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Sperrmüll (illegal) - Entsorgung am Standort Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf
Aktuelle Hinweise zu diesem Standort
велика карта Контакт
- Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
- Ordnungsamt Steglitz-Zehlendorf
- Unter den Eichen 1 , 12203 Berlin
-
Поштова адресаBezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, 14160 Berlin
- Тел.: (030) 90299-4660
- Факс: (030) 90299-4662
- E-Mail: ordnungsamt@ba-sz.berlin.de
- Інтернет сторінка
години роботи
-
-
Nur mit Termin:
09:00-13:00 Uhr -
Вівторок
-
Nur mit Termin:
09:00-13:00 Uhr -
середа
-
Keine Sprechstunde
-
Четвер
-
Nur mit Termin:
09:00-13:00 Uhr -
п'ятниця
-
Keine Sprechstunde
Hinweise zu Öffnungszeiten
Termine können unter ordnungsamt@ba-sz.berlin.de oder Telefonnummer 030 902994660 vereinbart werden.
Verkehrsanbindungen
-
S-Bahn
-
U-Bahn
-
Bus
-
Unter den Eichen/Botanischer Garten
- M48
-
Braillestr.
- M48
-
Händelplatz
- 188
- 283
- 285
- M85
- N88
-
Schlossparktheater
- 188
- 283
- N88
- M48
-
Berlin, Carmerplatz
- 188
- 283
- N88
- 186
-
Unter den Eichen/Botanischer Garten
Додаткова інформація щодо місця перебування
Gebührenfreie Parkplätze stehen nicht zur Verfügung. Der Standort liegt unmittelbar an der Grenze zur Parkraumbewirtschaftung.Bei akuten Verkehrsbehinderungen und sonstigem eilbedürftigem pflichtwidrigen Verhalten von Mitbürgerinnen und Mitbürgern (auch in geschützten Grünanlagen) wählen Sie bitte die Rufnummer 030/90299-4631 oder 030/90299-4632.
варіанти оплати
- Eine Bezahlung ist nicht vorgesehen
Dienstleistungsbeschreibung
Sperrmüll (illegal) - Entsorgung
Als Sperrmüll bezeichnet man meistens sperrige Einrichtungsgegenstände. Zum Beispiel Möbel, Teppiche und Matratzen.
Die Entsorgung von (illegalem) Sperrmüll auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch die BSR, auf Grünflächen sind die Straßen- und Grünflächenämter, auf unbebautem Privatgelände die Umwelt- und Naturschutzämter und auf bebautem Privatgelände die Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
Die Entsorgung von (illegalem) Sperrmüll auf öffentlichem Straßenland erfolgt durch die BSR, auf Grünflächen sind die Straßen- und Grünflächenämter, auf unbebautem Privatgelände die Umwelt- und Naturschutzämter und auf bebautem Privatgelände die Wohnungsaufsichtsämter der Bezirke zuständig. Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung. Die Zentralen Anlauf- und Beratungsstellen der Ordnungsämter nehmen entsprechende Mitteilungen entgegen.
Sie können diese Dienstleistung auch online in Anspruch nehmen
Режим онлайн
Передумови
- Meldung des illegalen Mülls (telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg)
Необхідні документи
-
Beschwerde
Die Beschwerde muss folgende Angaben enthalten:
- Ort und Zeit
- Volumen
- Verursacher (falls bekannt)
- persönliche Daten (Anzeigender)
Формуляри
- formlos
збори
gebührenfrei
(gegebenenfalls gebührenpflichtig für den Verursacher)
Правові основи
Приблизний термін опрацювання
Bis zu 7 Tage bei öffentl. Straßenland.
Hinweise zur Zuständigkeit
Die bezirkliche Zuständigkeit der einzelnen Ämter richtet sich nach dem Ort der Lagerung.