson beitragen.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, bei Lärmstörungen zu den Dienstzeiten der Ordnungsämter die Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) sowie zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen die Polizei des zuständigen Abschnitts zur Hilfe zu rufen. So kann durch die Einsatzkräfte die Ruhe wiederhergestellt und ggf. eine Anzeige gegen den Lärmverursacher aufgenommen werden.
Voraussetzungen
- keine Voraussetzungen erforderlich
Erforderliche Unterlagen
-
Anzeige
Keine Unterlagen benötigt
Gebühren
Rechtsgrundlagen
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Weiterführende Informationen
Hinweise zur Zuständigkeit
Die Dienstleistung kann im jeweils örtlich zuständigen Ordnungamt in Anspruch genommen werden.
Kontakt
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf (Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle)
Erläuterung der Symbole
Rollstuhlfahrer nutzen bitte den Eingang Mansfelder Straße 16/ Brienner Straße
Nahverkehr
U-Bahn Fehrbelliner Platz: U3, U7
Bus Fehrbelliner Platz: 101, 104, 115