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Sperrmüll (illegal) - Entsorgung в месте Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle
Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
большая карта Контакт
- Bezirksamt Neukölln
- Ordnungsamt Neukölln - Zentrale Anlauf - und Beratungsstelle
- Juliusstraße 67 , 12051 Berlin
- Тел.: (030) 90239-6699
- Факс: (030) 90239-4988
- E-Mail: ordnungsamt@bezirksamt-neukoelln.de
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Время работы
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Telefonische Beratung 09.00-15.00 Uhr
Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung. -
Вторник
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Telefonische Beratung 09.00-15.00 Uhr
Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung. -
Среда
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Telefonische Beratung 09.00-15.00 Uhr
Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung. -
Четверг
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Telefonische Beratung 12.00-18.00 Uhr
Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung. -
Пятница
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Telefonische Beratung 09.00-14.00 Uhr
Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung.
Hinweise zu Öffnungszeiten
Am Dienstag, den 25.08.2026 ist die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle aus betriebsorganisatorischen Gründen ganztägig nicht erreichbar.
Hinweis für Terminkunden
Wichtig: Die Beantragung einer Gewerbezentralregister-Auskunft gilt ausschließlich für juristische Personen. Privatpersonen wenden sich bitte an das Bürgeramt.
Транспорт
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Bus
- M171
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S-Bahn
- Neukölln: S41, S42
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U-Bahn
- Grenzallee: U7
Dienstleistungsbeschreibung
Sperrmüll (illegal) - Entsorgung
Als Sperrmüll bezeichnet man meistens sperrige Einrichtungsgegenstände. Zum Beispiel Möbel, Teppiche und Matratzen.
Die Entsorgung von (illegalem) Sperrmüll auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch die BSR, auf Grünflächen sind die Straßen- und Grünflächenämter, auf unbebautem Privatgelände die Umwelt- und Naturschutzämter und auf bebautem Privatgelände die Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
Die Entsorgung von (illegalem) Sperrmüll auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch die BSR, auf Grünflächen sind die Straßen- und Grünflächenämter, auf unbebautem Privatgelände die Umwelt- und Naturschutzämter und auf bebautem Privatgelände die Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Online-Abwicklung
Требования
- Meldung des illegalen Mülls (telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg)
Erforderliche Unterlagen
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Beschwerde
Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
- Ort und Zeit
- Volumen
- Verursacher (falls bekannt)
- persönliche Daten (Anzeigender)
Формы
- formlos
Гонорары
gebührenfrei
(gegebenenfalls gebührenpflichtig für den Verursacher)
Законодательная база
Durchschnittliche Bearbeitungszeit
Bis zu 7 Tage bei öffentl. Straßenland.
Hinweise zur Zuständigkeit
Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung.